Das Kabinett hat heute eine Bundesratsinitiative gegen das „Upskirting“ beschlossen, also gegen das Verhalten, im öffentlichen Raum heimlich Fotos oder Videos unter den Rock oder in den Ausschnitt von Frauen zu erstellen. Hierzu erklärt Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Es ist nicht hinnehmbar, dass das unbefugte Anfertigen von Bildern intimer Körperbereiche einer Person bislang oft nicht strafbar ist. Solche Aufnahmen stellen tiefe Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen dar: Wer betroffen ist, fühlt sich erniedrigt und zutiefst verletzt. Da kleine Kameras und Smartphones im öffentlichen Raum omnipräsent sind, steigt im Alltag auch die Gefahr, betroffen zu sein. Bestehende Straftatbestände wie etwa Beleidigung und Belästigung sind aber oft nicht anwendbar. Der Bund muss die Regelungslücke rasch schließen. Es führt kein Weg daran vorbei, einen geeigneten Straftatbestand zu schaffen, nach dem „Upskirting“ geahndet werden kann.“
Veröffentlicht am 03.09.2019.