In der Dezember-Sitzung des Landtages haben die Parlamentarier einstimmig den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zum Abschluss der zweigeteilten Laufbahn im Polizeidienst angenommen. Mit der Überleitung der Beamtinnen und Beamten in den gehobenen Polizeidienst, die außer dem Mindestalter die Voraussetzungen nach der Laufbahnverordnung erfüllen, kann die zweigeteilte Laufbahn nun 20 Jahre nach ihrer Einführung auch personell weitestgehend abgeschlossen werden.
„Damit steht Rheinland-Pfalz zu seiner Verantwortung, dass eine verantwortungsvolle Tätigkeit angemessenen bezahlt wird. Im Polizeidienst muss ebenfalls gelten, dass gute Arbeit sich lohnen soll. Denn der Polizeiberuf ist ein außerordentlich anspruchsvoller und die Aufgaben der Polizei sind sehr komplex und schwierig. Die SPD-Fraktion wird auch zukünftig ihren Beitrag dazu leisten, die hohe Leistungsfähigkeit unserer Polizei zu erhalten und weiter auszubauen“, erklärt der polizeipolitische Sprecher, Michael Hüttner.
Die zweigeteilte Laufbahn im Polizeidienst Rheinland-Pfalz wurde ab dem Jahr 1991 eingeführt. Im Kriminaldienst ist die zweigeteilte Laufbahn stellenplanmäßig seit 1997 vollzogen, bei der Schutzpolizei ist sie mit diesem Jahr haushaltsmäßig abgeschlossen. Im Zuge der Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn gibt es, anders als in einigen anderen Bundesländern, in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 keine Einstellungen mehr im mittleren Polizeidienst.
Derzeit befinden sich noch rund 180 Polizeibeamtinnen und -beamte im mittleren Polizeidienst.
Veröffentlicht am 30.12.2010.