Rot-Grün unterstützt zeitgemäßes Gesetz – „Ein Meilenstein für modernen Strafvollzug“

„Mit dem neuen Strafvollzugsgesetz wird ein weiterer Meilenstein für einen modernen Strafvollzug gesetzt“, stellen die strafvollzugspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Heiko Sippel und Gunther Heinisch, fest. Ziel sei es, Gefangene auf ein straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten und sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Der Staat habe die Aufgabe, die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. „Das gelingt am besten, in dem wir durch Bildung und Qualifizierung die Aussichten auf Arbeit nach der Entlassung verbessern, durch therapeutische Behandlung an den Ursachen für strafbares Verhalten ansetzen und beispielsweise bestehende Suchtprobleme bekämpfen“, unterstreichen die beiden Parlamentarier.

 

Der Wegfall der Arbeitspflicht sei konsequent. Wer Suchtprobleme habe, müsse zunächst behandelt werden; wer keine ausreichenden Kompetenzen für eine geregelte Tätigkeit mitbringt, brauche zuerst ein Arbeitstraining, Jugendstrafgefangene ohne Ausbildung bedürften einer Qualifizierung und Anleitung. „Gefangene wollen arbeiten, um Geld zu verdienen und Langeweile zu begegnen. Die Arbeitsplätze in den Vollzugsanstalten reichen bereits heute bei Weitem nicht aus“, erklären Sippel und Heinisch. „Deshalb greift eine Arbeitspflicht ins Leere.“ Arbeit bleibe eine wichtige Behandlungsmaßnahme. Die Sorge der Justizbediensteten, es würden Betriebe in den JVAs abgebaut, sei deshalb unbegründet. Arbeit dürfe allerdings nicht als Strafe verstanden werden, sondern als Mittel zur Resozialisierung. „Pflicht und Zwang helfen nicht weiter“, erklären Sippel und Heinisch. Die Strafe liege im Freiheitsentzug.

 

Sehr zufrieden sei die rot-grüne Koalition mit weiteren Verbesserungen für einen humanen Strafvollzug. So soll die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht frühzeitig in die Vollzugsplanung eingebunden werden, um das Leben nach der Haft mit vorzubereiten. Schließlich wisse man, wie entscheidend es für die Vermeidung von Rückfällen sei, dass die Übergänge in das Leben nach der Haft gelingen. Durch die Ausweitung der Besuchszeiten gerade für Familienangehörige werde der Kontakt zum eigenen Umfeld erhalten. Rot-Grün wird zudem mit einem Änderungsantrag zusätzliche Verbesserungen für Gefangene erreichen, die als Eltern von minderjährigen Jugendlichen besucht werden.

 

Vorbildcharakter habe darüber hinaus der Regelungsteil zum Datenschutz, der die unterschiedlichen Interessen in Einklang bringe sowie die Bestimmungen zum Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen.

 

„Der Umgang mit Gefangenen spiegelt den Geist wider, der in einer Gesellschaft herrscht.“ Dieses Zitat des Sachverständigen Ingo Hurlin aus dem Anhörungsverfahren greifen Sippel und Heinisch auf, um deutlich zu machen, dass zu einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft auch ein Strafvollzug gehöre, der bestmögliche Voraussetzungen für ein straffreies und gesellschaftlich integriertes Leben nach der Haft bietet. Beiden Abgeordneten ist wichtig, dass das Gesetz dabei den Interessen der Opfer und den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. „Durch die Ausrichtung auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung trägt der Strafvollzug zur Verhinderung weiterer Straftaten bei.“

 

 

 

Bild: © Marta Thor

 

Veröffentlicht am 16.04.2013.