MdL Heiko Sippel (SPD) fordert Verbesserung der Widerspruchsmöglichkeit und Beachtung der informellen Selbstbestimmung – GOOGLE STREET VIEW: SERVICE ODER DATENSCHUTZVERLETZUNG?

„Street View“ – an dem neuen Google-Dienst, der noch in diesem Jahr in Deutschland starten soll, scheiden sich die Geister. Die flächendeckende Fotopräsentation von Straßen und öffentlichen Plätzen durch den Internet-Dienstleister verunsichert Bürger und Experten. Nach Ansicht von Heiko Sippel sind die mit Google ausgehandelten Zusagen zum Datenschutz sehr löchrig, sagte der Landtagsabgeordnete in einer Presseerklärung. „Niemand kann derzeit sagen, ob sich Google auch wirklich an die eigenen Zusagen hält und ob nicht doch private Häuser, Grundstücke, Personen oder Privatautos abgebildet oder nicht so unkenntlich gemacht werden, dass damit möglichem Missbrauch Tor und Tür geöffnet wird. Eine Kontrolle der Street- View- Rohdaten auf den Google-Servern in den USA durch deutsche Behörden ist ebenfalls nicht möglich“.

Ein wichtiges Anliegen der SPD sei es, so Sippel, die Bürger bei der Wahrung ihrer Privatsphäre noch stärker zu schützen. Auch sollte Google die einzelnen Verfahrensschritte umfassend transparent machen. Dazu gehöre, dass Google nicht nur im Internet, sondern auch in der Presse bekannt gibt, in welchen Städten Aufnahmen geplant seien und wann diese Aufzeichnungen in welchen Straßen erfolgen sollen. Der rheinland-pfälzische Innenausschuss führt am 15. April zu diesem Thema aufgrund eines Antrages der SPD-Landtagsfraktion eine Anhörung durch.

Sippel verweist auf die Ergebnisse eines von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, wonach die von der SPD-Landtagsfraktion aufgegriffene Debatte und die geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken über ‚Google street view und Datenschutz’ begründet waren. Schon nach geltendem Recht sind Google und dessen Datensammelwut eindeutige Grenzen gesetzt. Das Gutachten mache außerdem deutlich, wo man über weitere gesetzliche Präzisierungen für einen besseren Schutz für die privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger nachdenken müsse.

Unerwünschte Bilder, auf denen das eigene Wohnhaus, das Auto, man selbst oder die eigenen Kinder zu sehen sind, sind widerspruchsfähig. Weil Widerspruch nur von jedem Bürger direkt erhoben werden kann, haben zum Beispiel Städte wie Mainz und Worms auf ihren Homepages ein Widerspruchsformular zur Verfügung gestellt. „Diesem Beispiel sollten andere Kommunen im Sinne des Verbraucherschutzes folgen“, bemerkt Sippel. Weitere Informationen über Google Street View, die Widerspruchsmöglichkeit und einen Vordruck für ein Widerspruchsschreiben an Google finden sich auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragen, Edgar Wagner unter www.datenschutz.rlp.de. „Mit diesem Vordruck kann von vornherein gegen die Nutzung von Fotos der eigenen Person, des eigenen Autos und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden widersprochen werden“, so Sippel.

Veröffentlicht am 08.03.2010.