MdL Sippel unterstützt Kunstflug-Gegner – „Lärmstress ist nicht mehr hinnehmbar“

Als unhaltbaren Zustand sieht es der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) an, dass Kunstflüge weiter über dicht besiedeltem Gebiet in Rheinhessen stattfinden und Einzelinteressen sich in der Art und Weise über das Gemeinwohl hinweg setzen. „Ich habe großes Verständnis für die Bevölkerung in der Rheinhessischen Schweiz und Umgebung, die den Lärmstress nicht mehr hinnehmen will“, stellt Sippel fest. Schon seit Beginn seiner Landtagsmitgliedschaft im Jahre 2009 stehe er im engen Kontakt mit der Bürgerinitiative, um deren berechtigte Interessen zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Staatssekretär im Verkehrsministerium, Alexander Schweitzer, sei erreicht worden, dass der Kunstflug über Rheinhessen untersagt wurde.

 

Aufgrund der Verstöße kam es zur Einleitung von Bußgeldverfahren, gegen die von Seiten der Kunstflieger Klage erhoben wurde. Die Gerichtsentscheidung hierüber stehe noch aus. „In der Zwischenzeit fliegen die Kunstflieger munter weiter, da sie der Auffassung sind, dass das Land seine Kompetenzen mit dem Flugverbot über ganz Rheinhessen überschritten hat“, erläutert Heiko Sippel. „Ein Abwarten bis zur Gerichtsentscheidung hätte man mindestens erwarten können.“

 

Sippel sieht die Problematik darin, dass sich auf Bundesebene nichts bewege. Der Luftverkehr unterliege dem Bundesrecht, das Einschränkungen für den Kunstflug über dicht besiedeltem Gebiet zwar ermögliche, aber nicht eindeutig regele, wie weitgehend Regelungen durch die Länder getroffen werden könnten. Mehrere Initiativen des Landes Rheinland-Pfalz, eine gesetzliche Klarstellung zur Beschränkung des Fluglärms zu erreichen, seien bisher auf Bundesebene erfolglos geblieben, da andere Bundesländer keinen Handlungsbedarf sehen. Der Bundestagsabgeordnete Klaus Hagemann (SPD) setze sich weiter auf Bundesebene für entsprechende Änderungen ein.

 

Heiko Sippel kündigt an, dass er die unbefriedigende Situation zum Gegenstand einer weiteren Parlamentsanfrage machen werde, um erneut auf die besondere Belastung der Region hinzuweisen und weitere Initiativen anzustoßen. „Ich hoffe auf eine baldige Gerichtsentscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“, so Sippel, „denn niemand kann verstehen, dass es zwar für die Benutzung des Rasenmähers festgelegte Benutzungszeiten unter Einhaltung der Mittagsruhe gibt, nicht aber für noch lärmintensivere Kunstflugzeuge, die zu jeder Zeit ihre Loopings und Sturzflüge veranstalten können.“

 

 

Bild: © Arkadius Neumann / PIXELIO

 

 

Veröffentlicht am 21.10.2011.