„Der gestern vorgestellte Armuts- und Reichtumsbericht liefert uns wichtige Erkenntnisse über die Entwicklung der sozialen Lebensverhältnisse in unserem Land und gibt uns gleichzeitig den klaren Auftrag, Armut und ihre Ursachen weiterhin konsequent zu bekämpfen“, kommentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Hartloff die Ergebnisse des 4. Armuts- und Reichtumsberichtes des Landes Rheinland-Pfalz. Nach dem Bericht gilt eine halbe Million Menschen in Rheinland-Pfalz als armutsgefährdet. Besonders bestürzend sei dabei, dass die Armutsrisiken gerade für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende am höchsten seien.
Nach Arbeitslosigkeit sei Erwerbstätigkeit bei zu niedrigen Löhnen die Hauptursache für Armut. „Daraus folgt: Um Armut zu verhindern, muss Arbeit so entlohnt werden, dass man davon auch leben kann. Deshalb brauchen wir einen flächendeckenden Mindestlohn“, so Hartloff. „Wenn Herr Westerwelle fordert, Arbeit müsse sich wieder lohnen, so greift er damit eine unserer zentralen Forderungen auf – nur leider meint er damit etwas ganz anderes als das, was aus unserer Sicht zur Bekämpfung von Armut unbedingt geboten ist: Nämlich ein Einkommen, von dem man leben kann, ohne auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.“
Ein weiteres zentrales Instrument zur Armutsbekämpfung sei der Zugang zu Bildung, so Hartloff: „Rheinland-Pfalz geht hier mit der Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, dem Sozialfonds für Mittagessen an Ganztagsschulen und Kindertagesstätten, der Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit und dem gebührenfreien Erststudium einen absolut vorbildlichen Weg. Damit ermöglichen wir echte Teilhabe und gleiche Bildungschancen für alle. Wir sind führend, wenn es um die Investition in Kinder geht.“ Hartloff bekräftigte, diesen politischen Weg auch in Zukunft weiter zu gehen.
Insgesamt sei es ausgesprochen positiv zu bewerten, dass Rheinland-Pfalz auch in Zeiten der Wirtschaftskrise die drittniedrigste Arbeitslosenquote aller Länder und die drittniedrigste Quote an Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Unterstützungsleistungen vorweisen könne.
Veröffentlicht am 01.03.2010.