Sehr geehrter Herr Präsident,
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor wenigen Tagen durften wir ein wirklich außergewöhnliches Jubiläum feiern: 50 Jahre Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz. In der Tat eine Erfolgsgeschichte! Leider findet diese Erfolgsgeschichte nicht in allen Bundesländern statt! Unser Petitionswesen steht für Bürgernähe, Transparenz und niederschwelliges Angebot. Petitionen sind wichtige Mittel zum Austausch zwischen Parlament sowie Bürgerinnen und Bürgern. Wie wichtig dies ist und wie wir dies umsetzen, möchte ich mit einigen Zahlen untermauern! Im Jahre 2023 tagte der Petitionsausschuss insgesamt 6 mal in Präsens.
Dabei beschäftigten wir uns mit 2.226 Neueingaben, wovon 288 unzulässig waren. Unzulässig sind Eingaben, wenn z.B. ein Gerichtsverfahren zur Eingabe anhängig ist oder für uns gar keine Zuständigkeit gegeben ist. 1.842 zulässige Eingaben fanden in dieser Zeit ihre Erledigung. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir stets bemüht sind die Eingaben schnellstmöglich zu erledigen. Hierbei ist es unser Ziel dies in einem Zeitraum von 4-6 Wochen zu erledigen, was uns auch in den meisten Fällen gelingt.
Wir haben es hier oft mit Petitionen zu tun, bei denen bereits ein Telefonat zur Erledigung beiträgt, es gibt aber auch Petitionen, die sich über Monate und manchmal Jahre hinziehen. Dies sind aber meist Eingaben, bei denen sich der Petent mit einer rechtlich eindeutigen Situation nicht zufriedengibt, und immer mit wieder neuen Ansatzpunkten das Thema am kochen hält.
Schwerpunktthemen bei Einzeleingaben waren:
- „Justizvollzug“ (359 Neueingaben)
- „Bildung und Kultur“ (275 Neueingaben)
- „Gesundheit und Soziales“ sowie „Ordnungsverwaltung und Verkehrsrecht“ (jeweils 207 Neueingaben)
Die Eingabe einer Petition ist oftmals die letzte Hoffnung von Bürgerinnen und Bürgern im Ringen mit Behörden und Verwaltungen. Aber um den Zugang möglichst niedrigschwellig zu halten, geht unsere Bürgerbeauftragte auch vor Ort: Von den insgesamt 24 durchgeführten Sprechtagen fanden zwei am Dienstsitz in Mainz und drei in den Justizvollzugsanstalten Trier, Koblenz und Diez statt. 19 Sprechtage waren in Stadt- und Kreisverwaltungen quer über das Land verteilt. Hierbei haben insgesamt 190 Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihr Anliegen der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei persönlich vorzutragen. Aber wir beschäftigen uns nicht nur mit den kleinen und großen Problemen der Bürgerinnen und Bürger, sondern unsere Landsleute haben auch die Möglichkeit unmittelbar Gesetzesänderungen oder -Eingaben vorzuschlagen. Dies schlägt sich in den Legislativeingaben eingaben nieder.
Zu Beginn des Jahres 2023 hatten wir 22 offene Vorgänge. Hinzu kamen in 2023 104 Neueingänge, davon waren 11 öffentliche Legislativeingaben, keine wurde zurückgezogen und keine war unzulässig. Die Erledigungen fanden 115 Eingaben sowie eine Massenpetition. Zum 31. Dezember 2023 hatten wir noch 36 offene Legislativeingaben, wovon 20 bereits ihren Weg auf die Tagesordnung der 14. Sitzung am 23.1.2024 fanden.
Wir hatten folgende Schwerpunktthemen:
18 Eingaben im Zusammenhang mit Bildung/Schule/Studium
9 Eingaben im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
6 Eingaben im Zusammenhang mit dem Landesjustizvollzugsgesetz/Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes
4 Eingaben im Zusammenhang mit dem Landesbeamtengesetz und dem Landesbeamtenversorgungsgesetz/Beihilfe
4 Eingaben im Zusammenhang mit Änderungen des Kommunalabgabengesetz
4 Eingaben im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzugsgesetz
3 Eingaben im Zusammenhang mit Änderungen im ÖPNV
3 Eingaben im Zusammenhang mit dem Polizeidienst bzw. POG
2 Eingaben im Zusammenhang mit der Landesbauordnung
2 Eingaben Änderung des Landesgesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage
2 Eingaben im Zusammenhang mit dem Landestransparenzgesetz
2 Eingaben Änderung der Gemeindeordnung
Sowie 42 weitere Eingaben
Wir hatten keine zurückgezogene Legislativeingaben, sowie 1 unzulässige Legislativeingabe und 2 Abgaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Meine Sehr geehrten Damen und Herren,
unsere Arbeit findet mit wenigen Ausnahmen nichtöffentlich statt, was aber in keinster Weise von Nachteil ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Ausschuss für die offene und kollegiale Zusammenarbeit bedanken!
Ein besonderes Dankeschön aber an unsere Bürgerbeauftragte, die zusammen mit ihrem Büro einen einzigartigen und extrem wichtigen Job für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Demokratie mit Herzblut erledigt.
Und last but not least vielen Dank der Landtagsverwaltung und den Ministerien für die Zuarbeit bei den Legislativeingaben!
Ich danke Ihnen!
Veröffentlicht am 14.06.2024.