Margit Mohr, wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, begrüßt die heute verkündete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Gas-Ölpreis-Koppelung. Mohr: „Die Preiskoppelung des Gaspreises an Öl war aus wirtschaftlicher Sicht ein Auslaufmodell und völlig unbegründet. Die Gas-Ölpreis-Koppelung ging immer zu Lasten der Kunden. Die ominöse Bindung des Gaspreises an den Ölpreis wurde von den großen Versorgern nach Belieben ausgelegt, um die Rendite zu erhöhen.“
Die Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis besteht seit dem Jahr 1965 und wurde beim ersten internationalen Gasliefervertrag mit den Niederlanden festgelegt.
Mohr: „Die Ölpreisbindung wirkte wettbewerbshemmend. Zudem wurden Anfang des Jahres von Seiten der Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, obwohl derzeit große Gasmengen auf den internationalen Spotmärkten vorhanden sind und ein Überangebot besteht. Marktwirtschaftlich richtig und kundenfreundlich wäre es, die Energieversorger würden jetzt ihre Preise senken. Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt langfristig sowohl die Kunden wie auch den Wettbewerb.“
Veröffentlicht am 24.03.2010.