Archiv für den Monat: November 2020

Evertaste – Flugzeug-Menüs für „Bodenständige“ in Zeiten von Corona

MdL Heiner Illing im Gespräch mit Isabelle Kronenberger, Betriebsleiterin Evertaste Standort Alzey

Eigentlich sollte es eine Führung durch den Evertaste-Firmenkomplex im Alzeyer Industriegebiet sein. Aber dann kam es anders im November: Lockdown-Light und Abstand halten, Reduktion persönlicher Kontakte, virtuelle Meetings, so auch das schon lange geplante Gespräch des SPD-Landtagsabgeordneten Heiner Illing mit Isabelle Kronenberger, Betriebsleiterin Evertaste am Standort Alzey.

„Durch den Einbruch des Airline-Caterings sind wir von der Corona-Krise massiv betroffen!“, bedauert Kronenberger. „Seit 7. November haben wir fast 100 % Kurzarbeit im Vertrieb, in der Produktion sind es nicht ganz so drastische Kürzungen!“

Auf dem europäischen Markt gehört Evertaste, Marke von LSG Lufthansa Service Holding AG aus Neu-Isenburg, zu einem der vier / fünf Branchen-Riesen für Convenience-Food. Übersetzt heißt das: „bequemes Essen“ und hat  nichts zu tun mit Fastfood, sondern bedeutet „haltbar und verzehrfertig“.

Evertaste steht für Qualität: hochwertige Zutaten, lokale Rezepte und regionale Produkte – für Menschen unterwegs, für Airline-, Bahn- und Einzelhandelsgeschäft.

Gekocht wird meist mit frischen Zutaten, teilweise sogar ganze Gerichte komplett frisch. Nur wenn kein Unterschied oder logistisch erforderlich wird Gefrorenes genutzt. „Die breite Range reicht vom Porridge bis zur Gans mit Rotkohl“, erzählt Kronenberger. „Und seit Oktober gibt es » weiterlesen

Veröffentlicht am 10.11.2020.

CORONA-UPDATE 2/11 vom 5.11.2020

INTENSIVE ARBEIT AN IMPFSTRATEGIE

Das MSAGD arbeitet mit Hochdruck am Thema „Impfung“. Hierbei wird auch intensiv mit dem Bund gesprochen und der Druck darauf aufrechterhalten, dass durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine einheitliche Impfstrategie mit transparenter und nachvollziehbarer Priorisierung vorgelegt wird. Aktuell durchlaufen mehrere Präparate das Zulassungsverfahren. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, ist insbesondere abhängig von der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), der Vertragslage zwischen EU-Kommission und Hersteller sowie der logistischen Organisation. Laut Informationen des BMG ist mit einer Auslieferung wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

KRANKENHÄUSER SIND GUT AUF ZWEITE WELLE VORBEREITET

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing- Lichtenthäler haben im Rahmen einer gestrigen Pressekonferenz deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im Land trotz steigender Infektionszahlen gut gegen die zweite Welle der Pandemie gewappnet sind. Die Ministerpräsidentin betonte, dass die Zeit genutzt und alles getan worden sei, um das Gesundheitssystem so gut wie möglich auf diese Situation vorzubereiten. Man sei in einer anderen Situation als im Frühjahr. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hob insbesondere die Bedeutung der Intensivkapazitäten, Beatmungsplätze und des geschulten Personals für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitsverläufen hervor: „Darauf haben wir seit Beginn der Pandemie unseren Schwerpunkt gesetzt“. Zahlen/Fakten: Es stehen 1.631 Intensivbetten und 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der Beatmungsgeräte zur Verfügung. Die Landesregierung hat den Krankenhäusern kostenlos 478 Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt, 33 weitere werden bis Jahresende hinzukommen. Durch Qualifizierungen der Pflegekammer wurden über 2.100 Pflegefachkräfte in der Intensivpflege geschult. Weitere 1.500 Fortbildungen werden aktuell angeboten. Dafür stehen Landesmittel im Umfang von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Über einen Pool der Pflegekammer stehen rund 500 zusätzliche Pflegekräfte zur Unterstützung bereit.
Gleichwohl gilt es, die Infektionsdynamik zu verlangsamen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die getroffenen Maßnahmen befolgt und umgesetzt werden.

WIRTSCHAFTSHILFE MUSS SCHNELL FLIESSEN

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen ab November 2020 betroffen sind, unterstützen und ihre anordnungsbedingten finanziellen Ausfälle (Fixkosten) kompensieren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat gestern nochmals deutlich gemacht, wie wichtig dies ist. Die Eingriffe träfen uns alle – aber unterschiedlich hart. Die Landesregierung steht in intensivem Austausch mit der Bundesregierung, damit das Nothilfeprogramm so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann und die Betroffenen Sicherheit erlangen. Der pauschalierte Erstattungsbetrag beträgt etwa für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes eines Vergleichsmonats.

NEUE GESETZLICHE GRUNDLAGE DES BUNDES FÜR ANTICORONA-MASSNAHMEN SOLL RASCH KOMMEN

Anti-Corona-Maßnahmen sollen eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Dadurch soll auch die Rechtssicherheit der grundrechtsrelevanten Maßnahmen auf Basis der Rechtsverordnungen der Länder erhöht werden. Die Fraktionen der Berliner Regierungskoalition beabsichtigen, im beschleunigten Verfahren weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beschließen. Eine neue Vorschrift (§ 28a IfSG) soll die sog. Generalklausel, auf welche die Länder ihre Rechtsverordnungen stützen, durch die Regelung von Standardmaßnahmen, etwa des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen, ergänzen. Am morgigen Freitag sollen die Neuregelungen erstmals im Plenum des Bundestags beraten werden. Ihr Beschluss ist bereits für die übernächste Woche geplant.

AUSBLICK

Aktuell steht eine Änderung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) bevor. Dies dient der Umsetzung der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes, welche einheitlichere Länderregelungen gewährleisten soll. Hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz bedeutsamen Grenzregionen soll sich an den bisherigen Regelungen jedoch nichts Wesentliches ändern. So wird etwa die „72 Stunden“- Regelung gem. § 20 Abs.4 Ziff.4 1.Alt. der 12. CoBeLVO als eine der Ausnahmen von der Quarantänepflicht fortbestehen. Die Neuregelungen sollen ab Montag gelten.

Veröffentlicht am 06.11.2020.

Keine Veröffentlichung von Corona-Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene – Gericht bestätigt Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz mehrere Anfragen erreicht zu der Frage, ob Kommunen die Zahl der Corona-Infektionszahlen in Ortsgemeinden veröffentlichen dürfen, beziehungsweise auf Anfrage herausgeben müssen. Der LfDI vertritt die Auffassung, dass eine Veröffentlichung von Infektionszahlen auf kommunaler Ebene nur auf Stadt- und Verbandsgemeindeebene als tiefster regionaler Gliederungsstufe erfolgen sollte. Professor Dieter Kugelmann sagt: „Es besteht zweifelsohne ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Infektionszahlen – auch nach der Veröffentlichung regionaler Fallzahlen. Entsprechende Zahlen schaffen Transparenz und können die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen fördern. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei kleinteiliger regionaler Ausweisung von Infektionszahlen ein Rückschluss auf einzelne, infizierte Personen möglich ist. Gerade in Rheinland-Pfalz mit seiner bundesweit einmaligen Vielzahl kleiner und kleinster Ortsgemeinden ist dies zu berücksichtigen.“ Kugelmann betont: „Angaben zu Fällen in der Bevölkerung führen erfahrungsgemäß zu Mutmaßungen und Spekulationen über mögliche Betroffene. Es kann zu einer Identifizierung oder zu einer vermuteten Identifizierung kommen, so dass die Gefahr einer Stigmatisierung oder Diskriminierung der Betroffenen besteht. Aus unserer Sicht sollten Kommunen daher nur bekannt geben, wie viele Menschen in Städten und Verbandsgemeinden mit dem Corona-Virus infiziert sind.“

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun in einem Streitfall im Sinne der Argumentation des LfDI entschieden. In einem Beschluss (AZ: 5 L 930/20.NW) hat das Gericht einen Eilantrag eines Antragsstellers abgelehnt. Die Kammer sieht „eine beachtliche Gefahr, dass die Veröffentlichung der Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene zu einer Bestimmbarkeit der betroffenen Personen führen wird. Maßgeblich dafür ist vor allem die äußerst kleinteilige Gemeindestruktur speziell im Landkreis Südwestpfalz“. Die betreffenden Ortsgemeinden hätten zum Teil weniger als 200 Einwohner, eine Ortsgemeinde sogar weniger als 100 Einwohner. Weiter heißt es in dem Beschluss, dass es naheliegend sei, „dass in diversen Ortsgemeinden – bisher – lediglich Einzelfälle betroffen sind bzw. womöglich derzeit noch kein Fall registriert wurde. Angesichts solch geringer Infektionszahlen ist es nicht nur wahrscheinlich, dass infizierte Personen in den kleinteiligen Gemeinden insbesondere über den Austausch in sozialen Netzwerken bestimmbar sind, sondern dass von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Die bisherige Entwicklung seit dem Ausbruch der Pandemie hat nämlich beispielsweise gezeigt, dass im Zuge der zunehmend angespannten politischen Diskussion über den richtigen Umgang auch immer wieder versucht wurde, anknüpfend an Statistiken darüber zu spekulieren, ob sich infizierte bzw. unter Quarantäne stehende Einzelpersonen, einzelne Familien oder auch bestimmte Gruppen – möglicherweise zu Unrecht – nicht an die vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen hielten“.

Weitere Informationen:

FAQs des LfDI zu Datenschutz und Corona, u.a. zur Veröffentlichung von Angaben zu Infektionsfällen: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/corona-datenschutz/
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/schutzanspruch-von-corona-betroffenen-vorrangig-pirmasenser-zeitung-hat-keinen-anspruch-auf-auskunft/

Veröffentlicht am 05.11.2020.

„Arbeit muss sich auch in Zeiten von Corona lohnen!“

MdL Heiner Illing unterstützt die Forderungen des DGB zu höheren Löhnen und Anhebung der Hartz IV-Sätzen

„Mangel an allen Ecken und Enden“ – DGB fordert höhere Hartz-IV-Regelsätze und höhere Löhne

Der DGB Kreisvorstand Alzey – Worms hat die geplanten neuen Hartz-IV-Regelsätze als „völlig unzureichend“ kritisiert. „Armut wird damit nicht überwunden, sondern zementiert“, erklärt Kai Partenheimer, kommissarischer Vorsitzender vom DGB Kreisverband Alzey-Worms. Im Mai 2020 bezogen 5951 Menschen im Kreis Alzey-Worms Hartz-IV-Leistungen, darunter 1709 Kinder unter 15 Jahren. Somit ist mehr als jeder Zwanzigste im erwerbsfähigen Alter im Kreis Alzey-Worms von den Regelsätzen betroffen und sogar jedes zehnte Kind. Trotz der zum Jahreswechsel geplanten Erhöhung der Regelsätze liegt das Hartz-IV-Leistungsniveau bei 19 von 22 untersuchten Haushaltstypen unter der offiziellen Armutsrisikogrenze. Das ergab eine Analyse des DGB zum bundesdurchschnittlichen Hartz- IV-Leistungsniveau.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2021 von heute 432 Euro auf 446 Euro steigen und für Menschen in Paarbeziehungen von 389 Euro auf 401 Euro. Vorschulkinder sollen zukünftig 283 Euro erhalten, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 309 Euro und Jugendliche ab 14 Jahren 373 Euro. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Neufestsetzung der Leistungen, zu der der Gesetzgeber alle fünf Jahre verpflichtet ist.

Laut DGB sind in den neuen Regelsätzen beispielsweise 1,64 Euro monatlich fürs Sparen auf eine Waschmaschine vorgesehen und für ein 13 Jähriges Kind für Essen und Trinken 3,98 Euro pro Tag. Kinder erhalten aufs Jahr gerechnet knapp 130 Euro für alle Sommer-, Winter-, Sport- und sonstige Schuhe. „Für Hartz-IV-Bezieher bedeuten die neuen Regelsätze: Sie sollen 13 Jahre auf eine Waschmaschine sparen. Das ist doch offensichtlicher Irrsinn und vollkommen wirklichkeitsfremd“, kritisiert Partenheimer und kommentiert weiter: „Die niedrigen Beträge etwa für Ernährung und für Schuhe für schnell wachsende Kinderfüße zeigen, dass Hartz IV an allen Ecken und Enden Mangel bedeutet.“ Je länger der Leistungsbezug andauere, desto öfter komme es zu Unterversorgung und Ausgrenzung vom normalen Leben. Laut DGB beziehen im Kreis Alzey-Worms über 3204 Menschen schon zwei Jahre und länger Hartz IV, darunter über 1808 Menschen, die schon vier Jahre und länger von Hartz IV leben müssen.

Kai Partenheimer vom DGB Kreisvorstand Alzey-Worms ärgert es, wenn die niedrigen Regelsätze mit Verweis auf Arbeitnehmer mit geringem Einkommen gerechtfertigt werden, wie es kürzlich Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, getan hatte. „Statt Geringverdienende und Hartz-IV-Bezieher gegeneinander auszuspielen, brauchen wir ein ausreichendes Einkommen für alle: Regelsätze, die für den Lebensunterhalt tatsächlich ausreichen und faire Löhne, die ein Einkommen deutlich oberhalb des Hartz-IV-Niveaus garantieren. Dazu ist ein Mindestlohn von 12 Euro notwendig. Darüber hinaus fordert Partenheimer die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur noch an tarifgebundene Unternehmen.

Quelle der Pressemitteilung:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Region Rheinhessen-Nahe
Kreisverband Alzey-Worms

vom 30.10.2020

Veröffentlicht am 05.11.2020.

Abgeordneter Heiner Illing: Alzey-Worms profitiert vom Landesstraßenbauprogramm

Der Kreis Alzey-Worms wird im kommenden Jahr vom Straßenbauprogramm des Landes profitieren. Wie der SPD-Abgeordnete Heiner Illing mitteilt, sollen im Jahr 2021 vier Projekte aus dem Kreis Alzey-Worms gefördert werden. Insgesamt ist dafür eine Gesamtsumme in Höhe von 414.000 Euro vorgesehen. Folgende Projekte sollen laut geplantem Bauprogramm in der Region noch im kommenden Jahr umgesetzt werden: Ausbau des Kreisverkehrs B271/A61 und er Ausfahrt Alzey-Ost, Umbau des Bahnübergangs in Wallertheim, Radweg Eich-B9 und Ertüchtigung der Eisbachbrücke (L395) in Offstein.

Der Entwurf für den Landeshaushalt 2021 sieht Mittel in Höhe von 126 Millionen Euro für das Landesstraßennetz vor. Mit den Geldern werden etwa bestehende Landesstraßen, Brücken oder Fahrradwege erhalten und ausgebaut. Hinzu kommt der Neubau von Landesstraßen. Insgesamt umfasst dasLandesstraßenbauprogramm in 2021 insgesamt 331 Vorhaben, darunter auch fünf Neubauvorhaben. Einen besonderen Schwerpunkt des Straßenbauprogramms 2021 bildet mit landesweit 19 Einzelvorhaben der Radwegebau.

„Mit dem neuen Bauprogramm schreibt die SPD-geführte Landesregierung die kontinuierliche Steigerung bei Investitionen in die Infrastruktur fort. Mit rund 7.000 Kilometern Landesstraßen und mehr als 7.500 Brücken verfügt Rheinland-Pfalz über ein überaus dichtes Verkehrsnetz. Nach dem Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘ sorgt unser Landesbetrieb Mobilität für leistungsfähige Verkehrsadern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist dies ein wichtiges Signal an Bürgerinnen und Bürger sowie die rheinland-pfälzischen Unternehmen“, so Heiner Illing

Veröffentlicht am 05.11.2020.

CORONA-UPDATE 1/11 vom 3.11.2020

ÜBER 1.600 INTENSIVBETTEN, 1.271 BEATMUNGSPLÄTZE

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz halten nach einem deutlichen Aufbau derzeit über 1.600 Intensivbetten vor. Fast 500 Intensivbetten sind davon aktuell frei gemeldet und stehen zur sofortigen intensivmedizinischen Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung. Eine Notreserve von über 500 Intensivbetten kann zudem innerhalb von 7 Tagen in Betrieb genommen werden. Im Land stehen 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der entsprechenden Beatmungsgeräte zur Verfügung. Hinzu kommen über 500 Reservegeräte.

SCHUTZ DER PFLEGE UND DER EINGLIEDERUNGSHILFE: LAND
UNTERSTÜTZT EINRICHTUNGEN BEI TEST-BESCHAFFUNGEN

Ergänzend zu den Regelungen der kürzlich in Kraft getretenen Testverordnung des Bundes unterstützt Rheinland-Pfalz Pflegeheime und andere Einrichtungen bei der Beschaffung von POC-Antigen-Tests auf besondere Weise:
1. Das Land hat gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen ein Mustertestkonzept erarbeitet, das alle mehr als 400 Einrichtungen im Land für sich nutzen können, um die benötigte Testmenge zu beantragen. Hierdurch wird das Verfahren – u.a. die in manchen Fällen mögliche Refinanzierung – enorm vereinfacht und beschleunigt.
2. Das Gesundheitministerium übernimmt zu Beginn Prüfung und Genehmigung der von den Einrichtungen vorzulegenden Testkonzepte, um die Gesundheitsämter zu entlasten und das Verfahren zu beschleunigen.
3. Das Land beschafft in der Anfangsphase selbst ein Kontingent an Antigen- Tests, das vor allem kleineren und ambulanten Einrichtungen angeboten werden kann.

HILFSANGEBOT FÜR BELGIEN

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat dem belgischen Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke wegen der angespannten Situation der Krankenhäuser in seinem Land Hilfe bei der medizinischen Versorgung COVID-19- Erkrankter angeboten. Verschiedene Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben sich bereit erklärt, bei Bedarf Patientinnen und Patienten aus Belgien aufzunehmen.

PFLEGEKRÄFTE FÜR INTENSIVMEDIZIN GESCHULT

Bislang haben 2.149 Pflegefachkräfte an der vom Land finanzierten Kurz- Qualifizierung Intensivpflege und am Auffrischungskurs für ehemalige Intensivpflegefachkräfte teilgenommen. Nachdem das Qualifizierungsprogramm im Sommer geruht hat, steht die Pflegekammer aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wieder mit den Kliniken in Kontakt, um die Bedarfe an einer Fortführung abzufragen. Bei Bedarf können weitere 1.500 Pflegefachkräfte an den Qualifizierungen teilnehmen.

VISIERE SIND KEIN ERSATZ FÜR MUND-NASEN-BEDECKUNGEN

Aufgrund einer Presseanfrage hat das Gesundheitsministerium erneut deutlich gemacht, dass die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Mund-Nasen-Bedeckungen vorsieht. Dies können Alltagsmasken sein. Gesichtsschilde oder gar sog. Kleinvisiere bieten hingegen keinen vergleichbaren Schutz und sind deshalb nicht zulässig. Lediglich für Tätigkeiten in Handel und Gastronomie kann das Tragen von Visieren durch Beschäftigte anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geduldet werden, namentlich dann, wenn die Abstandsregeln gewahrt bleiben und den Beschäftigten aufgrund der Arbeitsbedingungen das
dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist.

Veröffentlicht am 04.11.2020.