Mit Beginn der neuen Amtszeit nach der Kommunalwahl im Juni 2009 wurde auch eine Änderung des Sparkassengesetzes aus dem Jahr 2008 wirksam: Die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter bei den 26 rheinland-pfälzischen Sparkassen haben im Verwaltungsrat jetzt ein qualifiziertes Stimmrecht – so auch bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried.
„Das auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker als bisher in die Unternehmensentscheidungen einbeziehen“, erläutern die SPD-Abgeordnete der Region, Kathrin Anklam-Trapp, Heiko Sippel und Jens Guth und „es wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft Verdi umgesetzt.“
„Das nun durchgeführte Doppelwahlverfahren ist bei allen 26 Sparkassen in Rheinland-Pfalz vollzogen und insgesamt gut angenommen und umgesetzt worden“, erläutert nun der zuständige Wirtschaftsminister Hendrik Hering (SPD) auf Anfrage der Abgeordneten aus Worms und Alzey-Worms. Die Doppelwahl war notwendig, um den Forderungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz von 1994 nach einer lückenlosen Legitimationskette zwischen Träger und Organ öffentlicher Einrichtungen gerecht zu werden. Die bestehende Regelung knüpft an andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an.
Veröffentlicht am 28.12.2009.