Entwurf in den Landtag eingebracht – Gemeinsamer Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz

MAINZ „Wir freuen uns, dass sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen nach langen und intensiven Verhandlungen auf eine gemeinsame Linie zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz geeinigt haben und das Gesetz nun auf einer breiten parteiübergreifenden Basis steht“, so Marianne Grosse, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei heute beim Landtag eingebracht worden und werde in der Plenarsitzung in der nächsten Woche erstmals beraten.

„Wir haben uns bei der Überarbeitung des Gesetzes eng an die vom Verfassungsgerichtshof vorgegebenen Kriterien gehalten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt sicherlich einen Kompromiss der verschiedensten Positionen dar.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betreiberinnen oder Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 m² das Rauchen erlauben können, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: In der Gaststätte werden keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung angeboten. Weiterhin kann die Betreiberin oder der Betreiber einer Gaststätte das Rauchen in Gasträumen in der Zeit, in der dort ausschließlich geschlossene Gesellschaften nicht kommerzieller Art in privater Trägerschaft stattfinden, erlauben, wenn dies von den Veranstalterinnen und Veranstaltern gewünscht wird.

„Uns ist es besonders wichtig, dass der Nichtraucherschutz dort, wo er reibungslos funktioniert, nicht unnötig ausgehöhlt wird. Es ist heute selbstverständlich, dass in Speiserestaurants nicht mehr geraucht wird und das soll auch so bleiben.“

Deshalb habe man sich auch dafür stark gemacht, dass die zukünftig möglichen Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften begrenzt werden und für Veranstaltungen von Vereinen und Vereinigungen nicht gelten. Man habe dabei vor allem die Situation von Gaststätten im ländlichen Raum im Blick, die oft über sehr große gesonderte Veranstaltungsräume verfügten.

Insgesamt genieße der Nichtraucherschutz eine sehr hohe Akzeptanz in der Gesellschaft und das Nichtraucherschutzgesetz habe diesen Bewusstseinswandel entscheidend unterstützt. „Deshalb sind wir nach wie vor überzeugt, den richtigen Weg gegangen zu sein, Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchs zu schützen“, so Grosse abschließend.

 

Veröffentlicht am 17.03.2009.