In seiner heutigen Sitzung hat der Sozialpolitische Ausschuss des Landtags die Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zu verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz ausgewertet. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber:
„Wir wissen, dass die Folgen der Corona-Maßnahmen für den Einzelhandel bis heute schwer nachwirken. Es ist jedoch zu kurz gesprungen, diese Problemlagen auf dem Rücken der Beschäftigten und auf Kosten des wertvollen Sonntagsschutzes lösen zu wollen. Beim Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf es keinen Corona-Rabatt geben. Gemeinsam mit Kirchen und Gewerkschaften sind wir uns einig, dass der arbeitsfreie Sonntag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen hohen Stellenwert hat. Wer an sechs Tagen in der Woche ackert, viele sogar bis 22 Uhr, hat einen garantierten Ruhetag verdient. Weiteren Sonntagsöffnungen stehen wir als SPD-Fraktion daher äußerst skeptisch gegenüber. Auch in der Expertenanhörung im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags wurden erhebliche inhaltliche und formale Zweifel am Gesetzentwurf der CDU-Fraktion geäußert. Eine Änderung des Ladenschlussgesetzes, wie sie die CDU-Fraktion anstrebt, ist weder verfassungskonform umsetzbar noch sachlich geboten. Das CDU-Vorhaben, anlasslose Sonntagsöffnungen zuzulassen, wurde von der Mehrheit der Anzuhörenden daher abgelehnt.“
Teuber weiter: „Nach dem Ladenschlussgesetz können Kommunen in Rheinland-Pfalz dem Handel bereits heute an vier Sonntagen im Jahr eine Sonntagsöffnung ermöglichen. Der Anlassbezug der Sonntagsregelung ist mehrfach durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden. Auch die jüngsten Entscheidungen in Berlin und Nordrhein-Westfalen zu den Sonntagsöffnungen unterstreichen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, an die auch der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz gebunden ist. Eine Aufhebung des Anlassbezugs bei den Sonntagsöffnungen ohne verfassungsrechtliche Grundlage, wie von der CDU-Fraktion gefordert, würde den Kommunen und dem Handel die bestehende Rechtssicherheit bei der Sonntagsregelung nehmen. Dies würde unserem Bestreben nach lebendigen Städten mit einem starken Handel nicht gerecht werden.“
Veröffentlicht am 29.09.2020.