MdL Sippel: „Freudentag für Rheinhessen“ – Hessischer Verwaltungsgerichtshof kippt Südumfliegung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Südumfliegung gekippt. Der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) sieht die enormen Bedenken der rheinhessischen Gemeinden als voll bestätigt an, die mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Südumfliegung geklagt hatten. „Es ist ein Freudentag für Rheinhessen, das Urteil ist ein Paukenschlag“, so Sippel, „aber auch eine schwere Schlappe für die Verantwortlichen in Hessen, die die Südumfliegung durchdrücken wollten.“

Von Anfang an sei es völlig unverständlich gewesen, wieso die rheinhessische Region den Preis für eine massive Entlastung der Gebiete im Taunus zahlen solle, bemerkt Sippel. Ein von der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebenes Expertengutachten habe eindeutig Alternativrouten aufgezeigt, um die permanente Südumfliegung weitgehend zu ersetzen und Abflüge auch künftig nach Norden zu ermöglichen. Sippel: „Dieses Gutachten wurde von hessischer Seite ignoriert und in Abrede gestellt. Jetzt gab es vom Gericht dafür die Quittung.“

 

Die Menschen in Rheinhessen erwarteten nun ein objektiv nachvollziehbares Verfahren zur Festlegung der Flugrouten. Wichtig sei dabei die Einbeziehung der Bevölkerung und eine umfassende Transparenz. „Dank gebührt den klagenden Kommunen und den engagierten Bürgerinitiativen, die für unsere Rechte eingetreten sind“. Auch wenn mit dem Richterspruch noch keine endgültige Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Flugrouten verbunden sei, stehe fest, dass es zukünftig im Hau-Ruck-Verfahren nicht mehr gehe.

Veröffentlicht am 03.09.2013.