
Schon jetzt könnten die Kommunen nach Aussage der Landesregierung beim Thema Tempo 30 vorhandene Spielräume nutzen, wenn die Lärmgrenzwerte von 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) in der Nacht überschritten werden und mit der Tempobremse eine deutliche Lärmreduzierung zu erreichen sei. Erforderlich sei hierfür eine vorangehende Lärmmessung und die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Aktuell gäbe es im Land in Gemeinden und kleineren Städten bereits in rund 700 Fällen Tempo 30-Regelungen, allerdings vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Veröffentlicht am 26.02.2014.