Anwesenheit des gesamten Kollegiums einer Schule während der Schließung in der Regel nicht notwendig
Die Anwesenheit des gesamten Kollegiums einer Schule über den Zeitraum der Schulschließungen hinweg ist in der Regel nicht notwendig. Die Schulleitungen vor Ort entscheiden anhand der Situation in der Schule, in welcher Weise und an welchem Ort die Dienstpflicht zu erbringen ist. Das hat die Schulaufsicht allen Schulen in Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 16. März 2020 mitgeteilt.
Die aktuelle Situation, in deren Folge jetzt Schulen flächendeckend geschlossen bleiben, ist für alle neu. Deshalb war es wichtig, dass die Lehrkräfte am ersten Tag der Schließungen vor Ort in den Schulen waren. In den Dienstbesprechungen, die gestern an allen Schulen in Rheinland-Pfalz stattfanden, ging es darum, sicherzustellen, dass drängende organisatorische Fragen geklärt werden, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. Etwa wie und in welcher Form Unterrichtsmaterialien und Arbeitsaufträge an die Schülerinnen und Schüler übermittelt werden können und welche Unterrichtsmaterialien zusätzlich vorbereitet werden müssen, damit trotz der schwierigen Situation ein Bildungsangebot gewährleistet werden kann. Außerdem musste geklärt werden, wie eine Notbetreuung sichergestellt und wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden. Nachdem diese Fragen geklärt wurden, ergibt sich, in welchem Umfang Lehrkräfte ihren Dienst auch von zu Hause aus verrichten können bzw. Zusammenkünfte in der Schule in bestimmten Konstellation notwendig erscheinen.
Es gilt weiterhin, dass Personen mit Vorerkrankungen oder Personen über 60 Jahre und Schwangere in Abstimmung mit der Schulleitung grundsätzlich Aufgaben von zu Hause aus übernehmen sollen. Davon unbenommen bleibt deren Teilnahme an den Abiturprüfungen, falls sie bereits z.B. zur Durch-führung von Prüfungen eingeteilt sind.
Veröffentlicht am 17.03.2020.