Eine parlamentarische Anfrage von Marcus Held (SPD) an die Bundesregierung sorgt für frischen Wind im aktuellen Streit um den Kunstflug in der Region. Denn wie der Bundestagsabgeordnete aus dem Verkehrsministerium erfahren hat, befinde sich eine Bundesratsinitiative zur Einschränkung des Kunstflugs in der Nähe zur Wohnbebauung momentan in erneuter Abstimmung zwischen den Bundesländern. „Steht der Wortlaut der Vorschläge fest, kann der Bund – gemäß des vereinbarten Koalitionsvertrages – Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergreifen.“, so Held. Das stellvertretende Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat aus eben diesem Ministerium eine zweite Antwort zum Thema Fluglärm erhalten. Staatssekretär Jochen Flasbarth stellt in Aussicht: „Innerhalb der Bundesregierung sind Arbeiten an entsprechenden Vorhaben des Lärmschutzes eingeleitet und sollen fortlaufend umgesetzt werden.“
Anlass von Helds parlamentarischer Anfrage war das jüngste Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) bezüglich der Klage eine Kunstflugschule. Nach intensiver Beratung mit dem Landtagsabgeordneten Heiko Sippel (ebenfalls SPD) nahm Held die Argumente der Bürgerinitiative auf und bat die Bundesregierung um Auskunft zum Thema Lärmschutz. Der Parlamentarier wollte wissen, inwieweit die Bundesregierung eine Bundesratsinitiative zum Kunstflug in ihrer Gesetzgebung vorsehe und wie eine zeitliche gesetzliche Einschränkung des Flugverbots gestaltet werden könne. Zudem erkundigte sich der Abgeordnete, wie sich die Bundesregierung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm grundsätzlich vorstelle.
Marcus Held und Heiko Sippel sind der Meinung, dass aufgrund des OVG-Urteils von politischer Seite Handlungsbedarf besteht, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger beim Thema Fluglärm durchzusetzen. Denn die SPD-Politiker vertreten im Hinblick auf das gefällte Urteil die Meinung: „Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tritt das Interesse der Bevölkerung nach wirksamem Lärmschutz hinter das wirtschaftliche Interesse der Kunstflugschule bedauerlicherweise zurück.“ Heiko Sippel weist im Bezug auf die Urteilsbegründung des OVG – in der es heißt, dass das betroffene Gebiet nicht als dicht besiedelt gelte – hin: „Das erachte ich als problematisch. Denn weder der Begriff ‚dicht besiedelt‘ ist eindeutig definiert, noch gibt es Aufzeichnungen über die genaue Anzahl der Kunstflüge.“ Des weiteren macht der Landtagsabgeordnete auf die laufende Bundesratsinitiative aufmerksam. In dieser wird gefordert, den Kunstflug hinsichtlich des Abstands zur Wohnbebauung einzuschränken und die Höhe der Flüge anzupassen.
Die zeitnahen Antworten beider Ministerien sind in den Augen von Marcus Held und Heiko Sippel eine gute Grundlage, um sich auch künftig für den Lärmschutz stark zu machen. Denn die SPD-Politiker sind sich einig: „Dieses Urteil ist ein Rückschlag für den Lärmschutz, aber wir bleiben dran.“
Veröffentlicht am 30.04.2014.