Klares Zeichen für wehrhafte Demokratie
Juristische Bestätigung für den Kampf gegen Extremismus: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat heute einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt, das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen. Auslöser war, dass es bei einem Mitarbeiter sowohl der AfD-Landtagsfraktion als auch eines AfD-Landtagsabgeordneten Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Grundlage dafür war die im Abgeordneten- und Fraktionsgesetz festgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung, die Grund zur Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den vergangenen fünf Jahren ergeben hatte. Diese sollte wie im Gesetz geregelt bei einem Gespräch mit dem Landtagspräsidenten überprüft werden. Die AfD-Fraktion reagierte darauf mit dem Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung des Gesetzes, der nun gescheitert ist.
„Wir sehen in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein klares Zeichen für eine wehrhafte Demokratie und eine Bestätigung des Landtags im Kampf gegen politischen Extremismus“, betonte Martin Haller, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. „In seiner Begründung legt der Verfassungsgerichtshof deutlich da, dass er im konkreten Fall eines unter dem Verdacht der Unzuverlässigkeit stehenden Mitarbeitenden der AfD-Fraktion keinen Anlass sieht, den Vollzug des Gesetzes und so einer demokratischen Entscheidung vorläufig auszusetzen. Das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung und die vorgesehene Anhörung seien zumutbar. Dies ist ein gutes Signal für die demokratischen Fraktionen im Landtag, die diese Gesetzesänderung geeint und geschlossen auf den Weg gebracht haben. Der Kerngedanke war und ist der Schutz des Parlaments als Herzkammer der » weiterlesen
Veröffentlicht am 27.02.2026.



















































