Heiner Illing

Landtagsanhörung befasst sich mit neuem Nahverkehrsgesetz – Rheinland-Pfalz stellt ÖPNV auf starkes Fundament

Zur heutigen Expertenanhörung zum Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Benedikt Oster:

„Die heutige Expertenanhörung hat klar aufgezeigt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die richtigen Weichenstellungen zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs vorgenommen werden. So waren sich alle Anzuhörenden einig in ihrer Analyse, dass das neue Nahverkehrsgesetz die Grundlage für ein modernes, angebotsorientiertes Verkehrsangebot schafft. Insbesondere die Erhebung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur kommunalen Pflichtaufgabe wurde als verkehrspolitischer Meilenstein bewertet – Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das seinen ÖPNV auf ein derart starkes Fundament stellt. Gleiches gilt für zahlreiche weitere Kernaspekte des neuen Gesetzes, wie das Ziel eines landeseinheitlichen Tarifs, die Schaffung von transparenteren Strukturen und klar nachvollziehbarer Finanzierungsströme. Kurz: Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz hat Rheinland-Pfalz die Chance, ein Stück Nahverkehrsgeschichte zu schreiben, wie es eine Anzuhörende auf den Punkt brachte.“

Oster ergänzt: „Der Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz ist in einem intensiven Beteiligungsprozess entstanden. Auch in der heutigen Anhörung wurde die enge Einbindung aller beteiligten Akteure durch das zuständige Verkehrsministerium auf dem Weg zum neuen Nahverkehrsgesetz hervorgehoben. Die heute vorgetragenen Verbesserungsvorschläge und Anregungen aus der Praxis werden wir in die kommenden Beratungen einfließen lassen, etwa die Frage der künftigen Finanzierung des ÖPNVs, aber auch der Stärkung von Sozialstandards und Tariftreue im öffentlichen Nahverkehr.“

Veröffentlicht am 21.11.2020.

CDU-Vorschläge helfen Kindern, Lehrkräften und Eltern nicht weiter – Brück: Präsenzunterricht ist erste Wahl

Zu den heutigen bildungspolitischen Äußerungen der CDU-Landtagsfraktion erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück:

„Der Präsenzunterricht ist die erste Wahl. Es ist daher gut und richtig, dass die Schulen offen sind und Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht lernen können. Wer wie die CDU-Fraktion pauschale Forderungen nach Hybridunterricht stellt, der hat absolut nichts aus den Erfahrungen im Frühjahr gelernt. Wir müssen mit allen Mitteln eine Situation vermeiden, in der Kinder und Jugendliche wieder zu den Verlierern der Pandemie werden. Der Präsenzunterricht macht nicht nur beim Lernerfolg einen Unterschied, er ist auch enorm wichtig für das soziale Miteinander. Hinzu kommt: Was die Entwicklung des Infektionsgeschehens angeht, sind Schulen und Kitas sehr gut kontrollierte und kontrollierbare Bereiche. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass Schulen Corona-Hotspots sind. So kommt auch eine Erhebung des Landesuntersuchungsamts zu dem Ergebnis, dass sich seit dem Ende der Sommerferien lediglich 0,54 Prozent der Kinder in Schulen und Kitas angesteckt haben. Von den 1590 Schulen in Rheinland-Pfalz ist derzeit keine einzige vollständig geschlossen. Das Schüren von Ängsten ist vor diesem Hintergrund völlig unangebracht. So lange das Infektionsgeschehen es zulässt, sollte es unser oberstes Ziel sein, dass der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten wird. Der Hybridunterricht sollte das letzte Mittel sein. Für den Fall der Fälle sind die Schulen vorbereitet.“

Brück weiter: „Die CDU-Vorschläge sind völlig unausgegoren. Das Regelungs-Chaos, das die CDU-Fraktion vorschlägt, hilft den Kindern, Lehrkräften und Eltern nicht weiter. Wir brauchen in dieser besonderen Situation ein einheitliches und mit allen Beteiligten abgestimmtes Vorgehen, das dennoch flexibel genug ist, um an das dynamische Infektionsgeschehen angepasst zu werden. Für die Organisation des Präsenzunterrichts im Corona-Winter hat die Landesregierung daher frühzeitig ein umfassendes Konzept vorgelegt. Dieses wird kontinuierlich und im Dialog mit Gesundheitsexpertinnen- und experten sowie allen Beteiligten an den Schulen abgestimmt. Damit die Schulen bestmöglich auf die kommenden Monate vorbereitet sind, hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen ergriffen: Als unmittelbare Gesundheitsschutzmaßnahme wurden die Schulen mit 500.000 Masken zusätzlich sowie Desinfektionsmittel ausgestattet. Für Lehrkräfte wurden 200.000 FFP2-Masken und Face Shields bereitgestellt, auf die sie im Bedarfsfall zurückgreifen können. Die Schulen setzen die Hygiene- und Lüftungskonzepte vor Ort hervorragend um und werden dabei mit dem Förderprogramm der Landesregierung für mobile Lüftungsgeräte unterstützt. Um pandemiebedingte Ausfälle unter den Lehrkräften aufzufangen, stellt die Landesregierung insgesamt fast 50 Millionen Euro für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung. Nicht zuletzt wurde das Testkonzept angepasst und Kitas, Grundschulen und Kindertagespflege erhalten ein zusätzliches Angebot für freiwillige Schnelltests auf das Corona-Virus.“

Veröffentlicht am 19.11.2020.

Tourismus-Kommission legt Abschlussbericht vor – Meilenstein für die Weiterentwicklung des Tourismusstandorts

Am heutigen Donnerstag hat der Landtag den Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Tourismus RLP“ beraten. Dazu erklären die Obleute von SPD, FDP und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Nina Klinkel, Steven Wink und Jutta Blatzheim-Roegler:

„Rheinland-Pfalz ist ein bedeutendes Tourismus-Land. Als erste ihrer Art hat sich die Enquete-Kommission „Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus“ seit April 2017 aufgemacht, eine Zukunftsversion für den Tourismusstandort Rheinland-Pfalz zu entwerfen. In 30 Sitzungen wurden potenzielle Wachstumsmärkte, Stärken und Schwächen des Tourismusmarketings sowie die rheinland-pfälzischen Tourismusstrukturen beleuchtet. Die Arbeit der Enquete-Kommission war dabei geleitet von der Idee, Politik mit denjenigen zu entwickeln, die Experten in eigener Sache sind. Der nun vorliegende Abschlussbericht zeugt von der konstruktiven Arbeit der Enquete-Kommission und der großen Expertise der Anzuhörenden: Im Sinne des rheinland-pfälzischen Tourismus haben die Mitglieder der Enquete-Kommission für die überwiegende Mehrheit der Themenbereiche gemeinsame Empfehlungen vorgelegt. Für die durch die Corona-Pandemie stark gebeutelte Tourismus-Wirtschaft ist es wichtiger denn je, gemeinsam nach vorne zu gehen.“

Nina Klinkel weiter: „Um den Tourismus im Land zukunftsfest weiterzuentwickeln, haben wir als SPD-Landtagsfraktion von Anfang an auf eine Dachmarke gesetzt, unter der sich alle Regionen versammeln können. Eine solche Dachmarke veredelt jeden Tourismusstandort, funktioniert als Alleinstellungsmerkmal nach außen und wirkt identitätsstiftend nach innen. Mit der Wirtschaftsstandortmarke „Rheinland-Pfalz GOLD“ hat die Landesregierung im Rahmen der Tourismusstrategie 2025 bereits ein überzeugendes Konzept vorgelegt. Im nächsten Schritt muss es » weiterlesen

Veröffentlicht am 12.11.2020.

Landesärztekammer distanziert sich von irreführenden Handzettel der Corona-Leugner

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz distanziert sich klar von irreführenden Flyern, die derzeit von verschiedenen Organisationen landesweit verteilt und in Briefkästen geworfen werden. Die Herausgeber dieser Flyer schüren mit Falschinformationen über das Coronavirus und mit Ankündigung von Zwangsimpfungen gegen COVID-19 Ängste. Sie leugnen die Pandemie-Situation und rufen zur Ablehnung der allgemeinen Hygieneregeln wie beispielsweise das Tragen von Mund-Nase-Schutz auf.

„Damit verbreiten sie bewusst Panik und verunsichern gezielt die Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert Dr. Günther Matheis, der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Diese Gruppierungen, die für die verteilten Flyer verantwortlich sind, nehmen damit bewusst in Kauf, dass sie Menschen verängstigen und sie dazu verleiten, sich nicht an die gängigen Hygieneregeln halten. Damit leisten sie der Ausbreitung der Pandemie Vorschub.
„Leider zählen zu diesen Leugner-Gruppierungen auch Ärztinnen und Ärzte“, bedauert Matheis: „Sie geben vor, mit wissenschaftlichen Beweisen unterwegs zu sein, aber tatsächlich sind sie weltfremd und ideologisch besessen. Mit dieser Haltung gefährden sie die Gesundheit der Bevölkerung.“

Der Landesärztekammer-Präsident erneuert in diesem Zusammenhang ausdrücklich seine Forderung, die AHA+L+A-Regel zu beachten: Alltagsmaske tragen, Hygienemaßnahmen berücksichtigen, Abstand halten, regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App benutzen. Mit diesen einfachen Regelungen kann jeder helfen, die Corona-Infektionskette abzuflachen.

Quelle: Pressemitteilung 20/20 der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 11.11.2020, www.laek-rlp.de

Veröffentlicht am 12.11.2020.

Schweitzer zur Regierungserklärung: „November könnte zum Schicksalsmonat in der Corona-Pandemie werden“

 Zur heutigen Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer:

 „Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie könnte der November zum Schicksalsmonat werden. In diesen Tagen entscheidet sich, ob die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Infektionswelle zu brechen. Ob die harten Maßnahmen greifen, werden wir erst in einigen Wochen mit Gewissheit sagen können. Es geht jetzt darum, den Maßnahmen die notwendige Zeit zu geben, ihre infektionshemmende Wirkung zu entfalten. Gleichzeitig gibt es neue Hoffnung, dass ein wirksamer Corona-Impfstoff womöglich noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen könnte. Bis dahin liegt vor uns eine gewaltige Kommunikationsaufgabe: Die Vernunft der Menschen ist und bleibt unsere wichtigste Waffe gegen das Virus. Wir wissen, dass uns das Virus noch lange Zeit begleiten wird. Als Gesellschaft müssen wir wieder einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie finden. Jedem muss klar sein: Steigen die Infektionszahlen, steigen auch die schweren Verläufe. Wir müssen alles daransetzen, dass uns ethische Debatten über Leben und Tod in Deutschland erspart bleiben.

Wer in diesen Tagen leichtfertig mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht umgeht, gefährdet nicht nur die Gesundheit der besonders Schutzbedürftigen unter uns, sondern auch die Bildungschancen einer ganzen Schülergeneration. Ob Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Bildung auch in Pandemiezeiten weiter verwirklichen können, entscheidet sich nicht auf dem Schulhof, sondern durch unsere Bereitschaft zum Verzicht auf private Kontakte. Gemeinsam mit dem Bildungsministerium haben sich unsere Schulen intensiv auf die steigenden Infektionszahlen vorbereitet. Ziel ist es, dass Schulen und Kitas so lange wie möglich geöffnet bleiben. Hygiene- und Lüftungskonzepte werden in den Schulen vorbildlich umgesetzt. Die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen sorgt für gegenseitigen Schutz und wird von Schülerinnen und Schülern akzeptiert. Neben dem Förderprogramm für Lüftungsanlagen sorgt die Landesregierung mit zusätzlicher Schutzausstattung für Lehrkräfte für größtmöglichen Gesundheitsschutz an unseren Schulen.

Diejenigen, die aufgrund der harten Maßnahmen erneut in Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz sind, brauchen jetzt klare Perspektiven, wann sie mit welcher Unterstützung rechnen können. Die angekündigten Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Selbstständige, die ihr Geschäft im November schließen mussten, müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss Wort halten und ein schlankes, rechtssicheres und zügiges Verfahren für die Novemberhilfen aufsetzen.“

Veröffentlicht am 11.11.2020.

Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz schreitet voran

In einer Aktuellen Debatte der SPD-Landtagsfraktion hat der Landtag heute über den Stand des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz beraten. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Daniel Schäffner:

„Der aktuelle, fünfte Statusbericht des Netzbündnisses der Landesregierung zum Ausbau digitaler Infrastrukturen zeigt eindeutig: Auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft geht Rheinland-Pfalz in großen Schritten voran. Beim Breitbandausbau hat Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt: Lag 2011 die Versorgungsquote mit 50 MBit/s noch bei 27 Prozent, sind heute über 90,1 Prozent der rheinland-pfälzischen Haushalte mit schnellem Internet versorgt. Laut Statusbericht werden derzeit 44 Breitbandinfrastrukturprojekte in 22 Landkreisen umgesetzt, dafür wurden bis Mitte Oktober 12.483 Kilometer Glasfaser in Rheinland-Pfalz verlegt. Das Land fördert die Projekte mit insgesamt 212,8 Millionen Euro.“

Schäffner weiter: „Die Landesmittel sind gut investiertes Geld in die digitale Zukunft unseres Landes. Nicht erst seit Corona wissen wir, welche enorme Bedeutung eine ausreichende Internetversorgung für die Menschen hat. Eine gute Breitband- und Mobilfunkversorgung ist essentiell für Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser, aber auch für die Lebensqualität auf dem Land. Ein Förderschwerpunkt der Landesregierung lag daher von Anfang an auf den ländlichen Regionen. Dort ist die Ausbaudynamik besonders hoch: Seit 2015 hat sie sich um 36 Prozentpunkte verbessert. Trotz niedriger Bevölkerungsdichte und topographischer Herausforderungen profitiert der ländliche Raum von der Clusterstrategie der Landesregierung. Wir sehen heute, dass die gemeinsame Ausbaustrategie von Bund, Ländern und Privatwirtschaft Früchte trägt. Mit dem Netzinfrastrukturwechsel von Kupfer zu Glasfaser gehen wir in Rheinland-Pfalz jetzt den nächsten Schritt: Ziel ist es, bis 2025 hochleistungsfähige Gigabit-Infrastrukturen zu schaffen. Das Netzbündnis der Ministerpräsidentin schafft dafür die notwendigen Synergien, um den Breitbandausbau zielgerichtet, effizient und schnell voranzutreiben.“

 

Veröffentlicht am 11.11.2020.

Evertaste – Flugzeug-Menüs für „Bodenständige“ in Zeiten von Corona

MdL Heiner Illing im Gespräch mit Isabelle Kronenberger, Betriebsleiterin Evertaste Standort Alzey

Eigentlich sollte es eine Führung durch den Evertaste-Firmenkomplex im Alzeyer Industriegebiet sein. Aber dann kam es anders im November: Lockdown-Light und Abstand halten, Reduktion persönlicher Kontakte, virtuelle Meetings, so auch das schon lange geplante Gespräch des SPD-Landtagsabgeordneten Heiner Illing mit Isabelle Kronenberger, Betriebsleiterin Evertaste am Standort Alzey.

„Durch den Einbruch des Airline-Caterings sind wir von der Corona-Krise massiv betroffen!“, bedauert Kronenberger. „Seit 7. November haben wir fast 100 % Kurzarbeit im Vertrieb, in der Produktion sind es nicht ganz so drastische Kürzungen!“

Auf dem europäischen Markt gehört Evertaste, Marke von LSG Lufthansa Service Holding AG aus Neu-Isenburg, zu einem der vier / fünf Branchen-Riesen für Convenience-Food. Übersetzt heißt das: „bequemes Essen“ und hat  nichts zu tun mit Fastfood, sondern bedeutet „haltbar und verzehrfertig“.

Evertaste steht für Qualität: hochwertige Zutaten, lokale Rezepte und regionale Produkte – für Menschen unterwegs, für Airline-, Bahn- und Einzelhandelsgeschäft.

Gekocht wird meist mit frischen Zutaten, teilweise sogar ganze Gerichte komplett frisch. Nur wenn kein Unterschied oder logistisch erforderlich wird Gefrorenes genutzt. „Die breite Range reicht vom Porridge bis zur Gans mit Rotkohl“, erzählt Kronenberger. „Und seit Oktober gibt es » weiterlesen

Veröffentlicht am 10.11.2020.

CORONA-UPDATE 2/11 vom 5.11.2020

INTENSIVE ARBEIT AN IMPFSTRATEGIE

Das MSAGD arbeitet mit Hochdruck am Thema „Impfung“. Hierbei wird auch intensiv mit dem Bund gesprochen und der Druck darauf aufrechterhalten, dass durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine einheitliche Impfstrategie mit transparenter und nachvollziehbarer Priorisierung vorgelegt wird. Aktuell durchlaufen mehrere Präparate das Zulassungsverfahren. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, ist insbesondere abhängig von der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), der Vertragslage zwischen EU-Kommission und Hersteller sowie der logistischen Organisation. Laut Informationen des BMG ist mit einer Auslieferung wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

KRANKENHÄUSER SIND GUT AUF ZWEITE WELLE VORBEREITET

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing- Lichtenthäler haben im Rahmen einer gestrigen Pressekonferenz deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im Land trotz steigender Infektionszahlen gut gegen die zweite Welle der Pandemie gewappnet sind. Die Ministerpräsidentin betonte, dass die Zeit genutzt und alles getan worden sei, um das Gesundheitssystem so gut wie möglich auf diese Situation vorzubereiten. Man sei in einer anderen Situation als im Frühjahr. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hob insbesondere die Bedeutung der Intensivkapazitäten, Beatmungsplätze und des geschulten Personals für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitsverläufen hervor: „Darauf haben wir seit Beginn der Pandemie unseren Schwerpunkt gesetzt“. Zahlen/Fakten: Es stehen 1.631 Intensivbetten und 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der Beatmungsgeräte zur Verfügung. Die Landesregierung hat den Krankenhäusern kostenlos 478 Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt, 33 weitere werden bis Jahresende hinzukommen. Durch Qualifizierungen der Pflegekammer wurden über 2.100 Pflegefachkräfte in der Intensivpflege geschult. Weitere 1.500 Fortbildungen werden aktuell angeboten. Dafür stehen Landesmittel im Umfang von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Über einen Pool der Pflegekammer stehen rund 500 zusätzliche Pflegekräfte zur Unterstützung bereit.
Gleichwohl gilt es, die Infektionsdynamik zu verlangsamen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die getroffenen Maßnahmen befolgt und umgesetzt werden.

WIRTSCHAFTSHILFE MUSS SCHNELL FLIESSEN

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen ab November 2020 betroffen sind, unterstützen und ihre anordnungsbedingten finanziellen Ausfälle (Fixkosten) kompensieren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat gestern nochmals deutlich gemacht, wie wichtig dies ist. Die Eingriffe träfen uns alle – aber unterschiedlich hart. Die Landesregierung steht in intensivem Austausch mit der Bundesregierung, damit das Nothilfeprogramm so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann und die Betroffenen Sicherheit erlangen. Der pauschalierte Erstattungsbetrag beträgt etwa für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes eines Vergleichsmonats.

NEUE GESETZLICHE GRUNDLAGE DES BUNDES FÜR ANTICORONA-MASSNAHMEN SOLL RASCH KOMMEN

Anti-Corona-Maßnahmen sollen eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Dadurch soll auch die Rechtssicherheit der grundrechtsrelevanten Maßnahmen auf Basis der Rechtsverordnungen der Länder erhöht werden. Die Fraktionen der Berliner Regierungskoalition beabsichtigen, im beschleunigten Verfahren weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beschließen. Eine neue Vorschrift (§ 28a IfSG) soll die sog. Generalklausel, auf welche die Länder ihre Rechtsverordnungen stützen, durch die Regelung von Standardmaßnahmen, etwa des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen, ergänzen. Am morgigen Freitag sollen die Neuregelungen erstmals im Plenum des Bundestags beraten werden. Ihr Beschluss ist bereits für die übernächste Woche geplant.

AUSBLICK

Aktuell steht eine Änderung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) bevor. Dies dient der Umsetzung der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes, welche einheitlichere Länderregelungen gewährleisten soll. Hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz bedeutsamen Grenzregionen soll sich an den bisherigen Regelungen jedoch nichts Wesentliches ändern. So wird etwa die „72 Stunden“- Regelung gem. § 20 Abs.4 Ziff.4 1.Alt. der 12. CoBeLVO als eine der Ausnahmen von der Quarantänepflicht fortbestehen. Die Neuregelungen sollen ab Montag gelten.

Veröffentlicht am 06.11.2020.

Keine Veröffentlichung von Corona-Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene – Gericht bestätigt Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz mehrere Anfragen erreicht zu der Frage, ob Kommunen die Zahl der Corona-Infektionszahlen in Ortsgemeinden veröffentlichen dürfen, beziehungsweise auf Anfrage herausgeben müssen. Der LfDI vertritt die Auffassung, dass eine Veröffentlichung von Infektionszahlen auf kommunaler Ebene nur auf Stadt- und Verbandsgemeindeebene als tiefster regionaler Gliederungsstufe erfolgen sollte. Professor Dieter Kugelmann sagt: „Es besteht zweifelsohne ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Infektionszahlen – auch nach der Veröffentlichung regionaler Fallzahlen. Entsprechende Zahlen schaffen Transparenz und können die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen fördern. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei kleinteiliger regionaler Ausweisung von Infektionszahlen ein Rückschluss auf einzelne, infizierte Personen möglich ist. Gerade in Rheinland-Pfalz mit seiner bundesweit einmaligen Vielzahl kleiner und kleinster Ortsgemeinden ist dies zu berücksichtigen.“ Kugelmann betont: „Angaben zu Fällen in der Bevölkerung führen erfahrungsgemäß zu Mutmaßungen und Spekulationen über mögliche Betroffene. Es kann zu einer Identifizierung oder zu einer vermuteten Identifizierung kommen, so dass die Gefahr einer Stigmatisierung oder Diskriminierung der Betroffenen besteht. Aus unserer Sicht sollten Kommunen daher nur bekannt geben, wie viele Menschen in Städten und Verbandsgemeinden mit dem Corona-Virus infiziert sind.“

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun in einem Streitfall im Sinne der Argumentation des LfDI entschieden. In einem Beschluss (AZ: 5 L 930/20.NW) hat das Gericht einen Eilantrag eines Antragsstellers abgelehnt. Die Kammer sieht „eine beachtliche Gefahr, dass die Veröffentlichung der Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene zu einer Bestimmbarkeit der betroffenen Personen führen wird. Maßgeblich dafür ist vor allem die äußerst kleinteilige Gemeindestruktur speziell im Landkreis Südwestpfalz“. Die betreffenden Ortsgemeinden hätten zum Teil weniger als 200 Einwohner, eine Ortsgemeinde sogar weniger als 100 Einwohner. Weiter heißt es in dem Beschluss, dass es naheliegend sei, „dass in diversen Ortsgemeinden – bisher – lediglich Einzelfälle betroffen sind bzw. womöglich derzeit noch kein Fall registriert wurde. Angesichts solch geringer Infektionszahlen ist es nicht nur wahrscheinlich, dass infizierte Personen in den kleinteiligen Gemeinden insbesondere über den Austausch in sozialen Netzwerken bestimmbar sind, sondern dass von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Die bisherige Entwicklung seit dem Ausbruch der Pandemie hat nämlich beispielsweise gezeigt, dass im Zuge der zunehmend angespannten politischen Diskussion über den richtigen Umgang auch immer wieder versucht wurde, anknüpfend an Statistiken darüber zu spekulieren, ob sich infizierte bzw. unter Quarantäne stehende Einzelpersonen, einzelne Familien oder auch bestimmte Gruppen – möglicherweise zu Unrecht – nicht an die vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen hielten“.

Weitere Informationen:

FAQs des LfDI zu Datenschutz und Corona, u.a. zur Veröffentlichung von Angaben zu Infektionsfällen: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/corona-datenschutz/
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/schutzanspruch-von-corona-betroffenen-vorrangig-pirmasenser-zeitung-hat-keinen-anspruch-auf-auskunft/

Veröffentlicht am 05.11.2020.

„Arbeit muss sich auch in Zeiten von Corona lohnen!“

MdL Heiner Illing unterstützt die Forderungen des DGB zu höheren Löhnen und Anhebung der Hartz IV-Sätzen

„Mangel an allen Ecken und Enden“ – DGB fordert höhere Hartz-IV-Regelsätze und höhere Löhne

Der DGB Kreisvorstand Alzey – Worms hat die geplanten neuen Hartz-IV-Regelsätze als „völlig unzureichend“ kritisiert. „Armut wird damit nicht überwunden, sondern zementiert“, erklärt Kai Partenheimer, kommissarischer Vorsitzender vom DGB Kreisverband Alzey-Worms. Im Mai 2020 bezogen 5951 Menschen im Kreis Alzey-Worms Hartz-IV-Leistungen, darunter 1709 Kinder unter 15 Jahren. Somit ist mehr als jeder Zwanzigste im erwerbsfähigen Alter im Kreis Alzey-Worms von den Regelsätzen betroffen und sogar jedes zehnte Kind. Trotz der zum Jahreswechsel geplanten Erhöhung der Regelsätze liegt das Hartz-IV-Leistungsniveau bei 19 von 22 untersuchten Haushaltstypen unter der offiziellen Armutsrisikogrenze. Das ergab eine Analyse des DGB zum bundesdurchschnittlichen Hartz- IV-Leistungsniveau.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2021 von heute 432 Euro auf 446 Euro steigen und für Menschen in Paarbeziehungen von 389 Euro auf 401 Euro. Vorschulkinder sollen zukünftig 283 Euro erhalten, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 309 Euro und Jugendliche ab 14 Jahren 373 Euro. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Neufestsetzung der Leistungen, zu der der Gesetzgeber alle fünf Jahre verpflichtet ist.

Laut DGB sind in den neuen Regelsätzen beispielsweise 1,64 Euro monatlich fürs Sparen auf eine Waschmaschine vorgesehen und für ein 13 Jähriges Kind für Essen und Trinken 3,98 Euro pro Tag. Kinder erhalten aufs Jahr gerechnet knapp 130 Euro für alle Sommer-, Winter-, Sport- und sonstige Schuhe. „Für Hartz-IV-Bezieher bedeuten die neuen Regelsätze: Sie sollen 13 Jahre auf eine Waschmaschine sparen. Das ist doch offensichtlicher Irrsinn und vollkommen wirklichkeitsfremd“, kritisiert Partenheimer und kommentiert weiter: „Die niedrigen Beträge etwa für Ernährung und für Schuhe für schnell wachsende Kinderfüße zeigen, dass Hartz IV an allen Ecken und Enden Mangel bedeutet.“ Je länger der Leistungsbezug andauere, desto öfter komme es zu Unterversorgung und Ausgrenzung vom normalen Leben. Laut DGB beziehen im Kreis Alzey-Worms über 3204 Menschen schon zwei Jahre und länger Hartz IV, darunter über 1808 Menschen, die schon vier Jahre und länger von Hartz IV leben müssen.

Kai Partenheimer vom DGB Kreisvorstand Alzey-Worms ärgert es, wenn die niedrigen Regelsätze mit Verweis auf Arbeitnehmer mit geringem Einkommen gerechtfertigt werden, wie es kürzlich Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, getan hatte. „Statt Geringverdienende und Hartz-IV-Bezieher gegeneinander auszuspielen, brauchen wir ein ausreichendes Einkommen für alle: Regelsätze, die für den Lebensunterhalt tatsächlich ausreichen und faire Löhne, die ein Einkommen deutlich oberhalb des Hartz-IV-Niveaus garantieren. Dazu ist ein Mindestlohn von 12 Euro notwendig. Darüber hinaus fordert Partenheimer die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur noch an tarifgebundene Unternehmen.

Quelle der Pressemitteilung:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Region Rheinhessen-Nahe
Kreisverband Alzey-Worms

vom 30.10.2020

Veröffentlicht am 05.11.2020.

Abgeordneter Heiner Illing: Alzey-Worms profitiert vom Landesstraßenbauprogramm

Der Kreis Alzey-Worms wird im kommenden Jahr vom Straßenbauprogramm des Landes profitieren. Wie der SPD-Abgeordnete Heiner Illing mitteilt, sollen im Jahr 2021 vier Projekte aus dem Kreis Alzey-Worms gefördert werden. Insgesamt ist dafür eine Gesamtsumme in Höhe von 414.000 Euro vorgesehen. Folgende Projekte sollen laut geplantem Bauprogramm in der Region noch im kommenden Jahr umgesetzt werden: Ausbau des Kreisverkehrs B271/A61 und er Ausfahrt Alzey-Ost, Umbau des Bahnübergangs in Wallertheim, Radweg Eich-B9 und Ertüchtigung der Eisbachbrücke (L395) in Offstein.

Der Entwurf für den Landeshaushalt 2021 sieht Mittel in Höhe von 126 Millionen Euro für das Landesstraßennetz vor. Mit den Geldern werden etwa bestehende Landesstraßen, Brücken oder Fahrradwege erhalten und ausgebaut. Hinzu kommt der Neubau von Landesstraßen. Insgesamt umfasst dasLandesstraßenbauprogramm in 2021 insgesamt 331 Vorhaben, darunter auch fünf Neubauvorhaben. Einen besonderen Schwerpunkt des Straßenbauprogramms 2021 bildet mit landesweit 19 Einzelvorhaben der Radwegebau.

„Mit dem neuen Bauprogramm schreibt die SPD-geführte Landesregierung die kontinuierliche Steigerung bei Investitionen in die Infrastruktur fort. Mit rund 7.000 Kilometern Landesstraßen und mehr als 7.500 Brücken verfügt Rheinland-Pfalz über ein überaus dichtes Verkehrsnetz. Nach dem Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘ sorgt unser Landesbetrieb Mobilität für leistungsfähige Verkehrsadern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist dies ein wichtiges Signal an Bürgerinnen und Bürger sowie die rheinland-pfälzischen Unternehmen“, so Heiner Illing

Veröffentlicht am 05.11.2020.

CORONA-UPDATE 1/11 vom 3.11.2020

ÜBER 1.600 INTENSIVBETTEN, 1.271 BEATMUNGSPLÄTZE

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz halten nach einem deutlichen Aufbau derzeit über 1.600 Intensivbetten vor. Fast 500 Intensivbetten sind davon aktuell frei gemeldet und stehen zur sofortigen intensivmedizinischen Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung. Eine Notreserve von über 500 Intensivbetten kann zudem innerhalb von 7 Tagen in Betrieb genommen werden. Im Land stehen 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der entsprechenden Beatmungsgeräte zur Verfügung. Hinzu kommen über 500 Reservegeräte.

SCHUTZ DER PFLEGE UND DER EINGLIEDERUNGSHILFE: LAND
UNTERSTÜTZT EINRICHTUNGEN BEI TEST-BESCHAFFUNGEN

Ergänzend zu den Regelungen der kürzlich in Kraft getretenen Testverordnung des Bundes unterstützt Rheinland-Pfalz Pflegeheime und andere Einrichtungen bei der Beschaffung von POC-Antigen-Tests auf besondere Weise:
1. Das Land hat gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen ein Mustertestkonzept erarbeitet, das alle mehr als 400 Einrichtungen im Land für sich nutzen können, um die benötigte Testmenge zu beantragen. Hierdurch wird das Verfahren – u.a. die in manchen Fällen mögliche Refinanzierung – enorm vereinfacht und beschleunigt.
2. Das Gesundheitministerium übernimmt zu Beginn Prüfung und Genehmigung der von den Einrichtungen vorzulegenden Testkonzepte, um die Gesundheitsämter zu entlasten und das Verfahren zu beschleunigen.
3. Das Land beschafft in der Anfangsphase selbst ein Kontingent an Antigen- Tests, das vor allem kleineren und ambulanten Einrichtungen angeboten werden kann.

HILFSANGEBOT FÜR BELGIEN

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat dem belgischen Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke wegen der angespannten Situation der Krankenhäuser in seinem Land Hilfe bei der medizinischen Versorgung COVID-19- Erkrankter angeboten. Verschiedene Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben sich bereit erklärt, bei Bedarf Patientinnen und Patienten aus Belgien aufzunehmen.

PFLEGEKRÄFTE FÜR INTENSIVMEDIZIN GESCHULT

Bislang haben 2.149 Pflegefachkräfte an der vom Land finanzierten Kurz- Qualifizierung Intensivpflege und am Auffrischungskurs für ehemalige Intensivpflegefachkräfte teilgenommen. Nachdem das Qualifizierungsprogramm im Sommer geruht hat, steht die Pflegekammer aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wieder mit den Kliniken in Kontakt, um die Bedarfe an einer Fortführung abzufragen. Bei Bedarf können weitere 1.500 Pflegefachkräfte an den Qualifizierungen teilnehmen.

VISIERE SIND KEIN ERSATZ FÜR MUND-NASEN-BEDECKUNGEN

Aufgrund einer Presseanfrage hat das Gesundheitsministerium erneut deutlich gemacht, dass die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Mund-Nasen-Bedeckungen vorsieht. Dies können Alltagsmasken sein. Gesichtsschilde oder gar sog. Kleinvisiere bieten hingegen keinen vergleichbaren Schutz und sind deshalb nicht zulässig. Lediglich für Tätigkeiten in Handel und Gastronomie kann das Tragen von Visieren durch Beschäftigte anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geduldet werden, namentlich dann, wenn die Abstandsregeln gewahrt bleiben und den Beschäftigten aufgrund der Arbeitsbedingungen das
dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist.

Veröffentlicht am 04.11.2020.

Schweitzer: „Verlangsamung des öffentlichen Lebens ist jetzt das richtige Mittel“

Der rheinland-pfälzische Landtag ist heute zu einer Sondersitzung zur aktuellen Corona-Lage zusammengekommen. In der Aussprache zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer:

„Die Pandemie ist mit voller Wucht in unseren Alltag zurückgekehrt. Unser Land befindet sich in einer sehr ernsten Lage. Erneut treten wir in eine Phase der harten Kontakteinschränkungen ein. Durch die gewaltige Kraftanstrengung, die nun vor uns liegt, verschaffen wir uns die notwendige Zeit, um das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bringen. Die drastischen Maßnahmen, die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen wurden, werden uns als Gesellschaft mehr denn je herausfordern. Sie sind dennoch richtig, verhältnismäßig und abgewogen. Eine Verlangsamung des öffentlichen Lebens ist jetzt das einzige richtige Mittel. Nur so können wir eine Überforderung unseres Gesundheitssystems abwenden, Schulen und Kitas offen lassen und das Wirtschaftsleben in Gang halten. Dabei wissen wir: Die Maßnahmen des ersten Lockdowns haben gewirkt. Wenn wir jetzt Verzicht üben, können wir das Virus erneut zurückzudrängen. 

Ohne die Bereitschaft der Menschen werden wir das Virus nicht besiegen können. Es muss allen klar sein: Jeder persönliche Kontakt, auf den wir jetzt verzichten, kann Leben retten. Es braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die harten Eingriffe erforderlich, verhältnismäßig und angemessen sind. Es ist daher genau richtig, dass die Landesregierung die Corona-Politik von Bund und Ländern heute so zeitnah zur Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag gestellt hat. Mit der heutigen Sondersitzung setzen wir den rheinland-pfälzischen Weg einer umfassenden Beteiligung des Landesparlaments an der Corona-Politik der Landesregierung fort.

Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sind hart, aber sie werden nicht alle gleich hart treffen. Wir achten auf die sozialen und wirtschaftlichen Folgen und mildern sie ab: Zur pauschalen Entschädigung der Umsatzausfälle von Soloselbstständigen, Kulturschaffenden und kleinen Unternehmen bringt die Bundesregierung weitere Wirtschaftshilfen auf den Weg. Das Bundeswirtschaftsministerium muss nun umgehend dafür sorgen, dass die Hilfen bei den Betroffenen ankommen – rechtssicher, schnell und unbürokratisch. Die Fehler bei der Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen während der ersten Phase der Pandemie dürfen sich dabei nicht wiederholen.“

Veröffentlicht am 30.10.2020.

Teuber zur Tarifeinigung: „Starkes Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten“

Zur gestrigen Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber:

„Die erzielte Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage können sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf einen angemessenen Lohnzuwachs freuen. Alle Beteiligten haben nun Planungssicherheit und der öffentliche Dienst unterstreicht seinen Willen zur Fachkräftebindung und -gewinnung. Besonders erfreulich ist, dass vor allem die unteren und mittleren Gehälter sowie die Einkommen in der Pflege profitieren werden. Mit der Einigung verbunden ist somit ein starkes Zeichen der Wertschätzung für diejenigen Beschäftigten, die in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefordert sind. Die finanzielle Aufwertung des Pflegeberufs ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Für die SPD-Landtagsfraktion bleibt das Ziel eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Pflege weiterhin ausdrücklich bestehen.“

 

Veröffentlicht am 26.10.2020.

Heiner Illing lädt Datenschutz-Chef zu Online-Sprechstunde ein

Der Abgeordnete Heiner Illing veranstaltet mit dem rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann am 04. November um 18 Uhr eine Datenschutz-Sprechstunde. Zur Bekämpfung der Pandemie werden derzeit vielerorts Daten gesammelt, in Restaurants müssen etwa Namen und Adressen von Kunden erfasst werden. Zudem hat in der Corona-Zeit die Nutzung von Videokonferenzsystemen und Messenger-Diensten wie WhatsApp massiv zugenommen, was zu neuen Datenbergen führt. Ob und wie die Informationen sicher sind, diskutiert der Abgeordnete Illing mit Professor Kugelmann. Er ist mit seiner Behörde dafür zuständig, dass in Rheinland-Pfalz die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger können ihn nun zu aktuellen Themen befragen, etwa zu: Ist die Corona-Warn-App sicher?

Müssen Bürgerinnen und Bürger, die im Home-Office arbeiten, ihre private Telefonnummer rausgeben? Worauf kommt es bei der derzeitigen Sammlung der Kontaktdaten in Restaurants, Cafés und in Vereinen an? MdL Heiner Illing sagt: „Viele Bürgerinnen und Bürger sind ob der Vielzahl an abgefragten persönlichen Daten unsicher was damit geschieht!“ Kugelmann betont: „Die Corona-Pandemie hat zu einem Digitalisierungs-Boom geführt. Neben positiven Effekten führt dies dazu, dass immer mehr Daten angehäuft werden. In diesen Wochen und Monaten ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Datenmissbrauch und Datendiebstahl erschwert werden.“

Bürgerinnen und Bürger, die an der Datenschutz-Online-Sprechstunde teilnehmen möchten, können sich an Heiner Illing unter mdl@heiner-illing.de wenden und bekommen vor der Veranstaltung die Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.

Veröffentlicht am 22.10.2020.