Auf Antrag der SPD debattierte der Landtag heute über das so genannte SWIFT-Abkommen. Dieses regelt die Weitergabe persönlicher Zahlungsdaten von Bankkunden an die USA. Als Grund für dieses verbraucher- und datenschutzrechtlich sehr bedenkliche Abkommen wird die Bekämpfung des Terrorismus angegeben. „Das SWIFT-Abkommen höhlt Grundsätze des Daten- und Verbraucherschutzes aus. Das ist nicht akzeptabel und es hätte der schwarz-gelben Regierung gut angestanden, wenn sie sich viel mehr und glaubhafter für die Rechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt hätte. Die erheblichen rechtlichen Bedenken des Bundesrates im Bereich des Datenschutzes, des Verbraucherschutzes und des Verfassungsschutzes wurden von Schwarz-Gelb nicht ernst genommen“, so Clemens Hoch, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Fakt sei, dass den USA hier Befugnisse eingeräumt werden, die den deutschen Sicherheitsbehörden aus verfassungsrechtlichen Gründen verwehrt seien, betont Clemens Hoch.
Hoch: „Was machen die USA mit den persönlichen Daten? Warum wurden die Bedenken des Bundesrates von der Bundesregierung nicht ausreichend gewürdigt?
Die sonst an kaum einer Stelle um öffentliche Stellungnahmen verlegene Frau Klöckner und selbst ernannte Hüterin der Verbraucherinteressen hat zu diesen zentralen Fragen geschwiegen Oder weiß Frau Klöckner nicht, dass nach Angaben des CDU-geführten Bundesinnenministeriums auch der innerstaatliche Zahlungsverkehr von Privatkunden betroffen ist? Frau Klöckner und die schwarz-gelbe Bundesregierung sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden und haben damit dem deutschen und europäischen Daten- und Verbraucherschutz einen Bärendienst erwiesen.“
Veröffentlicht am 11.12.2009.