Finanzministerin Ahnen begrüßt Vorschlag für ein Corona-Steuerhilfegesetz

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt den Vorschlag für ein Corona-Steuerhilfegesetz, über den die Bundesregierung heute beraten hat.

„Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen in der Gastronomiebranche vor wirtschaftlich existenzielle Probleme. Während der Kontaktsperre sind die Umsätze dieser Betriebe vollständig eingebrochen. Diese Umsätze können in Zukunft, anders als in anderen Branchen, auch kaum mehr nachgeholt werden. Ich begrüße daher, dass mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die Mehrwertsteuer für Speisen zeitlich befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden soll. Dies wird für eine gezielte Entlastung der Gastronomiebetriebe sorgen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Ministerin begrüßte zudem, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere die Kommunen, mehr Zeit erhalten sollen, um sich auf die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz vorzubereiten. Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen und wäre ursprünglich ab 2021 verpflichtend anzuwenden gewesen. „Das ist eine gute Nachricht insbesondere für die Kommunen. Für die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz müssen die Kommunen ihre Tätigkeiten aus umsatzsteuerlicher Sicht neu beurteilen. Ich weiß, dass die Kommunen hier bereits erhebliche Anstrengungen unternommen haben. Es sind jedoch noch Fragen offen und die Kommunalverwaltungen derzeit mit vordringlichen Arbeiten zur Bewältigung der Corona-Krise belastet. Durch eine im Corona-Steuerhilfegesetz vorgesehene Regelung erhalten sie daher nun bis Ende 2022 Zeit, noch offene steuerrechtliche Fragen zu klären“, sagte Ahnen.

Veröffentlicht am 06.05.2020.