Anlässlich der gestrigen Anhörung zum Stalking-Paragraphen im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heiko Sippel: „Alle Experten haben deutlich gemacht, dass es Verbesserungsbedarf im Kampf gegen Stalking gibt. Handlungsbedarf besteht im Bereich des Strafrechts, die jetzige Gesetzeslage ist unzureichend. Opfer werden nur dann geschützt, wenn sie durch das Stalking in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt sind, beispielsweise ihre Arbeit aufgeben oder den Wohnort wechseln müssen.
Bei Opfern, die den Nachstellungen der Täter standhalten, greift das Strafrecht dagegen nicht. Auch allein die enorme psychische Belastung, die mit der Nachstellung oftmals einhergeht, reicht bisher nicht aus, um Täter zu bestrafen. Das muss in verfassungsrechtlich tragfähiger Form geändert werden. Darüber hinaus sind im Kampf gegen Stalking weitere präventive Maßnahmen über das Strafrecht hinaus notwendig, dies umfasst beispielsweise Täter-Therapien sowie ein weiterer Ausbau der regionalen Netzwerkarbeit von Behörden und sozialen Diensten. Bei allem steht der verbesserte Schutz der Opfer für die SPD-Fraktion ganz klar im Vordergrund.“
Den Vorwurf der CDU, die rot-grüne Koalition in Rheinland-Pfalz verzögere eine Entscheidung des Bundes, weist der rechtspolitische Sprecher deutlich zurück. „Dass der Bundesgesetzgeber bis jetzt noch nicht aktiv geworden ist, liegt sicher nicht an Rheinland-Pfalz. Vielmehr sollte die CDU ihren Kolleginnen und Kollegen in Bayern auf die Füße treten, die bereits ihren fertigen Antrag zur Änderung des Stalking-Paragraphen wieder verworfen haben. Uns war es wichtig, die Anhörung der Experten im Ausschuss abzuwarten und dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf verfassungsrechtlich sicheren Füßen stehen kann“, erklärt Sippel.
Veröffentlicht am 03.06.2013.