„Ohne freie Presse kein freies Land.“ Mit diesem klaren Bekenntnis für eine starke und freie Presse in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus hat sich Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Fraktion, im heutigen Sonderplenum geäußert. Sie führte aus: „Eine aufgeklärte Demokratie kann nur am Leben bleiben, wenn Gewählten und Regierenden auf die Finger geschaut wird und Missstände und Skandale aufgedeckt werden.“ Gerade in Zeiten, in denen Fake News um sich greifen und die Qualitätsmedien sich Herabwürdigungen erwehren müssen, gelte es, ihnen den Rücken zu stärken. „Wir müssen diesen Tendenzen entgegentreten – durch ein klares Bekenntnis für die duale Medienordnung, durch politische Entscheidungen und Respekt gegenüber Medienschaffenden. In diesem Sinne müssen wir Politiker*Innen auch immer wieder unser Verhalten gegenüber Journalist*Innen selbstreferentiell hinterfragen. Ja, für mich, für uns ist klar: Selbstkritik ist ein Muss! Vielleicht können wir alle hier im Landtag darin noch besser werden“, lautete ihre Analyse.
Neben dem klaren Bekenntnis zur freien Presse ging Bätzing-Lichtenthäler offen und tiefgreifend auf die aktuellen Vorwürfe gegen Staatssekretärin Heike Raab und den Auslöser für die von der Opposition beantragte Sondersitzung des Landtags ein – die sogenannte „Briefkopf-Affäre“. „Das Verfassen dieses Briefes – man muss es so klar sagen – war ein Fehler. Heike Raab hat Fehler eingeräumt, sich entschuldigt und ihr SWR-Mandat niedergelegt“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Sie betonte aber auch: „Raab ist eine in Deutschland über Parteigrenzen hinweg anerkannte Medienpolitikerin. Sie hat sich in unzähligen Verhandlungen dafür eingesetzt, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk stark und unabhängig bleibt und zukunftsfest wird.“ Zur Frage, ob Raabs Kritik inhaltlich legitim war, zitierte Bätzing-Lichtenthäler stellvertretend den ehemaligen SWR- Intendanten Peter Voß. „Der langjährige ehemalige Intendant, der sicher nicht der SPD nahesteht, schreibt in der FAZ: ,Zweifellos darf sich jeder, auch eine Regierung oder eine Partei und deren Protagonisten, bei einem Sender und dessen Gremien beschweren, dazu sind Aufsichtsgremien unter anderem da. Und selbstverständlich dürfen auch von Regierungen und Parteien entsandte Gremienmitglieder ihre Beschwerden in die Gremien einbringen.‘“ » weiterlesen
Veröffentlicht am 10.12.2023.














































