„Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich heute auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig dazu verpflichtet, zukünftig im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des eigenen Geschäftsbereichs nur noch Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen hergestellt wurden oder Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben“, so Dieter Klöckner, Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion. Das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verbietet ausbeuterische Kinderarbeit und fordert unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Es wurde von Deutschland im Jahr 2002 ratifiziert.
In vielen Teilen der Welt müssen Kinder ihren Lebensunterhalt oft unter schwierigsten Bedingungen selbst verdienen und in nicht wenigen Fällen auch ihre Familien mitversorgen. 2004 waren es weltweit 191 Millionen Mädchen und Jungen, die hauptsächlich in der Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor beschäftigt wurden.
Neben seiner Selbstverpflichtung habe der Landtag auch die Landesregierung aufgefordert, im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen in ihrem Geschäftsbereich ebenso zu verfahren. Das gelte auch für landeseigene Unternehmen und Gesellschaften und Unternehmen und Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist. „Darüber hinaus möchten wir auch an die Kommunen appellieren, sich unserer Initiative im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches anzuschließen.“
„Ausbeuterische Kinderarbeit verletzt die Menschenwürde. Wir empfinden es als unsere Pflicht, im Rahmen unserer Möglichkeiten Vorbild zu sein. Mit unserer Entscheidung setzen wir ein wirksames Zeichen gegen ausbeuterische Kinderarbeit“, so Klöckner.
Veröffentlicht am 26.06.2009.