Heiner Illing

Umfrage zu einem gemeinsamen Schulentwicklungsplan für Rheinhessen


Liebe Genossinnen und Genossen,

meine Landtags-Kollegin Nina Klinkel aus Mainz-Bingen und ich glauben an unsere Region. An ihr Potenzial und an ihre Stärke. Und daran, dass die Zukunft in der Kooperation liegt. Gerade auch in der Schulentwicklungsplanung. Hierfür sind bisher die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils für ihr Gebiet zuständig. Wir finden, dass das zu kurz greift. Wir möchten lieber regionale Zukunftschancen statt Kirchturmpolitik. Denn die administrativen Grenzen sind nicht die

Grenzen der Bürger. Wir wollen Rheinhessen an einem Tisch und ein gemeinsames Denken und Planen. Gerade in der Zukunftsfrage Schulentwicklung – und zwar nicht nur beim Thema Standortfragen, sondern ganzheitlich. Inhaltliche Zusammenarbeit, Synergie, Austausch und Kooperation ist es, was uns bewegt.

Die Corona-Krise hat uns gezeigt: Wir müssen uns noch besser digital aufstellen. Aus der Kür muss die Pflicht werden und diese Krise bietet auch die Chance, Erfahrungen zusammenzubringen und das in der ganzen Region. Das Beste in Rheinhesssen für Rheinhessen.
Wenn Ihr der gleichen Meinung seid, dann wäre es wichtig, dass Ihr bei der Umfrage mitmacht.

https://www.surveymonkey.de/r/DXZQYJX

Ihr MdL Heiner Illing

Bleiben Sie gesund.

Veröffentlicht am 08.05.2020.

Finanzministerin Ahnen begrüßt Vorschlag für ein Corona-Steuerhilfegesetz

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt den Vorschlag für ein Corona-Steuerhilfegesetz, über den die Bundesregierung heute beraten hat.

„Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen in der Gastronomiebranche vor wirtschaftlich existenzielle Probleme. Während der Kontaktsperre sind die Umsätze dieser Betriebe vollständig eingebrochen. Diese Umsätze können in Zukunft, anders als in anderen Branchen, auch kaum mehr nachgeholt werden. Ich begrüße daher, dass mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die Mehrwertsteuer für Speisen zeitlich befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden soll. Dies wird für eine gezielte Entlastung der Gastronomiebetriebe sorgen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Ministerin begrüßte zudem, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere die Kommunen, mehr Zeit erhalten sollen, um sich auf die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz vorzubereiten. Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen und wäre ursprünglich ab 2021 verpflichtend anzuwenden gewesen. „Das ist eine gute Nachricht insbesondere für die Kommunen. Für die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz müssen die Kommunen ihre Tätigkeiten aus umsatzsteuerlicher Sicht neu beurteilen. Ich weiß, dass die Kommunen hier bereits erhebliche Anstrengungen unternommen haben. Es sind jedoch noch Fragen offen und die Kommunalverwaltungen derzeit mit vordringlichen Arbeiten zur Bewältigung der Corona-Krise belastet. Durch eine im Corona-Steuerhilfegesetz vorgesehene Regelung erhalten sie daher nun bis Ende 2022 Zeit, noch offene steuerrechtliche Fragen zu klären“, sagte Ahnen.

Veröffentlicht am 06.05.2020.

Gesundheit der Pflegebedürftigen ständig neu evaluiert werden.“ Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Men

Zur heutigen Ankündigung von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zu Lockerungen für Einrichtungen der Altenpflege sowie der Eingliederungshilfe erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber: „Im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags hat Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute Lockerungen der Besuchsverbote für Alten- und Pflegeeinrichtungen angekündigt. Gerade für ältere Menschen, die durch die strengen Kontaktsperren unter großer Einsamkeit leiden, ist dies eine lang ersehnte Nachricht. Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass gerade im Kontakt mit älteren Menschen die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin strikt einzuhalten sind. Bei allen anstehenden Lockerungen komme es insbesondere auf die Selbstdisziplin der Angehörigen an. Die Einrichtungen sind zudem in der Verantwortung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit zu keiner Zeit die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime gefährdet werden und neue Infektionsketten entstehen können. Wichtig bleibt, dass alle getroffenen Schritte vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und zum Wohle der Gesundheit der Pflegebedürftigen ständig neu evaluiert werden.“

Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Lothar Rommelfanger, ergänzt: „Die dauerhafte Abschottung älterer Menschen sowie von Menschen mit Behinderung ist aus verschiedenen Gründen als problematisch anzusehen. Der Infektionsschutz und der Schutz der psychischen Gesundheit müssen stets abgewogen und vor dem Hintergrund der Pandemiedauer ständig neu bewertet werden. Viele Einrichtungen haben mit den zuständigen Gesundheitsämtern bereits passende Hygienekonzepte entwickelt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionszahlen sind schrittweise Lockerungen nun vertretbar.“

Veröffentlicht am 05.05.2020.

Neues Nahverkehrsgesetz für Rheinland-Pfalz kommt

Richtige Weichenstellungen für die Mobilität der Zukunft 

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Benedikt Oster: „Ein attraktiver und leistungsfähiger Nahverkehr ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Mobilitätswende. Mit dem Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz stellt die Ampelkoalition die Weichen für die Mobilität der Zukunft. Rheinland-Pfalz erhält ein modernes Nahverkehrsnetz, bei dem Straße und Schiene konsequent zusammen gedacht werden. Auf der Grundlage des neuen Nahverkehrsgesetzes sollen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbund weiter ausgebaut und dynamisch fortentwickelt werden. Mit dem Nahverkehrsgesetz wird ein zentrales Vorhaben der Ampelkoalition aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Es steht für eine vorausschauende, zeitgemäße und nachhaltige Mobilitätspolitik, die allen Bürgerinnen und Bürger zugutekommt und gemeinsam mit allen beteiligten Akteure entwickelt wird.“

Oster weiter: „Die geplante Organisationsstruktur mit zwei starken Zweckverbänden stellt das System Nahverkehr auf ein solides Fundament. Die bisherige Trennung zwischen Straße und Schiene wird aufgehoben, Prozesse werden gestrafft und das Know-How aller Beteiligten genutzt. Der bewährte und erfolgreiche „Rheinland-Pfalz-Takt“ im SPNV wird so nun auf den ÖPNV ausgeweitet und gemeinsam gedacht.  Ein weiterer zentraler Baustein des neuen Nahverkehrsgesetzes: Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird künftig zur kommunalen Pflichtaufgabe. Die Kommunen erhalten dadurch die Möglichkeit, weit über das bisher bestehende Maß hinaus in Mobilitätsangebote für ihre Bürgerinnen und Bürger zu investieren. Über die konkreten Projekte entscheiden Land und Kommunen gemeinschaftlich im Nahverkehrsplan.“

Veröffentlicht am 05.05.2020.

In Kommunen sollen Video- und Telefonkonferenz-Beschlüsse möglich werden

Mehr Spielraum für regionale und lokale Gremien in Krisen-Zeiten

Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen haben heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung für die Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch eingereicht. Hierzu erklärt Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Die Ampel-Koalition und die CDU-Opposition wollen damit die Möglichkeit schaffen, dass in den kommunalen Parlamenten künftig Beschlüsse auch per Telefon- oder Videokonferenz beziehungsweise im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden können. Die Fraktionen greifen damit einen Wunsch der Kommunalpolitik auf. Vorgesehen ist, dass die jeweiligen Gremien die Entscheidung, ob und welches dieser Verfahren angewandt wird, selbst treffen. Die so ermöglichten Beschlüsse und Beratungen müssen zeitnah publik gemacht oder in geeigneten Fällen öffentlich übertragen werden.“

Noss sagt weiter: „Die aktuelle Lage stellt die Kommunen und ihre Gremien vor große Herausforderungen: Auf der einen Seite müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, auf der anderen Seite sollen die Stadt-, und Gemeinderäte sowie die Kreistage darauf achten, bei ihren Sitzungen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Einige Gremien haben daher unter großem Aufwand in Stadthallen getagt oder Befugnisse an kleinere Ausschüsse delegiert. Außerdem können Landräte und Bürgermeister in einigen Fällen Entscheidungen alleine per Eilentscheidung treffen. Diese Optionen sind jedoch vielerorts nur schwer umsetzbar oder sollten im Sinne demokratischer Prinzipien keine Dauerlösung sein. Die neuen Verfahren sind geeignet, die Kommunen während der aktuellen Pandemie handlungsfähig zu halten und gleichzeitig die Befugnisse der Räte zu sichern.“

Noss betont: „Das Umlaufverfahren, bei dem Beschlüsse per E-Mail oder Brief gefasst werden, kann dem Gesetzentwurf zufolge angewandt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums diesem Vorgehen widerspricht. Das Format der Video- oder Telefonkonferenzen benötigt die Zustimmung von zwei Dritteln der jeweiligen Mitglieder. Die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen muss der Öffentlichkeit – in der Regel per Livestream – ermöglicht werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren müssen in der nächsten öffentlichen Präsenzsitzung vom Rat, Bezirkstag oder Landkreistag bestätigt werden.“

Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf soll in der Plenarsitzung am 29. April in 1. Lesung im Landtag beraten werden. Gemeinsames Ziel der Fraktionen ist, ihn im Mai zu verabschieden. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Formate ist, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion feststellt, dass eine Naturkatastrophen-Situation oder eine vergleichbare außergewöhnliche Notsituation vorliegt. In solchen Zeiten gelten die üblichen strengeren Regeln, wann ein Live-Stream eingerichtet werden kann, nicht. Die neuen Regelungen sollen für alle Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, den Bezirkstag Pfalz, Ortsbeiräte sowie Ausschüsse nutzbar sein. Sie sind zunächst bis 31. März 2021 befristet und sollen wissenschaftlich evaluiert werden.

Veröffentlicht am 28.04.2020.

„Gemeinsam digitalisieren und entwickeln“

SPD-Abgeordnete Nina Klinkel und Heiner Illing fordern rheinhessischen Schulentwicklungsplan

„In Zeiten der Corona Krise wurde uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Digitalisierung an unseren Schulen ist“, sind sich die rheinhessischen SPD-Landtagsabgeordneten Nina Klinkel aus Mainz-Bingen und Heiner Illing aus Alzey-Worms einig. Und beide können auch Musterbeispiele aus ihren Kreises benennen. So verweist Klinkel auf die Adam-Elsheimer Grundschule in Stadecken-Elsheim, die seit dem Schuljahr 19/20 im Landesprogramm „Medienkompetenzschule“ ist. Im Rahmen dieses Programms können die Schülerinnen und Schüler die digitale Welt kindergerecht und auf spielerische Art und Weise kennenlernen und einen souveränen und sicheren Umgang mit digitalen Medien erlernen“, berichtet Klinkel. Vom Land gefördert und vom Pädagogischen Landesinstitut fachlich unterstützt rüste die Grundschule ihre Schülerinnen und Schüler für die Zukunft aus. Und auch Illing verweist auf ein Musterbeispiel: Das Medienkonzept der integrativen Erich-Kästner Realschule Plus in Wörrstadt, die ebenfalls eigenverantwortliche Nutzung digitaler Medien in den Fokus nehmen und die Unterstützung von Eltern bei der Aufgabe der Medienerziehung hervorheben, ebenso wie die Weiterbildung der Lehrkräfte.

„Nun wäre es wünschenswert, diese Erfahrungen zusammenzubringen und das in der ganzen Region“, zeigen sich die Abgeordneten überzeugt.

„Wir müssen Rheinhessen leben“, fordern sie und ergänzen: „Die regionale Stärke muss in die Alltagspolitik umgesetzt werden. Landkreis- und Stadtgrenzen stellen keine unüberwindbaren Mauern dar, sondern sind in erster Linie reine Verwaltungslinien, die administrativ Nachbargemeinden voneinander trennen. Wenn man sich einig ist, und aus den politischen Gremien wird dies immer wieder verlautbart, dass ein ganzheitlich gedachtes Rheinhessen die Zukunft darstelle, dann muss sich das auch in politischen Entscheidungen widerspiegeln. Wir müssen Synergieeffekte nutzen. Wir leben auf engem Raum miteinander. Kirchturmdenken ist nicht angesagt“, so Klinkel und Illing.

Den beiden Abgeordneten schwebe daher ein gemeinsamer, regionaler Schulentwicklungplan vor: „Erfahrungen teilen, ein Netzwerk aufbauen, die Standorte in Beteiligungsprozessen überprüfen, die Schulen unterstützen in der Kooperation und so die Region stark machen. Das Beste aus Rheinhessen für Rheinhessen auf den Weg bringen“. Man müsse weg von einer Diskussion über reine Standortfragen, die sich ausschließlich in eigenen Kreisgrenzen bewege, hin zu einer Diskussion über wirkliche Synergieeffekte und dem inhaltlich besten Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Region. In der Pflicht sehen die Abgeordneten hier den Rheinhessentag. „Wir müssen Rheinhessen leben. Auch politisch. Und die Schulentwicklung ist ein praktisches Beispiel hierfür“, so Klinkel und Illing abschließend.

Veröffentlicht am 28.04.2020.

Land spannt Schutzschirm für Vereine in Not

Mit einem Soforthilfe-Programm will die Landesregierung Vereinen unter die Arme greifen, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Dies teilt der Landtagsabgeordnete Heiner Illing mit. Das Landesprogramm wurde heute in Mainz vorgestellt. Vereine in finanzieller Not können mit einem Landeszuschuss von bis zu 12.000 Euro rechnen.

Illing sagt: „Die Corona-Pandemie hat in viele Vereinskassen tiefe Löcher gerissen. Viele Vereinei m Alzeyer Land berichten über weggebrochene Einnahmen, viele kämpfen ums Überleben. Die Landesregierung hält nun Wort und spannt für die rund 38.000 Vereine in Rheinland-Pfalz einen 10 Millionen Euro schweren Schutzschirm auf.“ Mit den Landeszuschüssen werde sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die Vereinsvielfalt  auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten bleiben. „Rheinland-Pfalz ist das Land des Ehrenamts, das soll auch nach Corona so bleiben“, macht Heiner Illing deutlich.

Rheinland-Pfalz verfügt über eine vielfältige Vereinsstruktur. Jeder zweite Rheinland-Pfälzer beziehungsweise jede zweite Rheinland-Pfälzerin ist in einem oder mehreren Vereinen aktiv. „Durch ihre starke Mitgliederbasis sind viele unserer Vereine gut gerüstet, die Krise aus eigener Kraft zu überstehen. Mit dem Landesprogramm werden diejenigen gemeinnützigen Vereinen unterstützt, die es nicht alleine schaffen, ihre laufenden Kosten zu decken“, erklärt Illing. Anträge können ab dem 4. Mai online auf der Internetseite www.wir-tun-was.rlp.de gestellt werden. Vereine und Initiativen, die sich während der Corona-Pandemie in der Nachbarschaftshilfe engagieren, können zudem eine Projektförderung in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten. Vereine, die über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, können zur Abfederung von Liquiditätsengpässen Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Programm des Bundes beantragen.

Mehr Informationen: www.wir-tun-was.rlp.de

Veröffentlicht am 27.04.2020.

Verordnung zur Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen ab dem 27. April 2020 heute verkündet

Die Verordnung zur Maskenpflicht wurde heute verkündet und kann auf der Internetseitewww.corona.rlp.de eingesehen werden. Auf den Erlass einer solcher Maskenpflicht hatte sich Rheinland-Pfalz zuvor mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland sowie Bremen verständigt.

Veröffentlicht am 24.04.2020.

Digitale Bürgersprechstunde 30.04.2020

Die nächste Bürgersprechstunde des MdL Heiner Illing findet am Donnerstag, den 30. April 2020, von 17:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 06731 – 498 150 oder per Skype mdl.heiner-illing@hotmail.com statt.

In dringenden Fällen freut sich Heiner Illing auch einen individuellen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Veröffentlicht am 20.04.2020.

Erste Lockerungen der Corona-Regeln ab Montag

„Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer können sich ab kommenden Montag über erste Lockerungen der Corona-Regeln freuen“, teilt der Landtagsabgeordnete Heiner Illing mit. Nach der Einigung von Bund und Ländern in dieser Woche hat das Land Rheinland-Pfalz am Freitag eine entsprechende Verordnung erlassen, mit der die getroffenen Absprachen verbindlich festgeschrieben werden.

„Die bisherigen Corona-Maßnahmen zeigen erste Wirkung, durch das disziplinierte Verhalten der Bürgerinnen und Bürger haben sich die Infektionszahlen stabilisiert. Es ist daher an der Zeit, eine schrittweise Rückkehr zur Normalität zu wagen“, erklärt Illing. 

Ab Montag ist allen Geschäften im Einzelhandel gestattet, Verkaufsflächen bis 800 Quadratmeter wieder für Kundinnen und Kunden zugänglich zu machen. Größere Geschäfte dürfen in Rheinland-Pfalz öffnen, wenn sie einen entsprechenden Bereich in geeigneter Weise absperren. Auch Auto- und Fahrradhändler sowie entsprechende Ersatzteilhändler dürfen ab Montag wieder öffnen. Eisgeschäfte können, wie die restliche Gastronomie, ihre Waren nun auch verzehrfertig im Straßenverkauf anbieten. Auf Wochenmärkten, die zuletzt auf reinen Lebensmittelverkauf beschränkt waren, dürfen nun auch wieder andere Waren angeboten werden. Daneben können Buchhandlungen und Bibliotheken unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden.

„Für viele Familien mit Kindern ist es eine große Erleichterung, dass Zoobesuche ab nächster Woche wieder möglich sind, wenn auch zunächst nur in den Außenbereichen“, erläutert Heiner Illing.  Gelockert werden auch die Regeln für einige Sportarten, die alleine oder mit großem Abstand im Freien betrieben werden können. So dürfen beispielsweise Ruder-, Reit- oder Tennissportler ihr Trainingsgelände unter bestimmten Auflagen wieder nutzen.

„Wichtig bleibt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin verantwortungsvoll an die Corona-Regeln halten. Wir alle haben es durch unser eigenes Verhalten in der Hand, dass es zu weiteren Lockerungen kommen kann. Abstand halten bleibt weiterhin das Gebot der Stunde“, appelliert Illing an die Bürgerinnen und Bürger. Kundinnen und Kunden sowie Inhaberinnen und Inhaber sollten in den wieder geöffneten Geschäften unbedingt auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln achten. In Bus und Bahn sowie in Geschäften wird zudem das Tragen sogenannter Alltagsmasken empfohlen. 

Weitere Informationen auf: www.corona.rlp.de

Veröffentlicht am 18.04.2020.