Archiv für den Monat: September 2019

Landtag live erleben

MdL Sippel wirbt für Schüler-Landtag

Im nächsten Jahr führt der Landtag Rheinland-Pfalz zum 35. Mal den Schüler-Landtag durch, der am Dienstag, dem 24. März 2020 im Plenarsaal im Landesmuseum in Mainz stattfindet. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) in einer Pressemitteilung. Insgesamt vier Schulklassen bilden ein „Parlament“ bestehend aus vier Fraktionen, die über selbst gestellte Anträge zu verschiedenen landespolitischen Themen diskutieren und Beschlüsse fassen. Das Rollenspiel soll dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen mit politischen Sachverhalten auseinandersetzen und ein Verständnis für politische Abläufe entwickeln. Außerdem sollen Kontakte zu Politikern aufgebaut und eine Mitarbeit für die Demokratie angeregt werden.  

Teilnehmen können Klassen des 10. Schuljahres aus verschiedenen Schularten und Regionen des Landes. Jede Schulklasse bildet im Schüler-Landtag eine eigene „Fraktion“, die sich bereits im Vorfeld intensiv vorbereitet. „Der Schüler-Landtag bietet den Jugendlichen eine ganz besondere Form der politischen Bildung und Mitwirkung. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Möglichkeit, Politik live zu erleben und sich selbst einzubringen. Aus diesem Grund möchte ich die Schulen im Wahlkreis ermuntern, mitzumachen. Es lohnt sich und macht auch Spass“, so Heiko Sippel.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Schüler-Landtag sind auf der Jugendhomepage des Landtags unter www.jugend-im-landtag.rlp.de (Rubrik „Schüler-Landtag/Anmeldung“) veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 17. Oktober 2019.

Foto: Torsten Silz

Veröffentlicht am 09.09.2019.

Sogenanntes „Upskirting“ muss strafbar werden

Das Kabinett hat heute eine Bundesratsinitiative gegen das „Upskirting“ beschlossen, also gegen das Verhalten, im öffentlichen Raum heimlich Fotos oder Videos unter den Rock oder in den Ausschnitt von Frauen zu erstellen. Hierzu erklärt Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Es ist nicht hinnehmbar, dass das unbefugte Anfertigen von Bildern intimer Körperbereiche einer Person bislang oft nicht strafbar ist. Solche Aufnahmen stellen tiefe Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen dar: Wer betroffen ist, fühlt sich erniedrigt und zutiefst verletzt. Da kleine Kameras und Smartphones im öffentlichen Raum omnipräsent sind, steigt im Alltag auch die Gefahr, betroffen zu sein. Bestehende Straftatbestände wie etwa Beleidigung und Belästigung sind aber oft nicht anwendbar. Der Bund muss die Regelungslücke rasch schließen. Es führt kein Weg daran vorbei, einen geeigneten Straftatbestand zu schaffen, nach dem „Upskirting“ geahndet werden kann.“

Veröffentlicht am 03.09.2019.