„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit in der Frage der Ermittlung der Regelsätze im SGB II sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Das ist zu begrüßen“, kommentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Hartloff die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einer ersten Stellungnahme. „Ebenso begrüßen wir ganz ausdrücklich, dass das Gericht einen eigenständigen Regelsatz für Kinder bestätigt hat, der am spezifischen Bedarf eines Kindes, an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten ist.“ Die Bundesregierung sei aufgefordert, das Urteil bis zum Jahresende umzusetzen.
Die SPD-Fraktion setze sich schon seit geraumer Zeit für Verbesserungen ein, die Kinder aus einkommensschwachen Familien besser stellen, so zum Beispiel mit dem Schulstarterpaket, das von Rheinland-Pfalz initiiert und im Rahmen des Konjunkturpakets II umgesetzt wurde, oder mit dem Mittagessenfonds an Ganztagsschulen und Kindertagesstätten.
Am heutigen Tag sei noch nicht absehbar, inwiefern sich aus der Entscheidung höhere Regelsätze ergeben werden. Aus seiner Sicht, so Hartloff, mache die Entscheidung die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns deutlich, denn: „Wer Vollzeit arbeitet, muss damit ein Einkommen erzielen, mit dem er oder sie oberhalb des Leistungsniveaus der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist.“
Veröffentlicht am 09.02.2010.