Neues Landesgesetz führt Rheinland-Pfalz in die Zukunft des Europäischen Datenschutzes

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat heute ein neues Landesdatenschutzgesetz beschlossen und damit die Regelungsaufträge der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in Landesrecht umgesetzt. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen hatten noch heute eine notwendige Änderung am Gesetzesentwurf vorgenommen. Hierzu erklärt Heiko Sippel, Datenschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Am 25. Mai 2018 erlangt die Europäische Datenschutzgrundverordnung Geltung. Mit diesem umfangreichen Regelungswerk erhalten die Länder der Europäischen Union erstmals ein einheitliches und in der gesamten Union geltendes Datenschutzrecht. Im bisher durch nationale Gesetze geprägten europäischen Datenschutz mit teilweise erheblich unterschiedlichen Schutzniveaus wurde mit der europäischen Datenschutzverordnung gesetzgeberisches Neuland betreten. Das Recht auf den Schutz persönlicher Daten hat damit eine zeitgemäße Grundlage erhalten, die weltweit Maßstäbe setzt“, sagt Sippel.

Sippel weiter: „In dem umfassenden Regelwerk finden sich neben Regelungen für Unternehmen, Vereine oder Webseitenbetreiber auch Aufträge an die Länder, die diese durch eigene Datenschutzgesetze ausfüllen und umsetzen müssen. Mit dem heute verabschiedeten Landesdatenschutzgesetz gehört Rheinland-Pfalz zur Riege derjenigen Bundesländer, die den europäischen Auftrag in diesem überaus komplexen Feld fristgerecht umgesetzt haben.“

„Für öffentliche Stellen des Landes stellt das neue Landesdatenschutzgesetz die maßgebliche Ergänzung zum europäischen Rechtsrahmen dar. Wo möglich und notwendig, sorgt das Landesdatenschutzgesetz dafür, dass der bisherige rheinland-pfälzische Standard des Datenschutzes erhalten bleibt. Insbesondere werden Auskunfts- und Informationspflichten datenverarbeitender Behörden festgeschrieben. Der Landesdatenschutzbeauftragte wird gestärkt und in die Lage versetzt, seine Rolle als zentrale Aufsichtsbehörde im Bereich des Datenschutzes weiterhin effektiv ausfüllen zu können“, so Sippel.

Sippel abschließend: „Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag haben die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen heute eine Anpassung am Gesetzesentwurf der Landesregierung vorgenommen, deren Notwendigkeit sich im parlamentarischen Verfahren gezeigt hatte. Mit der Änderung sorgen die Fraktionen dafür, dass der Landesrechnungshofs seinem verfassungsgemäßen Auftrag in der Praxis weiterhin gerecht werden kann und bei seiner Arbeit zugleich ein hohes Datenschutzniveau einhält.“

Veröffentlicht am 02.05.2018.