Die Arbeit der Stiftung Warentest und die GEMA-Gebühren waren Schwerpunkte der Klausur des Arbeitskreises Recht und Verbraucherschutz der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz in Berlin. Die Abgeordneten konnten sich bei dem Besuch der Stiftung Warentest ein Bild davon machen, wie umfangreich die Planung und Durchführung der Tests sind und was alles getan wird, um deren Unabhängigkeit zu garantieren.
Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Anke Simon betonte, die Stiftung Warentest biete eine unverzichtbare Unterstützung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Seit ihrer Gründung wurden dort mehr als 5.000 Tests durchgeführt und ca. 100.000 Produkte geprüft.
„Die Stiftung Warentest leistet einen enormen Beitrag zur kritischen Verbraucherbildung“, lobte auch der Vorsitzende des Arbeitskreises, Heiko Sippel, die Organisation. Insbesondere der Ausbau der Online-Aktivitäten der Stiftung leiste einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung. Die Abgeordneten sprachen sich außerdem für einen Ausbau einer unabhängigen und effektiven Finanzmarktberatung aus. Die Leiterin der Presseabteilung der Stiftung Warentest, Heike van Laak, machte deutlich, dass die Beratung der Kunden oft nicht ausreichend und objektiv sei. „Kunden realisieren oft nicht, dass es um einen provisionsgetriebenen Vertrieb und es eher um eine Verkaufssituation als um Beratung geht.“ Die SPD-Idee eines „Finanzmarktwächters“, der bei den Verbraucherzentralen angesiedelt sein soll, könne zur Markttransparenz wesentlich beitragen. Dessen Aufgabe: den Finanzmarkt beobachten, unlautere Praktiken aufspüren und melden. Darüber hinaus soll er Verbraucherinnen und Verbraucher informieren und aufklären.
Bei dem Besuch der GEMA stand die Neuordnung der Tarifstruktur im Vordergrund der Diskussion. Uwe Dorn, Direktor der GEMA Bezirksdirektion Dresden, erklärte die umstrittenen Tarife, die ab nächstem Jahr gelten sollen. Die GEMA begründete die Änderung mit einer Vereinfachung und besseren Übersichtlichkeit für die Veranstalter. Außerdem werde laut GEMA eine vorherrschende Ungleichheit bei der Gebührenerhebung beseitigt.
Die Vergütung für die Nutzung von Musik solle sich stärker an den Erträgen orientieren und maximal zehn Prozent der Einnahmen aus den Eintrittsgeldern betragen. Für Stadt- und Volksfeste werde die Besucherzahl zugrunde gelegt. Für etwa 60 Prozent der Einzelveranstaltungen würden gleiche oder sogar günstigere Gema-Gebühren wie bisher verlangt. Teurer würde es, so die GEMA, „für hochpreisige Veranstaltungen und größere Clubs und Diskotheken, die bisher durch Pauschalbeträge stark begünstigt wurden“.
Die SPD-Abgeordneten sprachen die möglichen Folgen dieser Reform für Karnevalsvereine, für Stadt-, Schul-, Kindergartenfeste oder etwa Sportveranstaltungen mit Musik an. Rheinland-Pfalz sei ein Flächenland und das Ehrenamt spiele eine herausragende Rolle. Viele Vereine seien wegen der unzureichenden Kommunikation der GEMA beunruhigt, merkte der rechtspolitische Sprecher Clemens Hoch an.
Die GEMA-Vertreter stellten dar, dass es zum Beispiel für Kindertagesstätten keine Änderungen gäbe. Zudem gäbe es die Vergütungsfreiheit, die im Urheberrecht verankert sei. Dies betreffe beispielsweise Schulaufführungen oder Altenheimfeste. Sie boten an, auch in den Regionen in Rheinland-Pfalz Rede und Antwort zu stehen.
Veröffentlicht am 30.10.2012.