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AfD-Landtagsfraktion scheitert mit Eilantrag vor Gericht

Klares Zeichen für wehrhafte Demokratie

Juristische Bestätigung für den Kampf gegen Extremismus: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat heute einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt, das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen. Auslöser war, dass es bei einem Mitarbeiter sowohl der AfD-Landtagsfraktion als auch eines AfD-Landtagsabgeordneten Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Grundlage dafür war die im Abgeordneten- und Fraktionsgesetz festgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung, die Grund zur Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den vergangenen fünf Jahren ergeben hatte. Diese sollte wie im Gesetz geregelt bei einem Gespräch mit dem Landtagspräsidenten überprüft werden. Die AfD-Fraktion reagierte darauf mit dem Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung des Gesetzes, der nun gescheitert ist.

„Wir sehen in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein klares Zeichen für eine wehrhafte Demokratie und eine Bestätigung des Landtags im Kampf gegen politischen Extremismus“, betonte Martin Haller, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. „In seiner Begründung legt der Verfassungsgerichtshof deutlich da, dass er im konkreten Fall eines unter dem Verdacht der Unzuverlässigkeit stehenden Mitarbeitenden der AfD-Fraktion keinen Anlass sieht, den Vollzug des Gesetzes und so einer demokratischen Entscheidung vorläufig auszusetzen. Das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung und die vorgesehene Anhörung seien zumutbar. Dies ist ein gutes Signal für die demokratischen Fraktionen im Landtag, die diese Gesetzesänderung geeint und geschlossen auf den Weg gebracht haben. Der Kerngedanke war und ist der Schutz des Parlaments als Herzkammer der » weiterlesen

Veröffentlicht am 27.02.2026.

Informations- und Diskussionsveranstaltung zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz

Die Urne zu Hause, Diamant, verstreute Asche oder Flussbestattung – die Verordnung zum 2025 grundlegend reformierten Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz gilt als das modernste in Deutschland. Das 32 Seiten starke Papier regelt die Einzelheiten zur Gesetzesnovelle. Dennoch bestehen weiterhin viele Fragen, Unsicherheiten und auch falsche Vorstellungen rund um seine Inhalte und Möglichkeiten. „Anfragen zu den neuen Bestattungsformen häuften sich in meinem Bürgerbüro“, so Heiner Illing (SPD). Darauf reagierte der Abgeordnete mit einer Informations- und Diskussionsveranstaltung. Gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) lud Illing zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung ins Dorfgemeinschaftshaus Siefersheim ein. Ziel der Veranstaltung war es, transparent zu informieren, Missverständnisse auszuräumen und einen offenen Dialog über ein sensibles, aber wichtiges Thema zu ermöglichen.

50 Menschen waren gekommen. Minister Clemens Hoch stellte das neue Bestattungsgesetz in einem Kurzreferat vor und stand anschließend für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Aus sehr persönlicher Sicht erläuterte der Minister, wie es für ihn durch die Diskussion im eigenen Familienkreis immer klarer wurde: das 42 Jahre alte Bestattungsgesetz braucht eine Novellierung. „Was früher vorrangig Erdbestattung war, heute zu 80 Prozent Einäscherung, bedarf weiterer neuer Möglichkeiten der Bestattung, ohne dabei den Schutz der Allgemeinheit, der Umwelt oder der Gesundheit aus dem Blick zu verlieren!“, so Hoch. Sarg oder Urne, Friedwald, Wiesengrab oder Seebestattung – das sind Bestattungsarten, unter denen die Bürgerinnen und Bürger bislang wählen konnten. Viele Menschen wünschen sich aber individuellere Formen bei der Umsetzung ihres letzten Willens. Mit der Reform des alten Bestattungsgesetztes gab die Landesregierung den individuellen Wünschen und dem kulturellen Wandel Raum, um beispielsweise auch eine Fluss- oder Tuchbestattung zu erlauben.

Wie dies in der Praxis funktionieren solle, welche neuen Möglichkeiten die Reform eröffne und wo es vielleicht noch Probleme gäbe, darüber informierte der Gesundheitsminister in aller Ausführlichkeit. Er erläuterte auch Begriffe wie „Reerdigung“ (oder „Humusierung“), eine Bestattungsalternative im Kreislauf der Natur, oder „Lavation“ (auch alkalische Hydrolyse), die Zersetzung des Körpers in einem geschlossenen System durch Wasser, Wärme und Alkali. Beide Bestattungsformen werde es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Nach wie vor sei die Asche die Basis, ob für Urnenbeisetzung, Flussbestattung, Asche auf einem Grundstück Verstreuen oder Diamanten aus Totenasche. Mehrfach betonte der » weiterlesen

Veröffentlicht am 25.02.2026.