– Vorteile für alle Eltern – neue Regelung für Lernmittelfreiheit

Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung wollen die Unterstützung der Eltern von Schulkindern bei der Anschaffung von Schulbüchern massiv ausweiten. Das kündigten SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Hartloff, Bildungsministerin Doris Ahnen, MdL und die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ulla Brede-Hoffmann, heute an. Konkret sollen ab dem Schuljahr 2010/2011 schrittweise folgende Veränderungen im System der Lernmittelfreiheit greifen:

1. Eine kostenlose Ausleihe von Schulbüchern, Arbeitsheften und Atlanten für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bislang Lernmittelgutscheine erhalten haben.

2. Eine Schulbuchausleihe mit Eigenbeteiligung für Schülerinnen und Schüler, denen nicht bereits jetzt oder künftig kostenlos die Schulbücher gestellt werden.

3. Die Einbeziehung weiterer Vollzeitwahlschulen im berufsbildenden Bereich und

4. die verwaltungsmäßige Umsetzung des neuen Systems durch die Schulträger gegen Kostenerstattung durch das Land.

„Mit diesem Vorschlag, der für alle Eltern eine Entlastung bedeutet, setzen wir die im Vorfeld von SPD-Fraktion und Landesregierung formulierten Vorgaben für eine Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit im Land um“, unterstrichen Jochen Hartloff, Doris Ahnen und Ulla Brede-Hoffmann. Maßstäbe für eine Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit waren:

• Von einer Neuregelung sollen mehr Eltern und Erziehungsberechtigte als bisher profitieren.

• Eine Neuregelung muss Mehrbelastungen der bisher besonders unterstützten einkommensschwächeren Eltern ausschließen.

• Eine Neuregelung soll nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung durch die Lehrkräfte erfolgen.

• Eine Neuregelung muss einfach und möglichst unbürokratisch für Eltern, Schulen und Schulträger umzusetzen sein.

Bisher haben rund 120.000 Kinder und Jugendliche Lernmittelgutscheine beziehen können, weil das Einkommen der Eltern unter einer festgelegten Einkommensgrenze lag. Für eine Ein-Kind-Familie lag diese Grenze bei einem Jahreseinkommen von 26.500 Euro, für jedes weitere Kind wurde die Grenze um 3.750 Euro heraufgesetzt. Die Gruppe umfasste bislang rund 25 Prozent aller anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. „Die Kinder dieser Eltern sollen ab dem kommenden Schuljahr Schulbücher, Arbeitshefte sowie Atlanten kostenlos gestellt bekommen“, unterstrich Bildungsministerin Ahnen. Fraktionschef Hartloff ergänzte: „Damit gehen wir bei der kompletten Lernmittelfreiheit deutlich über den Kreis der so genannten Bedarfsgemeinschaften – also der Empfänger von ALG II und Sozialhilfe – hinaus, deren Anteil bei rund 11 Prozent liegt.“ Wie bisher schon würden zudem auch künftig die etwa 19.000 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr Schulbücher und Arbeitshefte kostenlos gestellt bekommen.

Erstmals überhaupt in den Geltungsbereich der Regelungen für die Lernmittelfreiheit einbezogen werden sollten die jungen Leute, die die Vollzeitwahlschulformen Berufsoberschule und Höhere Berufsfachschule in den berufsbildenden Schulen besuchen, hielten Hartloff, Ahnen und Brede-Hoffmann fest. Damit profitierten insgesamt etwa 14.000 Schülerinnen und Schüler mehr als bisher von den Regelungen.

Für diese jungen Leute und für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien, deren Eltern mit ihrem Einkommen über den genannten Grenzen liegen, solle über die jeweiligen Schulträger ein Ausleihsystem für Schulbücher eingerichtet werden, in dem eine Eigenbeteiligung für die ausgeliehenen Bücher erhoben werde, unterstrichen Hartloff, Ahnen und Brede-Hoffmann. Den Eltern soll die Teilnahme am Ausleihsystem freigestellt werden. Die Eigenbeteiligung bei der Ausleihe belaufe sich in der Regel auf ein Drittel des Ladenpreises für ein Schuljahr.

Die Schulbuchausleihe solle ab dem Schuljahr 2010/2011 in drei Stufen eingeführt werden, unterstrichen Doris Ahnen und Ulla Brede-Hoffmann. Sie erläuterten: „Starten soll das Ausleihsystem zum kommenden Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen, in denen erfahrungsgemäß besonders viele Schulbücher eingesetzt werden.“ Im Schuljahr 2011/2012 solle das System dann auf die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie der beruflichen Gymnasien, der Berufsoberschulen und der Höheren Berufsfachschulen erweitert werden. Zum Schuljahr 2012/2013 sei dann die Erweiterung der Schulbuchausleihe auf die Grundschulen vorgesehen.

Die verwaltungsmäßige Umsetzung der Schulbuchausleihe solle von den Schulträgern übernommen werden, betonten Hartloff, Ahnen und Brede-Hoffmann. „Obwohl sich das System mittelfristig mit den derzeit für die Lernmittelfreiheit bereitgestellten Mitteln in Höhe von rund 13 Millionen Euro pro Jahr umsetzen lässt, sind für die Anschubfinanzierung erhebliche zusätzliche Mittel in Höhe von mehr als 21,5 Millionen Euro nötig, die im Rahmen des Nachtragshaushalts bereitgestellt werden sollen“, kündigten Hartloff und Brede-Hoffmann an. Die SPD-Fraktion werde daher für die nächste Landtagsplenarsitzung einen Gesetzentwurf für die Neuregelung der Lernmittelfreiheit vorlegen und entsprechende Mittel für den Nachtragshaushalt beantragen.

Ahnen kündigte an, dass in Kürze zudem Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über die verwaltungsmäßige Umsetzung des Ausleihsystems und die konnexitätsbedingten Folgen sowie mit Vertretern weiterer Schulträger, mit dem Dachverband der Schulbuchverlage, VdS Bildungsmedien, und mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels aufgenommen würden.

Veröffentlicht am 13.10.2009.