Die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz begrüßt die Einführung der sogenannten elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung von Haftentlassenen, die nach längeren Haftstrafen oder Sicherungsverwahrung der Führungsaufsicht unterstellt werden. Der strafvollzugspolitische Sprecher der Fraktion, Heiko Sippel, sieht darin eine gute Chance, die Wiedereingliederung von ehemaligen Gefangenen in die Gesellschaft zu fördern und gleichzeitig dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
„Ein Allheilmittel ist die Fußfessel nicht, aber eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Mittel, um eine Überwachung von Haftentlassenen mit Rückfallgefahr zu gewährleisten“, so Sippel. Die Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass die Fußfessel dazu dienen könne, vor weiteren Straftaten abzuschrecken. Sippel spricht sich dafür aus, zunächst Erfahrungen mit der Technik und den Verfahrensabläufen zu sammeln, um danach über eine Ausdehnung der Einsatzzwecke, zum Beispiel als Alternative für kurze Haftstrafen oder bei Bewährungsfällen, nachzudenken. Nicht zuletzt müsse auch der Umgang mit dem Datenschutz hohen Anforderungen genügen.
„Absolut sinnvoll ist es, die vorgesehene Überwachungsstelle in Hessen mit anderen Bundesländern gemeinsam zu unterhalten. Das spart Kosten und bündelt Fachwissen“, unterstreicht Sippel, der die fraktionsübergreifende Zustimmung zum Staatsvertrag hervorhebt.
Veröffentlicht am 12.11.2011.