Informations- und Diskussionsveranstaltung zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz

Die Urne zu Hause, Diamant, verstreute Asche oder Flussbestattung – die Verordnung zum 2025 grundlegend reformierten Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz gilt als das modernste in Deutschland. Das 32 Seiten starke Papier regelt die Einzelheiten zur Gesetzesnovelle. Dennoch bestehen weiterhin viele Fragen, Unsicherheiten und auch falsche Vorstellungen rund um seine Inhalte und Möglichkeiten. „Anfragen zu den neuen Bestattungsformen häuften sich in meinem Bürgerbüro“, so Heiner Illing (SPD). Darauf reagierte der Abgeordnete mit einer Informations- und Diskussionsveranstaltung. Gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) lud Illing zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung ins Dorfgemeinschaftshaus Siefersheim ein. Ziel der Veranstaltung war es, transparent zu informieren, Missverständnisse auszuräumen und einen offenen Dialog über ein sensibles, aber wichtiges Thema zu ermöglichen.

50 Menschen waren gekommen. Minister Clemens Hoch stellte das neue Bestattungsgesetz in einem Kurzreferat vor und stand anschließend für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Aus sehr persönlicher Sicht erläuterte der Minister, wie es für ihn durch die Diskussion im eigenen Familienkreis immer klarer wurde: das 42 Jahre alte Bestattungsgesetz braucht eine Novellierung. „Was früher vorrangig Erdbestattung war, heute zu 80 Prozent Einäscherung, bedarf weiterer neuer Möglichkeiten der Bestattung, ohne dabei den Schutz der Allgemeinheit, der Umwelt oder der Gesundheit aus dem Blick zu verlieren!“, so Hoch. Sarg oder Urne, Friedwald, Wiesengrab oder Seebestattung – das sind Bestattungsarten, unter denen die Bürgerinnen und Bürger bislang wählen konnten. Viele Menschen wünschen sich aber individuellere Formen bei der Umsetzung ihres letzten Willens. Mit der Reform des alten Bestattungsgesetztes gab die Landesregierung den individuellen Wünschen und dem kulturellen Wandel Raum, um beispielsweise auch eine Fluss- oder Tuchbestattung zu erlauben.

Wie dies in der Praxis funktionieren solle, welche neuen Möglichkeiten die Reform eröffne und wo es vielleicht noch Probleme gäbe, darüber informierte der Gesundheitsminister in aller Ausführlichkeit. Er erläuterte auch Begriffe wie „Reerdigung“ (oder „Humusierung“), eine Bestattungsalternative im Kreislauf der Natur, oder „Lavation“ (auch alkalische Hydrolyse), die Zersetzung des Körpers in einem geschlossenen System durch Wasser, Wärme und Alkali. Beide Bestattungsformen werde es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Nach wie vor sei die Asche die Basis, ob für Urnenbeisetzung, Flussbestattung, Asche auf einem Grundstück Verstreuen oder Diamanten aus Totenasche. Mehrfach betonte der Minister, dass der letzte Wille des Verstorbenen unbedingt vorher schriftlich festgehalten werden müsse: „Verfügen Sie über die Bestattungsform, benennen Sie die Person, die sich darum kümmert. Ergänzen Sie dies mit Angaben zur Organspende!“ Auch wichtig: um die durch das neue Bestattungsgesetz geregelten alternativen Bestattungsformen umsetzen zu können, müsse der erste Wohnsitz des Verstorbenen in Rheinland-Pfalz liegen.

Fragen aus den Publikumsreihen waren unter anderem: Wie und wo ausstreuen? Auf Grundstücken sei dies außerhalb von Friedhöfen auf privaten und öffentlichen ausgewiesenen Flächen erlaubt! Der oder die Eigentümer müssten jedoch zustimmen. Die Asche sei entweder oberirdisch zu verstreuen oder in die Erde einzubringen. Zur Flussbestattung gebe es detaillierte Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt. Zum Thema „Urne zur privaten Aufbewahrung“ erläuterte Hoch: „Asche ist nicht vererbbar. Eine Urne ist kein Wanderpokal! Eine Rückführung der Urne zum Friedhof geht immer!“

Abgeordneter Heiner Illing, auch Bürgermeister von Gau-Odernheim, vertrat beim äußerst interessanten Austausch über das neue Bestattungsgesetz die kommunale Seite und berichtete vom Friedhof in Gau-Odernheim als Parklandschaft und Begegnungsstätte. Das rheinland-pfälzische Gesetz verbiete es, verschiedene Aschen zu vermischen. Die Kommunen seien nun gefordert, ihre Satzungen anzupassen. Friedwald (Ruheforst) und Tierbestattungen waren weitere Themen. Annerose Kinder, Ortsbürgermeisterin von Siefersheim, berichtete über den Siefersheimer „Musterfriedhof“: „Ob alter Baumbestand oder neue Reben. Ruhewald und Rebfeldbestattung – alles ist möglich!“

Katharina Nuß, Vorsitzende des Hospizvereins Dasein, hob die Bedeutung des Friedhofs als Begegnungsort und Platz zum Trauern hervor und zitierte das bekannte Peanuts-Zitat: „Eines Tages werden wir alle sterben!“, worauf Snoopy antwortet: „Ja, das stimmt. Aber an allen anderen Tagen nicht!“ Bei der Dialogveranstaltung war auch eine Friedhofbotschafterin anwesend.

Auch Heiner Illing betonte, dass das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz dem Wunsch der Eltern von Sternenkindern entgegenkomme: „Sie können die Urne nun mit nach Hause nehmen!“ Heiner Illing freute sich über die rege Teilnahme und bedankte sich bei Clemens Hoch, dem „überragenden Minister, der alle Fragen beantworten konnte“, bei der SPD Rheinhessische Schweiz für die Bewirtung und Organisation vor Ort.

Veröffentlicht am 25.02.2026.