Heiner Illing

Tierschutzpreis des Landes erfreut sich besonders hoher Popularität

Umweltministerin verleiht 32. Tierschutzpreis des Landes – Erstmals Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro – Drei Vereine für besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet

„In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielfalt an Tierschutzprojekten, in denen sich Menschen mit großem ehrenamtlichem Engagement ihren Herzensthemen widmen. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Mit dem Tierschutzpreis des Landes würdigen wir den Einsatz von Einzelpersonen und Vereinen – und das seit über 30 Jahren. Der Preis verhilft den Projekten und dem Tierschutz im Allgemeinen zu mehr Sichtbarkeit, soll zur Nachahmung anregen und er erfreut sich einer besonders hohen Popularität: In diesem Jahr können wir zum ersten Mal 10.000 Euro – und damit fast doppelt so viel wie zuvor – an Preisgeld vergeben und hatten besonders viele Einreichungen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Verleihung des 32. Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz.

In diesem Jahr werden drei Vereine für ihren besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet. Jeweils 4.000 Euro erhalten die Katzenhilfe Mainz e.V. und die Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V./Futterausgabe der TierTafel, weitere 2.000 Euro gehen an die Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.. Bisher war der Preis mit 6.000 Euro dotiert. Aus insgesamt 26 Vorschlägen, die den Teilnahmekriterien entsprachen, wurden die drei Preisträger ausgewählt.

Preisträger „Katzenhilfe Mainz e.V.“

Die Katzenhilfe setzt sich seit 1985 und damit seit über 40 Jahren für das Wohlergehen von Katzen im Stadtgebiet Mainz und dessen weiterem Umfeld ein. Die Ehrenamtlichen betreuen Futterstellen für Streunerkatzen und führen Kastrationsaktionen durch, die eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern sollen. Zudem vermitteln sie tierärztliche Hilfe für Fund- und Streunerkatzen und haben Pflegestellen für verwaiste Tiere, von wo aus diese weitervermittelt werden sollen.

„Der Verein arbeitet ausschließlich im Ehrenamt und finanziert sich nahezu zu 100 Prozent aus » weiterlesen

Veröffentlicht am 03.03.2026.

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz verabschiedet Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Hoffart in den Ruhestand

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Hoffart aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Der 69-Jährige wechselt zum 1. März 2026 in den passiven Teil der Arbeitszeit, die anschließend in den Ruhestand mündet.

Hoffart stand über 26 Jahre in Diensten der Landesärztekammer und war eines ihrer prägenden Gesichter. Dank seiner guten Vernetzung in der rheinland-pfälzischen Landespolitik, aber auch in der Mainzer Stadtgesellschaft konnte Hoffart im Sinne der ärztlichen Selbstverwaltung nachhaltig Akzente setzen. Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer, würdigt Hoffart als „exzellenten Kenner aller Facetten des Berufswesens und wichtigen Botschafter für die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz“.

Hoffart selbst betont zum Abschied noch einmal, was für ihn der Hauptantrieb seiner Berufstätigkeit als Arzt und auch als Hauptgeschäftsführer war: „Es hat mir immer Freude bereitet, mit Menschen aus vielen unterschiedlichen Bereichen Kontakt zu haben und ihnen weiterhelfen zu können.“

Hoffart ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie für Allgemeinmedizin und arbeitete zunächst als Kinderarzt in der Onkologie der Universitätsmedizin Mainz und anschließend beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Am 1. Februar 2000 nahm er seine Tätigkeit in der Geschäftsführung bei der Landesärztekammer auf, zunächst als Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers Dr. Jochen Wimmenauer. 2001 übernahm Hoffart dann dessen Aufgaben.

Nun hat der langjährige Hauptgeschäftsführer seine Aufgaben an seine bisherige Stellvertreterin Silvia Kissel übergeben. Die 39-Jährige studierte Betriebswirtin steht seit über 20 Jahren in Diensten der Landesärztekammer und übernimmt Hoffarts Posten zunächst kommissarisch. Hoffart selbst bleibt der ärztlichen Selbstverwaltung ehrenamtlich als Vorsitzender der Bezirksärztekammer Rheinhessen erhalten.

 

 

Veröffentlicht am 28.02.2026.

AfD-Landtagsfraktion scheitert mit Eilantrag vor Gericht

Klares Zeichen für wehrhafte Demokratie

Juristische Bestätigung für den Kampf gegen Extremismus: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat heute einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt, das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen. Auslöser war, dass es bei einem Mitarbeiter sowohl der AfD-Landtagsfraktion als auch eines AfD-Landtagsabgeordneten Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Grundlage dafür war die im Abgeordneten- und Fraktionsgesetz festgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung, die Grund zur Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den vergangenen fünf Jahren ergeben hatte. Diese sollte wie im Gesetz geregelt bei einem Gespräch mit dem Landtagspräsidenten überprüft werden. Die AfD-Fraktion reagierte darauf mit dem Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung des Gesetzes, der nun gescheitert ist.

„Wir sehen in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein klares Zeichen für eine wehrhafte Demokratie und eine Bestätigung des Landtags im Kampf gegen politischen Extremismus“, betonte Martin Haller, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. „In seiner Begründung legt der Verfassungsgerichtshof deutlich da, dass er im konkreten Fall eines unter dem Verdacht der Unzuverlässigkeit stehenden Mitarbeitenden der AfD-Fraktion keinen Anlass sieht, den Vollzug des Gesetzes und so einer demokratischen Entscheidung vorläufig auszusetzen. Das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung und die vorgesehene Anhörung seien zumutbar. Dies ist ein gutes Signal für die demokratischen Fraktionen im Landtag, die diese Gesetzesänderung geeint und geschlossen auf den Weg gebracht haben. Der Kerngedanke war und ist der Schutz des Parlaments als Herzkammer der » weiterlesen

Veröffentlicht am 27.02.2026.