4.000 Euro vom Land für ASH – Förderung der Jugendsozialarbeit

Im Rahmen einer Projektförderung erhält die Arbeitslosenselbsthilfe Alzey-Worms e.V. eine Landeszuwendung von 4.000 Euro. Damit soll auch weiterhin die Arbeit des Vereins mit den Bewohnern des Alzeyer Nibelungenviertels, insbesondere jungen Aussiedlern, unterstützt werden, erklärt der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) in einer Pressemitteilung.

 

Seit 2007 unterhält der Verein den Stadtteiltreff Hagenstraße als Sozialberatungsstelle, Informations- und Selbsthilfezentrum. Er bemüht sich um die Integration unterschiedlicher Migranten und versucht, Konflikte zwischen den Ethnien vorzubeugen und bei Bedarf auch vermittelnd einzugreifen. Weiterhin leistet die Arbeitslosenselbsthilfe soziale Arbeit mit Aussiedlerfamilien und Migranten, indem er Begleitung zu Behörden und Beratungsstellen anbietet, Selbsthilfe- und Kulturgruppen inszeniert oder auch Möglichkeiten für ehrenamtliche Betätigung schafft. Weiterhin finden die offenen Angebote für Kinder und Jugendliche an Nachmittagen und während der Schulferien regen Zuspruch.

„Gerade dieser Stadtteil hat eine hohe Migrantendichte und auch der Anteil der Hartz-IV-Empfänger und Arbeitslosen ist erheblich höher als in der übrigen Stadt. Und doch identifizieren sich die Bewohner sehr stark mit ihrem Stadtteil, was sich für unsere Arbeit positiv auswirkt“, sagt Klaus Becker, 1. Vorsitzender des Vereins. Der Verein könnte noch viel mehr bewirken, doch die Gelder vom Bund sind Ende August 2009 gestrichen worden. Und so bestreitet der Verein die Arbeit nur noch mit zwei Halbtagskräften; der Rest setzt sich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen. „Der Stadtteiltreff in Alzey leistet eine hervorragende Arbeit zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Außerdem zeigen die vielfältigen sozialen Beratungsangebote und die Hilfe zur Selbsthilfe sehr positive Wirkung. Deshalb ist die Landesförderung gut investiert“, so Heiko Sippel.

 

 

 

Veröffentlicht am 21.11.2010.