„Wir setzen heute unsere Absicht um, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder mit Bezug auf das Jahr zeitlich und inhaltlich „1 zu 1“ auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsbezieherinnen und –bezieher zu übertragen. Neben der Einmal-Zahlung in Höhe von 360 € beinhaltet dies vor allem die lineare Erhöhung der Bezüge um 1,5 % rückwirkend zum 1. April 2011“, erklärt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Wansch, zur heutigen Einbringung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für 2011 durch die Koalitionsfraktionen.
Dies sei die dritte Übertragung des jeweiligen Jahrestarifabschlusses der Länderangestellten auf den Beamtenbereich. Die lineare Erhöhung habe in 2009 3 % und in 2010 1,2 % betragen; nun belaufe sie sich auf 1,5 %.
„Die Personalkosten machen ca. 40 % der Landesausgaben aus. Vor dem Hintergrund der Konsolidierungsnotwendigkeiten im Landeshaushalt und der im Dezember 2010 in die Landesverfassung aufgenommenen Schuldenbremse können wir diesen Bereich in den kommenden Jahren nicht ausklammern. Wir wollen dabei vor allem am Prinzip der Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Landesbediensteten festhalten. Mit der verbindlichen Ankündigung einer moderaten linearen Besoldungserhöhung von jeweils 1 % in den Jahren 2012 – 2016 wollen wir insofern auch Spekulationen einen Riegel vorschieben, in welchem Maße die Besoldungsausgaben des Landes zukünftig noch an der Konsolidierung beteiligt werden könnten. Ich glaube, dass wir damit in der Öffentlichkeit auf Verständnis stoßen, wenn der Konsolidierungsprozess in seiner Gesamtheit betrachtet wird“, so Wansch.
Veröffentlicht am 22.06.2011.