Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus vielerlei Gründen ist der heute in den Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf der Landesregierung eine Notwendigkeit:
Das Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes wird bei Inkrafttreten das bisher noch geltende Landestierseuchengesetz ablösen, das in 38 Jahren seiner Gültigkeit nur punktuell geändert wurde. Sie alle, meine Damen und Herren, haben in den letzten Jahrzehnten unsere Gesellschaft sich mitunter rasant und rapide verändern sehen, es versteht sich daher, dass sich auch EU- und Bundesrecht im Bereich der Tiergesundheit wesentlich verändert haben. Die Zuständigkeit von Behörden hat sich teilweise geändert, notwendige Änderungen ergaben sich in den zurückliegenden knapp 40 Jahren auch selbstverständlich bei der Tierseuchenkasse, die auch in bewährter Weise fortbestehen soll. Auch diesem Gedanken fühlt sich der Gesetzesentwurf der Landesregierung verpflichtet.
Auch trägt der Gesetzesentwurf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ganz praktischen Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe Rechnung, es muss uns ein Anliegen sein, dass mit dem Gesetzesentwurf der Dynamik von Seuchen im Bereich des Tierreichs noch entschiedener entgegentreten wird.
Die Anpassung des Landesrechts an das neue EU-Tiergesundheitsrecht mit dem deutlichen Schwerpunkt bei der Vorbeugung und Früherkennung von Tierseuchen, ist hier ganz entscheidend, um eine Konsequenz bei der Bekämpfung sicherzustellen – zum Wohle von Tier und natürlich auch vom Menschen. Es ist daher nur folgerichtig, dass der Name von Landestierseuchengesetz zu Landestiergesundheitsgesetz entsprechend angepasst wird.
Und zu guter Letzt ist es nur folgerichtig, dass auch der Mega-Trend der Digitalisierung Einzug in den Gesetzesentwurf hält. Wie in jedem gesellschaftlichen Feld müssen vorhandene Daten zum Wohle der Sache noch effizienter genutzt werden, dafür bedarf es einer Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustauschs.
Das hilft nicht nur bei der Bekämpfung, sondern reduziert auch den Melde- und Verwaltungsaufwand. Allein an diesen wenigen Sätzen wird deutlich, dass eine umfassende Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts unumgänglich ist, um schneller, effizienter und gezielter auf Tierseuchen reagieren zu können. Wir wollen mit dem Gesetz sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten klar definiert und die Kompetenzen optimal verteilt sind.
Lassen Sie mich wichtige und praktische zentrale Neuerungen des Gesetzes nennen:
Das Land übernimmt die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen. Aus nachvollziehbaren Gründen. Damit die Früherkennung von Tierseuchen weiter gestärkt wird und Tierhalter, Tierärzte oder Landkreise nicht aus Kostenüberlegungen auf Beprobungen verzichten. In diesem Zusammenhang wird mit diesem Gesetzesentwurf auch die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung geregelt.
Ein weiterer Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen. Der Gesetzesentwurf kennt viele weitere Maßnahmen und ich freue mich auf die Detaildiskussionen im Nachgang der heutigen ersten Lesung. Insgesamt zielen diese Maßnahmen alle darauf ab, unser Landesrecht zukunftsfähig zu machen und den Schutz unserer Tiere, der Bevölkerung sowie der Landwirtschaft zu stärken. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich nun auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Veröffentlicht am 13.06.2024.