Bestattungsgesetz beschlossen
„Unter Wahrung der allergrößten Pietät gegenüber den Verstorbenen, den Hinterbliebenen und selbstverständlich auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern eröffnen wir mit dem neuen Bestattungsgesetz die Möglichkeit für viele Menschen, über ihren Abschied selbst bestimmen zu können. In den letzten Jahrzehnten hat sich in unserer Gesellschaft viel getan – auf gesellschaftlicher, kultureller und individueller Ebene. Auch der Umgang mit Leben und Sterben hat sich verändert, dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.“ Das hat der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Oliver Kusch, in seiner Rede zur Aktuellen Debatte zur Novellierung des Bestattungsgesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag gesagt.
Die Novelle des Bestattungsgesetzes wurde in zweiter Beratung und mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Die Anhörung und viele Gespräche im Rahmen des parlamentarischen Prozesses haben Änderungen ergeben, die eine noch bessere Balance zwischen den persönlichen Bedürfnissen der Verstorbenen und Angehörigen sowie maximaler Pietät schaffen, so Kusch in seiner Rede. So sollen unter anderem die Ausgabe und das Ausbringen der Asche aus der Urne außerhalb des Friedhofs nur durch Bestatterinnen und Bestatter erfolgen. Zudem sei die verbleibende Asche, sofern nicht anders verfügt, auf dem Friedhof zu bestatten. Außerdem werde eine Gesetzesevaluierung nach fünf Jahren festgelegt, so Kusch.
„Bislang haben wir viele positive Rückmeldungen und Reaktionen zum geplanten Gesetz auch aus der Bevölkerung erhalten. Das zeigt: Für viele Menschen ist es wichtig, sich mit den Themen Tod und Trauer auseinanderzusetzen. Mit dem Gesetz, das wir nun nach mehr als 40 Jahren modernisieren, wird jedem der würdevolle Abschied ermöglicht, den er sich wünscht. Jeder Mensch kann nach seinen eigenen Vorstellungen seine letzte Reise antreten, und wir als SPD-Fraktion finden, das ist auch gut so“, so Kusch abschließend.
Veröffentlicht am 13.09.2025.