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Evertaste – Flugzeug-Menüs für „Bodenständige“ in Zeiten von Corona

MdL Heiner Illing im Gespräch mit Isabelle Kronenberger, Betriebsleiterin Evertaste Standort Alzey

Eigentlich sollte es eine Führung durch den Evertaste-Firmenkomplex im Alzeyer Industriegebiet sein. Aber dann kam es anders im November: Lockdown-Light und Abstand halten, Reduktion persönlicher Kontakte, virtuelle Meetings, so auch das schon lange geplante Gespräch des SPD-Landtagsabgeordneten Heiner Illing mit Isabelle Kronenberger, Betriebsleiterin Evertaste am Standort Alzey.

„Durch den Einbruch des Airline-Caterings sind wir von der Corona-Krise massiv betroffen!“, bedauert Kronenberger. „Seit 7. November haben wir fast 100 % Kurzarbeit im Vertrieb, in der Produktion sind es nicht ganz so drastische Kürzungen!“

Auf dem europäischen Markt gehört Evertaste, Marke von LSG Lufthansa Service Holding AG aus Neu-Isenburg, zu einem der vier / fünf Branchen-Riesen für Convenience-Food. Übersetzt heißt das: „bequemes Essen“ und hat  nichts zu tun mit Fastfood, sondern bedeutet „haltbar und verzehrfertig“.

Evertaste steht für Qualität: hochwertige Zutaten, lokale Rezepte und regionale Produkte – für Menschen unterwegs, für Airline-, Bahn- und Einzelhandelsgeschäft.

Gekocht wird meist mit frischen Zutaten, teilweise sogar ganze Gerichte komplett frisch. Nur wenn kein Unterschied oder logistisch erforderlich wird Gefrorenes genutzt. „Die breite Range reicht vom Porridge bis zur Gans mit Rotkohl“, erzählt Kronenberger. „Und seit Oktober gibt es » weiterlesen

Veröffentlicht am 10.11.2020.

CORONA-UPDATE 2/11 vom 5.11.2020

INTENSIVE ARBEIT AN IMPFSTRATEGIE

Das MSAGD arbeitet mit Hochdruck am Thema „Impfung“. Hierbei wird auch intensiv mit dem Bund gesprochen und der Druck darauf aufrechterhalten, dass durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine einheitliche Impfstrategie mit transparenter und nachvollziehbarer Priorisierung vorgelegt wird. Aktuell durchlaufen mehrere Präparate das Zulassungsverfahren. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, ist insbesondere abhängig von der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), der Vertragslage zwischen EU-Kommission und Hersteller sowie der logistischen Organisation. Laut Informationen des BMG ist mit einer Auslieferung wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

KRANKENHÄUSER SIND GUT AUF ZWEITE WELLE VORBEREITET

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing- Lichtenthäler haben im Rahmen einer gestrigen Pressekonferenz deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im Land trotz steigender Infektionszahlen gut gegen die zweite Welle der Pandemie gewappnet sind. Die Ministerpräsidentin betonte, dass die Zeit genutzt und alles getan worden sei, um das Gesundheitssystem so gut wie möglich auf diese Situation vorzubereiten. Man sei in einer anderen Situation als im Frühjahr. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hob insbesondere die Bedeutung der Intensivkapazitäten, Beatmungsplätze und des geschulten Personals für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitsverläufen hervor: „Darauf haben wir seit Beginn der Pandemie unseren Schwerpunkt gesetzt“. Zahlen/Fakten: Es stehen 1.631 Intensivbetten und 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der Beatmungsgeräte zur Verfügung. Die Landesregierung hat den Krankenhäusern kostenlos 478 Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt, 33 weitere werden bis Jahresende hinzukommen. Durch Qualifizierungen der Pflegekammer wurden über 2.100 Pflegefachkräfte in der Intensivpflege geschult. Weitere 1.500 Fortbildungen werden aktuell angeboten. Dafür stehen Landesmittel im Umfang von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Über einen Pool der Pflegekammer stehen rund 500 zusätzliche Pflegekräfte zur Unterstützung bereit.
Gleichwohl gilt es, die Infektionsdynamik zu verlangsamen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die getroffenen Maßnahmen befolgt und umgesetzt werden.

WIRTSCHAFTSHILFE MUSS SCHNELL FLIESSEN

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen ab November 2020 betroffen sind, unterstützen und ihre anordnungsbedingten finanziellen Ausfälle (Fixkosten) kompensieren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat gestern nochmals deutlich gemacht, wie wichtig dies ist. Die Eingriffe träfen uns alle – aber unterschiedlich hart. Die Landesregierung steht in intensivem Austausch mit der Bundesregierung, damit das Nothilfeprogramm so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann und die Betroffenen Sicherheit erlangen. Der pauschalierte Erstattungsbetrag beträgt etwa für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes eines Vergleichsmonats.

NEUE GESETZLICHE GRUNDLAGE DES BUNDES FÜR ANTICORONA-MASSNAHMEN SOLL RASCH KOMMEN

Anti-Corona-Maßnahmen sollen eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Dadurch soll auch die Rechtssicherheit der grundrechtsrelevanten Maßnahmen auf Basis der Rechtsverordnungen der Länder erhöht werden. Die Fraktionen der Berliner Regierungskoalition beabsichtigen, im beschleunigten Verfahren weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beschließen. Eine neue Vorschrift (§ 28a IfSG) soll die sog. Generalklausel, auf welche die Länder ihre Rechtsverordnungen stützen, durch die Regelung von Standardmaßnahmen, etwa des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen, ergänzen. Am morgigen Freitag sollen die Neuregelungen erstmals im Plenum des Bundestags beraten werden. Ihr Beschluss ist bereits für die übernächste Woche geplant.

AUSBLICK

Aktuell steht eine Änderung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) bevor. Dies dient der Umsetzung der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes, welche einheitlichere Länderregelungen gewährleisten soll. Hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz bedeutsamen Grenzregionen soll sich an den bisherigen Regelungen jedoch nichts Wesentliches ändern. So wird etwa die „72 Stunden“- Regelung gem. § 20 Abs.4 Ziff.4 1.Alt. der 12. CoBeLVO als eine der Ausnahmen von der Quarantänepflicht fortbestehen. Die Neuregelungen sollen ab Montag gelten.

Veröffentlicht am 06.11.2020.

Keine Veröffentlichung von Corona-Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene – Gericht bestätigt Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz mehrere Anfragen erreicht zu der Frage, ob Kommunen die Zahl der Corona-Infektionszahlen in Ortsgemeinden veröffentlichen dürfen, beziehungsweise auf Anfrage herausgeben müssen. Der LfDI vertritt die Auffassung, dass eine Veröffentlichung von Infektionszahlen auf kommunaler Ebene nur auf Stadt- und Verbandsgemeindeebene als tiefster regionaler Gliederungsstufe erfolgen sollte. Professor Dieter Kugelmann sagt: „Es besteht zweifelsohne ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Infektionszahlen – auch nach der Veröffentlichung regionaler Fallzahlen. Entsprechende Zahlen schaffen Transparenz und können die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen fördern. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei kleinteiliger regionaler Ausweisung von Infektionszahlen ein Rückschluss auf einzelne, infizierte Personen möglich ist. Gerade in Rheinland-Pfalz mit seiner bundesweit einmaligen Vielzahl kleiner und kleinster Ortsgemeinden ist dies zu berücksichtigen.“ Kugelmann betont: „Angaben zu Fällen in der Bevölkerung führen erfahrungsgemäß zu Mutmaßungen und Spekulationen über mögliche Betroffene. Es kann zu einer Identifizierung oder zu einer vermuteten Identifizierung kommen, so dass die Gefahr einer Stigmatisierung oder Diskriminierung der Betroffenen besteht. Aus unserer Sicht sollten Kommunen daher nur bekannt geben, wie viele Menschen in Städten und Verbandsgemeinden mit dem Corona-Virus infiziert sind.“

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun in einem Streitfall im Sinne der Argumentation des LfDI entschieden. In einem Beschluss (AZ: 5 L 930/20.NW) hat das Gericht einen Eilantrag eines Antragsstellers abgelehnt. Die Kammer sieht „eine beachtliche Gefahr, dass die Veröffentlichung der Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene zu einer Bestimmbarkeit der betroffenen Personen führen wird. Maßgeblich dafür ist vor allem die äußerst kleinteilige Gemeindestruktur speziell im Landkreis Südwestpfalz“. Die betreffenden Ortsgemeinden hätten zum Teil weniger als 200 Einwohner, eine Ortsgemeinde sogar weniger als 100 Einwohner. Weiter heißt es in dem Beschluss, dass es naheliegend sei, „dass in diversen Ortsgemeinden – bisher – lediglich Einzelfälle betroffen sind bzw. womöglich derzeit noch kein Fall registriert wurde. Angesichts solch geringer Infektionszahlen ist es nicht nur wahrscheinlich, dass infizierte Personen in den kleinteiligen Gemeinden insbesondere über den Austausch in sozialen Netzwerken bestimmbar sind, sondern dass von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Die bisherige Entwicklung seit dem Ausbruch der Pandemie hat nämlich beispielsweise gezeigt, dass im Zuge der zunehmend angespannten politischen Diskussion über den richtigen Umgang auch immer wieder versucht wurde, anknüpfend an Statistiken darüber zu spekulieren, ob sich infizierte bzw. unter Quarantäne stehende Einzelpersonen, einzelne Familien oder auch bestimmte Gruppen – möglicherweise zu Unrecht – nicht an die vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen hielten“.

Weitere Informationen:

FAQs des LfDI zu Datenschutz und Corona, u.a. zur Veröffentlichung von Angaben zu Infektionsfällen: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/corona-datenschutz/
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/schutzanspruch-von-corona-betroffenen-vorrangig-pirmasenser-zeitung-hat-keinen-anspruch-auf-auskunft/

Veröffentlicht am 05.11.2020.

„Arbeit muss sich auch in Zeiten von Corona lohnen!“

MdL Heiner Illing unterstützt die Forderungen des DGB zu höheren Löhnen und Anhebung der Hartz IV-Sätzen

„Mangel an allen Ecken und Enden“ – DGB fordert höhere Hartz-IV-Regelsätze und höhere Löhne

Der DGB Kreisvorstand Alzey – Worms hat die geplanten neuen Hartz-IV-Regelsätze als „völlig unzureichend“ kritisiert. „Armut wird damit nicht überwunden, sondern zementiert“, erklärt Kai Partenheimer, kommissarischer Vorsitzender vom DGB Kreisverband Alzey-Worms. Im Mai 2020 bezogen 5951 Menschen im Kreis Alzey-Worms Hartz-IV-Leistungen, darunter 1709 Kinder unter 15 Jahren. Somit ist mehr als jeder Zwanzigste im erwerbsfähigen Alter im Kreis Alzey-Worms von den Regelsätzen betroffen und sogar jedes zehnte Kind. Trotz der zum Jahreswechsel geplanten Erhöhung der Regelsätze liegt das Hartz-IV-Leistungsniveau bei 19 von 22 untersuchten Haushaltstypen unter der offiziellen Armutsrisikogrenze. Das ergab eine Analyse des DGB zum bundesdurchschnittlichen Hartz- IV-Leistungsniveau.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2021 von heute 432 Euro auf 446 Euro steigen und für Menschen in Paarbeziehungen von 389 Euro auf 401 Euro. Vorschulkinder sollen zukünftig 283 Euro erhalten, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 309 Euro und Jugendliche ab 14 Jahren 373 Euro. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Neufestsetzung der Leistungen, zu der der Gesetzgeber alle fünf Jahre verpflichtet ist.

Laut DGB sind in den neuen Regelsätzen beispielsweise 1,64 Euro monatlich fürs Sparen auf eine Waschmaschine vorgesehen und für ein 13 Jähriges Kind für Essen und Trinken 3,98 Euro pro Tag. Kinder erhalten aufs Jahr gerechnet knapp 130 Euro für alle Sommer-, Winter-, Sport- und sonstige Schuhe. „Für Hartz-IV-Bezieher bedeuten die neuen Regelsätze: Sie sollen 13 Jahre auf eine Waschmaschine sparen. Das ist doch offensichtlicher Irrsinn und vollkommen wirklichkeitsfremd“, kritisiert Partenheimer und kommentiert weiter: „Die niedrigen Beträge etwa für Ernährung und für Schuhe für schnell wachsende Kinderfüße zeigen, dass Hartz IV an allen Ecken und Enden Mangel bedeutet.“ Je länger der Leistungsbezug andauere, desto öfter komme es zu Unterversorgung und Ausgrenzung vom normalen Leben. Laut DGB beziehen im Kreis Alzey-Worms über 3204 Menschen schon zwei Jahre und länger Hartz IV, darunter über 1808 Menschen, die schon vier Jahre und länger von Hartz IV leben müssen.

Kai Partenheimer vom DGB Kreisvorstand Alzey-Worms ärgert es, wenn die niedrigen Regelsätze mit Verweis auf Arbeitnehmer mit geringem Einkommen gerechtfertigt werden, wie es kürzlich Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, getan hatte. „Statt Geringverdienende und Hartz-IV-Bezieher gegeneinander auszuspielen, brauchen wir ein ausreichendes Einkommen für alle: Regelsätze, die für den Lebensunterhalt tatsächlich ausreichen und faire Löhne, die ein Einkommen deutlich oberhalb des Hartz-IV-Niveaus garantieren. Dazu ist ein Mindestlohn von 12 Euro notwendig. Darüber hinaus fordert Partenheimer die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur noch an tarifgebundene Unternehmen.

Quelle der Pressemitteilung:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Region Rheinhessen-Nahe
Kreisverband Alzey-Worms

vom 30.10.2020

Veröffentlicht am 05.11.2020.

Abgeordneter Heiner Illing: Alzey-Worms profitiert vom Landesstraßenbauprogramm

Der Kreis Alzey-Worms wird im kommenden Jahr vom Straßenbauprogramm des Landes profitieren. Wie der SPD-Abgeordnete Heiner Illing mitteilt, sollen im Jahr 2021 vier Projekte aus dem Kreis Alzey-Worms gefördert werden. Insgesamt ist dafür eine Gesamtsumme in Höhe von 414.000 Euro vorgesehen. Folgende Projekte sollen laut geplantem Bauprogramm in der Region noch im kommenden Jahr umgesetzt werden: Ausbau des Kreisverkehrs B271/A61 und er Ausfahrt Alzey-Ost, Umbau des Bahnübergangs in Wallertheim, Radweg Eich-B9 und Ertüchtigung der Eisbachbrücke (L395) in Offstein.

Der Entwurf für den Landeshaushalt 2021 sieht Mittel in Höhe von 126 Millionen Euro für das Landesstraßennetz vor. Mit den Geldern werden etwa bestehende Landesstraßen, Brücken oder Fahrradwege erhalten und ausgebaut. Hinzu kommt der Neubau von Landesstraßen. Insgesamt umfasst dasLandesstraßenbauprogramm in 2021 insgesamt 331 Vorhaben, darunter auch fünf Neubauvorhaben. Einen besonderen Schwerpunkt des Straßenbauprogramms 2021 bildet mit landesweit 19 Einzelvorhaben der Radwegebau.

„Mit dem neuen Bauprogramm schreibt die SPD-geführte Landesregierung die kontinuierliche Steigerung bei Investitionen in die Infrastruktur fort. Mit rund 7.000 Kilometern Landesstraßen und mehr als 7.500 Brücken verfügt Rheinland-Pfalz über ein überaus dichtes Verkehrsnetz. Nach dem Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘ sorgt unser Landesbetrieb Mobilität für leistungsfähige Verkehrsadern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist dies ein wichtiges Signal an Bürgerinnen und Bürger sowie die rheinland-pfälzischen Unternehmen“, so Heiner Illing

Veröffentlicht am 05.11.2020.

CORONA-UPDATE 1/11 vom 3.11.2020

ÜBER 1.600 INTENSIVBETTEN, 1.271 BEATMUNGSPLÄTZE

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz halten nach einem deutlichen Aufbau derzeit über 1.600 Intensivbetten vor. Fast 500 Intensivbetten sind davon aktuell frei gemeldet und stehen zur sofortigen intensivmedizinischen Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung. Eine Notreserve von über 500 Intensivbetten kann zudem innerhalb von 7 Tagen in Betrieb genommen werden. Im Land stehen 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der entsprechenden Beatmungsgeräte zur Verfügung. Hinzu kommen über 500 Reservegeräte.

SCHUTZ DER PFLEGE UND DER EINGLIEDERUNGSHILFE: LAND
UNTERSTÜTZT EINRICHTUNGEN BEI TEST-BESCHAFFUNGEN

Ergänzend zu den Regelungen der kürzlich in Kraft getretenen Testverordnung des Bundes unterstützt Rheinland-Pfalz Pflegeheime und andere Einrichtungen bei der Beschaffung von POC-Antigen-Tests auf besondere Weise:
1. Das Land hat gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen ein Mustertestkonzept erarbeitet, das alle mehr als 400 Einrichtungen im Land für sich nutzen können, um die benötigte Testmenge zu beantragen. Hierdurch wird das Verfahren – u.a. die in manchen Fällen mögliche Refinanzierung – enorm vereinfacht und beschleunigt.
2. Das Gesundheitministerium übernimmt zu Beginn Prüfung und Genehmigung der von den Einrichtungen vorzulegenden Testkonzepte, um die Gesundheitsämter zu entlasten und das Verfahren zu beschleunigen.
3. Das Land beschafft in der Anfangsphase selbst ein Kontingent an Antigen- Tests, das vor allem kleineren und ambulanten Einrichtungen angeboten werden kann.

HILFSANGEBOT FÜR BELGIEN

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat dem belgischen Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke wegen der angespannten Situation der Krankenhäuser in seinem Land Hilfe bei der medizinischen Versorgung COVID-19- Erkrankter angeboten. Verschiedene Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben sich bereit erklärt, bei Bedarf Patientinnen und Patienten aus Belgien aufzunehmen.

PFLEGEKRÄFTE FÜR INTENSIVMEDIZIN GESCHULT

Bislang haben 2.149 Pflegefachkräfte an der vom Land finanzierten Kurz- Qualifizierung Intensivpflege und am Auffrischungskurs für ehemalige Intensivpflegefachkräfte teilgenommen. Nachdem das Qualifizierungsprogramm im Sommer geruht hat, steht die Pflegekammer aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wieder mit den Kliniken in Kontakt, um die Bedarfe an einer Fortführung abzufragen. Bei Bedarf können weitere 1.500 Pflegefachkräfte an den Qualifizierungen teilnehmen.

VISIERE SIND KEIN ERSATZ FÜR MUND-NASEN-BEDECKUNGEN

Aufgrund einer Presseanfrage hat das Gesundheitsministerium erneut deutlich gemacht, dass die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Mund-Nasen-Bedeckungen vorsieht. Dies können Alltagsmasken sein. Gesichtsschilde oder gar sog. Kleinvisiere bieten hingegen keinen vergleichbaren Schutz und sind deshalb nicht zulässig. Lediglich für Tätigkeiten in Handel und Gastronomie kann das Tragen von Visieren durch Beschäftigte anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geduldet werden, namentlich dann, wenn die Abstandsregeln gewahrt bleiben und den Beschäftigten aufgrund der Arbeitsbedingungen das
dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist.

Veröffentlicht am 04.11.2020.

Schweitzer: „Verlangsamung des öffentlichen Lebens ist jetzt das richtige Mittel“

Der rheinland-pfälzische Landtag ist heute zu einer Sondersitzung zur aktuellen Corona-Lage zusammengekommen. In der Aussprache zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer:

„Die Pandemie ist mit voller Wucht in unseren Alltag zurückgekehrt. Unser Land befindet sich in einer sehr ernsten Lage. Erneut treten wir in eine Phase der harten Kontakteinschränkungen ein. Durch die gewaltige Kraftanstrengung, die nun vor uns liegt, verschaffen wir uns die notwendige Zeit, um das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bringen. Die drastischen Maßnahmen, die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen wurden, werden uns als Gesellschaft mehr denn je herausfordern. Sie sind dennoch richtig, verhältnismäßig und abgewogen. Eine Verlangsamung des öffentlichen Lebens ist jetzt das einzige richtige Mittel. Nur so können wir eine Überforderung unseres Gesundheitssystems abwenden, Schulen und Kitas offen lassen und das Wirtschaftsleben in Gang halten. Dabei wissen wir: Die Maßnahmen des ersten Lockdowns haben gewirkt. Wenn wir jetzt Verzicht üben, können wir das Virus erneut zurückzudrängen. 

Ohne die Bereitschaft der Menschen werden wir das Virus nicht besiegen können. Es muss allen klar sein: Jeder persönliche Kontakt, auf den wir jetzt verzichten, kann Leben retten. Es braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die harten Eingriffe erforderlich, verhältnismäßig und angemessen sind. Es ist daher genau richtig, dass die Landesregierung die Corona-Politik von Bund und Ländern heute so zeitnah zur Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag gestellt hat. Mit der heutigen Sondersitzung setzen wir den rheinland-pfälzischen Weg einer umfassenden Beteiligung des Landesparlaments an der Corona-Politik der Landesregierung fort.

Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sind hart, aber sie werden nicht alle gleich hart treffen. Wir achten auf die sozialen und wirtschaftlichen Folgen und mildern sie ab: Zur pauschalen Entschädigung der Umsatzausfälle von Soloselbstständigen, Kulturschaffenden und kleinen Unternehmen bringt die Bundesregierung weitere Wirtschaftshilfen auf den Weg. Das Bundeswirtschaftsministerium muss nun umgehend dafür sorgen, dass die Hilfen bei den Betroffenen ankommen – rechtssicher, schnell und unbürokratisch. Die Fehler bei der Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen während der ersten Phase der Pandemie dürfen sich dabei nicht wiederholen.“

Veröffentlicht am 30.10.2020.

Teuber zur Tarifeinigung: „Starkes Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten“

Zur gestrigen Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber:

„Die erzielte Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage können sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf einen angemessenen Lohnzuwachs freuen. Alle Beteiligten haben nun Planungssicherheit und der öffentliche Dienst unterstreicht seinen Willen zur Fachkräftebindung und -gewinnung. Besonders erfreulich ist, dass vor allem die unteren und mittleren Gehälter sowie die Einkommen in der Pflege profitieren werden. Mit der Einigung verbunden ist somit ein starkes Zeichen der Wertschätzung für diejenigen Beschäftigten, die in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefordert sind. Die finanzielle Aufwertung des Pflegeberufs ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Für die SPD-Landtagsfraktion bleibt das Ziel eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Pflege weiterhin ausdrücklich bestehen.“

 

Veröffentlicht am 26.10.2020.

Heiner Illing lädt Datenschutz-Chef zu Online-Sprechstunde ein

Der Abgeordnete Heiner Illing veranstaltet mit dem rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann am 04. November um 18 Uhr eine Datenschutz-Sprechstunde. Zur Bekämpfung der Pandemie werden derzeit vielerorts Daten gesammelt, in Restaurants müssen etwa Namen und Adressen von Kunden erfasst werden. Zudem hat in der Corona-Zeit die Nutzung von Videokonferenzsystemen und Messenger-Diensten wie WhatsApp massiv zugenommen, was zu neuen Datenbergen führt. Ob und wie die Informationen sicher sind, diskutiert der Abgeordnete Illing mit Professor Kugelmann. Er ist mit seiner Behörde dafür zuständig, dass in Rheinland-Pfalz die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger können ihn nun zu aktuellen Themen befragen, etwa zu: Ist die Corona-Warn-App sicher?

Müssen Bürgerinnen und Bürger, die im Home-Office arbeiten, ihre private Telefonnummer rausgeben? Worauf kommt es bei der derzeitigen Sammlung der Kontaktdaten in Restaurants, Cafés und in Vereinen an? MdL Heiner Illing sagt: „Viele Bürgerinnen und Bürger sind ob der Vielzahl an abgefragten persönlichen Daten unsicher was damit geschieht!“ Kugelmann betont: „Die Corona-Pandemie hat zu einem Digitalisierungs-Boom geführt. Neben positiven Effekten führt dies dazu, dass immer mehr Daten angehäuft werden. In diesen Wochen und Monaten ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Datenmissbrauch und Datendiebstahl erschwert werden.“

Bürgerinnen und Bürger, die an der Datenschutz-Online-Sprechstunde teilnehmen möchten, können sich an Heiner Illing unter mdl@heiner-illing.de wenden und bekommen vor der Veranstaltung die Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.

Veröffentlicht am 22.10.2020.

Digitale Bildung und Medienkompetenz

 

Breitbandausbau und Digitalpakt an den weiterführenden Schulen im Landkreis

„Die Digitalisierung hat durch Corona einen Schub bekommen. Der Landkreis hat die Verantwortung für die Schulen frühzeitig übernommen!“, spricht Landrat Heiko Sippel bei seinem Besuch der Georg-Forster-Gesamtschule (GFG) in Wörrstadt. Begleitet wird der Kreischef vom Landtagsabgeordneten Heiner Illing, der sich ein Bild vom Fortschritt des Breitbandausbaus im Schulzentrum Wörrstadt machen möchte.

Schulleiterin Beate Derr bedankt sich beim Landkreis für die hervorragende  Zusammenarbeit. „Wir haben viele Elternmails bekommen. Mit einem Dankeschön für die rasche Umsetzung. Auch während der Zeit der Schulschließung wegen Corona konnten alle Schülerinnen und Schüler digital beschult werden. Das haben wir dem Landkreis zu verdanken, der uns für das digitale Homeschooling mit mobilen Endgeräten ausgestattet hat.“ Der Landkreis hatte für die zwölf weiterführenden Schulen in seiner Trägerschaft einen Bundeszuschuss aus dem Sofortausstattungsprogramm für den digitalen Heimunterricht erhalten.

„Die Arbeitswelt geht rasant voran, die digitale Bildung hinkt hinterher. Der Landkreis ist gut aufgestellt mit Schul-IT!“, betont Sippel. Vor einem Jahr wurde das Fachteam „Schul-IT“ gegründet, hervorgegangen aus einer seit vier Jahren bestehenden temporären Arbeitsgruppe.

Über den aktuellen Stand der digitalen Infrastruktur an der Georg-Forster-Gesamtschule  informiert Tanja Hoch, Teamleiterin der Schul-IT der Kreisverwaltung. Mit einem Zuschuss in Höhe von knapp 400.000 Euro habe der Landkreis Alzey-Worms als einer der ersten Landkreise in Rheinland-Pfalz für die Georg-Forster-Gesamtschule in Wörrstadt eine Förderung aus dem DigitalPakt Schule (Laufzeit 2019 – 2024) erhalten, der im Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umgesetzt wird. Die Kostenplanung für alle zwölf Schulen belaufe sich auf etwa 3,5 Millionen. „ Die Bürokratie treibt uns an den Wahnsinn!“, stöhnt Tanja Hoch. Ihr Wunsch: die Vergaberichtlinien des DigitalPakts aushebeln und das Prozedere vereinfachen. Die Bundesförderung beträgt 90 Prozent, ein Eigenanteil von 10 Prozent ist durch den Schulträger zu erbringen. Gefördert werden: Verkabelung auf dem Schulgelände, Serverlösungen, schulisches WLAN, Präsentationsgeräte, digitale Arbeitsgeräte und mobile Endgeräte.

Mit im Schul-IT-Team sind Christoph Janßen (Kreisverwaltung Alzey-Worms), Eugen Felbel (Gebäudemanagement) und Martin Zöllner (Orga-Leiter der GFG). Die GFG ist Vorreiter und Vorzeigeschule. Ziel ist das digitale Klassenzimmer, sogenannte Tabletklassen. Schülerinnen und Schüler  sollen Schul- und Unterrichtsalltag den professionellen Umgang und Einsatz digitaler Medien erlernen und damit wesentliche Schlüsselqualifikationen im Bereich „Digitale Bildung“ erhalten, die ihnen einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben oder Studium erleichtern.

In der gymnasialen Oberstufe der GFG arbeiten Schülerinnen und Schüler bereits  mit privat finanzierten iPads im Unterricht. Die Gäste können eines der digitalen Klassenzimmer besuchen, technisch ausgestattet mit White-Board, Beamer, Boxen, Tablets, Netzwerkdose und Access Point („Zugriffspunkt“ für andere Geräte, um sich per WLAN oder LAN in ein Netzwerk einzuloggen) – alles vorhanden. Der erste Bauabschnitt im Schulzentrum Wörrstadt sei fertig. Die Glasfaser liege am Gebäude. Nach Auskunft der beauftragten Internet-Anbieterfirma Inexio müsse die Schule aber noch bis Dezember auf den gigabitfähigen Hausanschluss warten. Ein großes Problem für die Schule und dringliches Anliegen, worum sich der Landrat sofort kümmert.

Die Frage von MdL Illing nach digitalem Lehren und Lehrerfortbildung kann die Schulleiterin positiv beantworten: „Der Landkreis hat initiiert, dass alle Lehrkräfte kostenlos Schulungen der Hopp-Foundation besuchen können, die normalerweise nur den Schulen in der Metropolregion Rhein-Neckar zur Verfügung stehen. Das ist großartig!“

Schlüsselqualifikationen im Bereich „Digitale Bildung“ sind Bildungsauftrag auch für die Volkshochschulen. So freute sich Heiko Sippel über das neue Programm der Kreisvolkshochschule und der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms, das in Zeiten von Corona verstärkt Online-Kurse, Webseminare und Blended Learning-Kurse (ein Kombination von Präsenz-Terminen mit Online-Phasen) beinhaltet. Die Corona-Ausnahmesituation ließ auch neue Veranstaltungsformate wie Live-Stream-Konzerte entstehen. Neu ist das Projekt „Digitale Schlüsselqualifikation“, informiert der Kreischef. Ein rheinhessisches Projekt der Kulturzentren und Volkshochschulen der Landkreise Alzey-Worms, Mainz-Bingen, der Städte Worms, Mainz und Bingen. „2021 geht es los!“ Ziel sei zum einen der Erwerb digitaler Schlüsselqualifikationen für Arbeitnehmer*innen und die breite Bevölkerung, zum anderen – in Hinblick auf die Einschränkungen durch Corona – die Umstellung von analogen auf digitale Angebote. Für den Abschluss gebe es ein IHK-Zertifikat.

Veröffentlicht am 20.10.2020.

Vergärungsanlage Framersheim  – Vom Biomüll zum Kompost

Amüsant gestaltet sich die anschließende Fahrt zur Vergärungshalle Framersheim. Auf dem Weg durch das Gelände des Wertstoffhofes mit unterirdischen Gängen und Kontrolltunneln kann die Phantasie schon mal in Richtung Krimi-Drehort abdriften.

„Haben Sie festes Schuhwerk dabei?“, fragt Betriebsleiter Jörg Bamberger, der Heiko Sippel und Heiner Illing gemeinsam mit Werkleiter Elmar Marx  (Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms) empfängt. Für den Landrat ist die Besichtigung der Entsorgungsanlage Biomüll nichts Neues. Er hat eine Freizeitjacke zum Umziehen dabei. „Müll, Dreck und Gestank – leider ist der Besuch der Vergärungsanlage als ,Stiefkind‘ mit Nase rümpfen verbunden!“, erzählt der Kreischef. „Aber die Mitarbeiter freuen sich immer, wenn Interesse an ihrer so wichtigen Arbeit gezeigt wird!“

Was passiert mit unserem Bioabfall? Was gehört in die grüne Tonne, was nicht? Die Führung durch die 20 Jahre alte Anlage ist hochinteressant.

In den verschiedenen Betriebsräumen erklärt Bamberger die einzelnen Arbeitsschritte von der Anlieferung durch die Müllabfuhr (im Becken liegen auch beschädigte grüne Mülltonnen neben Kunststoff-, Metall- und Glas-Störstoffen) über Entsander (Zentrifuge), mechanisches Zerschlagen, Aussieben bis zum Fermenter, dem Herzstück der Anlage. Bei der anaeroben Behandlungsstufe der Vergärung (21 Tage unter Luftabschluss bei 50 Grad) wird Methangas gebildet, das in einem Blockheizkraftwerk zu Strom umgewandelt wird, das wiederum ins Netz eingespeist wird. Verquickt in Fachgespräche verfolgen die Gäste den Weg der Maische in der Rotterhalle (bei dampfenden 80 Grad)  bis hin zum einwandfreien Kompost, den die Winzer aus der Region für die Bodenverbesserung in den Weinbergen nutzen.

Der „Pressen-Experte“ ist Vorarbeiter  Wolfgang Vorherr. Alle sechs Mitarbeiter bringen viel Erfahrung und selbst angeeignetes Know-how ein. Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger ist: die kompostierbaren Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne!“, klärt Marx auf. „Denn sie verrotten nicht!“ Für MdL Heiner Illing als Maschinenbautechniker und Technischer Betriebswirt ist die Materie kein neues Terrain, in der Praxis vor Ort jedoch hochinteressant. Die Gäste bedanken sich bei den Mitarbeitern für die illustre Anschauung und die technisch-fachlichen Ausführungen.

Veröffentlicht am 15.10.2020.

Ein Herz für Rheinhessen / Heiner Illing vor Ort

Innovation und Fortschritt – Zukunftsorientierte Projekte in der VG Wörrstadt

Reger Austausch zwischen VG-Chef Markus Conrad und MdL Heiner Illing

Im Rahmen seiner Wahlkreisarbeit besuchte Landtagsabgeordneter Heiner Illing die Verbandsgemeinde Wörrstadt. VG-Bürgermeister Markus Conrad präsentierte die VG als zukunftsorientierte Kommune mit aktuellen Projekten und Bauvorhaben. Davon konnte sich der Landespolitiker bei der Besichtigungstour durch die VG ein Bild machen. Erster Stopp war Vendersheim.

Neubau Feuerwehrgerätehaus in Planung

Architekt Thomas Meyer und Ortsbürgermeisterin Elfi Schmitt-Sieben erwarteten die Gäste am künftigen Bauplatz am Gelände „Im Klauer“. Der Mitarbeiter der VG (Fachbereich Bauen und Umwelt) erläuterte die Baupläne, die Fahrzeughalle, Schulungsräume, Küche und Büros vorsehen. Die bisherige Kostenplan belaufe sich auf 790.000 Euro, würde sich aber durch das Entwässerungsproblem des Feuchtgebietes auf etwa 850.000 Euro erhöhen. Geplanter Baubeginn sei Januar 2021. Illing ließ im Gespräch Fragen und Anregungen aus seiner Erfahrung als Ortsbürgermeister mit einfließen. Die unterhalb gelegene Teichkläranlage solle in Zukunft stillgelegt werden, ergänzte Conrad. Diese Maßnahme sei an das Großprojekt Kläranlage Gau-Bickelheim gebunden, deren Besichtigung folgte.

Geplante Kläranlage Gau-Bickelheim

Sehr interessant war der Besuch der Kläranlage (KA) Gau-Bickelheim, welche von der VG Wörrstadt betrieben wird. Werkleiter Karl-Heinz Greb (Eigenbetrieb Abwasser der VG Wörrstadt) erklärte die technischen Details der geplanten Umrüstarbeiten sowie die Gründe der Um- und Ausbaumaßnahmen. Künftig müssten mehr Schlammmengen in der KA verarbeitet werden. Zum einen werde eine weitere Ortsgemeinde der VG Wörrstadt an die KA angeschlossen, zum anderen die nahegelegene Großmetzgerei in Zukunft mehr Schlamm anliefern. Illing brachte sein Know-how als gelernter Maschinenbautechniker und Technischer Betriebswirt mit ein. „Durch die Energieerzeugung aus dem Klärschlamm können sowohl die KA Gau-Bickelheim als auch die KA Wöllstein energieautark betrieben werden!“, betonte Greb. Diese innovative Kooperation zwischen der Kläranlage, einer Kommune und einem Unternehmen sei einzigartig in Rheinland-Pfalz, betonte Conrad.

Schulführung Neuborngrundschule Wörrstadt

Hier präsentierte Conrad die Um- und Neubauten der vergangenen Jahre, die im Zuge des Ausbaus zur Ganztags- und Schwerpunktschule getätigt wurden. „Mit 415 Kindern werden die 20 Klassen fünfzügig geführt“, informierte Konrektor Steffen Paulick während der Begehung des Neubaus, in welchem Verwaltung, Lehrerzimmer, Bücherei und Mensa untergebracht sind. Beim Rundgang über das großflächige Gelände erörterte der stellvertretende Schulleiter die weiteren Sanierungs- und Renovierungsarbeiten am derzeit nicht genutzten 1952er-Gebäude.

Wingertsturm Vendersheim & Tourismus GmbH in Wörrstadt

Am Wingertsturm in Vendersheim war eine Pause eingeplant, mit Weinverkostung und Gelegenheit für Austausch und Gespräche. Dabei ging es auch um die Corona-Schutzmaßnahmen und die Einschätzungen für die Zukunft. Die sechsstündige Rundfahrt endete bei der Tourismus GmbH in Wörrstadt, wo Kirsten Metzler die Gäste erwartete. Zwölf E-Bikes standen im Hintergrund, 20 weitere seien für 2021 bestellt, davon einige für die VG Nieder-Olm, mit der man touristisch kooperiere. „Wir hatten dieses Jahr eine enorme Nachfrage!“, erzählte Metzler. Die Angebote reichen von E-Bike-Touren, Genusswandern, individuellen Führungen bis hin zu eigenen Veranstaltungen. Vernetzung und nicht Konkurrenz sei das Ziel. In Rheinhessen gibt es neun Hiwweltouren. „Man muss als Region denken!“, bestätigte Conrad. „Die kleinste Einheit ist Rheinhessen!“, bekräftigte Illing., der auch Mitglied in der Enquetekommission Tourismus im Parlament ist.

Veröffentlicht am 15.10.2020.

Rheinland-Pfalz verbannt Reichsflaggen aus der Öffentlichkeit

In einem Schreiben hat Innenminister Roger Lewentz den SPD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Schweitzer heute über Möglichkeiten eines Reichsflaggen-Verbots in Rheinland-Pfalz informiert. Dieser hatte den Innenminister im September darum gebeten, ein umfassendes Verbot aller Erscheinungsformen der Reichsflagge prüfen zu lassen. Dazu erklärt Alexander Schweitzer:

 „Wer Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit schwenkt, bringt damit seine verfassungsfeindliche Haltung zum Ausdruck. Reichs- und Reichskriegsflaggen sind das gemeinsame Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Rassisten und Verfassungsfeinden und stehen für die Verachtung unserer Grundwerte von Demokratie, Freiheit und Toleranz. Mit dem heutigen Tag verbannt Rheinland-Pfalz die Reichsflagge aus der Öffentlichkeit. Einen entsprechenden Erlass hat Innenminister Roger Lewentz heute an die rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehörden herausgegeben. Das Schreiben aktualisiert einen Erlass aus dem Jahr 1998, der bereits das Zeigen der Reichskriegsflagge in Rheinland-Pfalz unterbindet. Ich danke Innenminister Roger Lewentz für sein schnelles und konsequentes Handeln. Mit dem Erlass herrscht nun Klarheit, dass jede Form der Reichs- und Reichskriegsflagge in Rheinland-Pfalz in der Öffentlichkeit unzulässig ist. Das unerträgliche Symbol der Demokratiefeinde wird damit endgültig aus der Öffentlichkeit verschwinden.“

Veröffentlicht am 09.10.2020.

Neues Feuerwehrgesetz verbessert Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf

Der Landtag hat heute in erster Lesung über das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beraten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss:

„Die Blaulichtfamilie ist eine entscheidende Säule unserer Sicherheit in Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder der Blaulichtfamilie in Rheinland-Pfalz erledigen ihre Aufgaben mit großer Motivation und Einsatzbereitschaft, viele von ihnen im Ehrenamt. Im Mittelpunkt der heute eingebrachten Änderungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes steht daher die bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. Ziel der Novelle ist es, ehrenamtliche Tätigkeit und berufliche Verpflichtungen noch besser in Einklang zu bringen. Durch eine klare Definition der Kernaufgaben der Feuerwehr soll die Unterstützung der Arbeitgeber für das ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten erhöht und die bewährte Partnerschaft zwischen Feuerwehr und Wirtschaft gestärkt werden. Unter anderem regelt der Gesetzentwurf, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige während der Arbeitszeit künftig nicht mehr für feuerwehrfremde Aufgaben ausrücken müssen. Die Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der Feuerwehr kann zusätzlich in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Kommunen festgehalten werden. Das schafft Planungssicherheit für die Wirtschaft und stärkt die Unterstützung für das Ehrenamt.“

Noss weiter: „Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat in den letzten Jahren mehrere Anpassungen erfahren. Auch bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es darum, praxistaugliche und bestmögliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Brand- und Katastrophenschützer zu schaffen. Eine wichtige Änderung im Sinne der Gemeinden ist die Vereinfachung der Abrechnungsverfahren: Der unangemessen hohe Bürokratieaufwand der Verwaltungen wird durch ein einfacheres Abrechnungssystem abgelöst. Um dem Einsatzkräftemangel bei den Wehren entgegenzuwirken, erhalten Gemeinden mit der Gesetzesänderung zudem die Möglichkeit, die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige von 63 auf 67 Jahre anzuheben.“

Veröffentlicht am 08.10.2020.

Rheinland-Pfalz bekommt modernstes Nahverkehrsgesetz Deutschlands – Oster: ÖPNV wird erstmals kommunale Pflichtaufgabe

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute in erster Lesung über die Novelle des Nahverkehrsgesetzes debattiert. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Benedikt Oster:

„Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz setzt Rheinland-Pfalz bundesweit Maßstäbe. Es wird das modernste Nahverkehrsgesetz Deutschlands sein. Als erstes Bundesland erhebt Rheinland-Pfalz den gesamten öffentlichen Nahverkehr zur kommunalen Pflichtaufgabe. Die öffentliche Mobilität wird damit auf eine starke finanzielle Grundlage gestellt, die die Mobilitätswende in Rheinland-Pfalz weiter beschleunigen wird. Von der Stärkung des Nahverkehrsnetzes werden insbesondere Pendlerinnen und Pendler profitieren: Das bestehende ÖPNV-Netz wird um eine Vielzahl an neuen, attraktiven Mobilitätsangeboten erweitert. Die Einführung eines einheitlichen Ticketing-Systems wird für mehr Transparenz bei Tickets und Tarifen sorgen. Über alle Landesteile und Verkehrsträger hinweg wird es künftig einen gemeinsamen Verbundtarif geben.“

Oster weiter: „Das neue Nahverkehrsgesetz trägt den Ansprüchen an eine nachhaltige und moderne Mobilität umfassend Rechnung. In den vergangenen Monaten haben Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Verkehrsunternehmen, Gewerkschaften, Interessengruppen und Kommunen die Möglichkeit genutzt, zum Gesetz Stellung zu beziehen. Auf diesem Weg konnte weitere Klarstellungen und Verbesserungen Berücksichtigung im Gesetzentwurf finden, etwa die Stärkung der Beschäftigten der Verkehrsunternehmen oder die Ausweitung des Beteiligungsverfahrens bei der konkreten Ausgestaltung des ÖPNV.“

Veröffentlicht am 08.10.2020.