Verlässlichkeit bei Krankenfahrten

MdL Sippel begrüßt verbindliche Regelung

Der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) begrüßt die von Innenstaatssekretär Randolf Stich getroffene verbindliche Anordnung über den künftigen Umgang mit Krankenfahrten und rettungsdienstlichen Krankentransporten. In den vergangenen Monaten ist hier zu erheblichen Problemen gekommen, nachdem Krankenfahrten nicht mehr in dem Umfang wie bisher durch den Rettungsdienst übernommen werden konnten. „In meiner Sprechstunde haben sich wiederholt Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, deren Angehörige nicht oder nur verzögert transportiert wurden“, erklärt Heiko Sippel, „gerade die kurzfristige Entscheidung durch den Rettungsdienstverantwortlichen hat zu großer Verunsicherung auch bei den Rettungsdiensten geführt.“ Die Trennung zwischen Krankenfahrten und Rettungsdienst sei zwar gesetzlich vorgesehen und für die Bereithaltung von Fahrzeugen für den Rettungsfall auch sinnvoll, ergänzt Sippel, jedoch hätte es für eine einvernehmliche Regelung eines besseren Vorlaufs bedürft. Gemeinsam mit vielen Betroffenen und politisch Verantwortlichen hat sich Sippel an Innenstaatssekretär Stich mit dem Ziel einer klaren Vereinbarung gewandt. Im Nachgang zu einem „runden Tisch“ am 6. Dezember hat Stich nun angeordnet, dass über die vom Land finanzierte Servicenummer 19222 ab sofort Krankenfahrten und Krankentransporte koordiniert werden. Die Integrierte Leitstelle fungiert als Ansprechstelle, die koordinierend tätig wird und zudem die Aufgabe hat, Rettungswagen für Notfälle vorzuhalten. Die Konzeption zur konkreten Durchführung wurde mittlerweile auch den Rettungsdiensten übermittelt.

Krankenfahrten können künftig durch Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen außerhalb des Rettungsdienstes durchgeführt werden. Die Krankenkassen haben entsprechende Verträge über die Vergütung der Dienstleistungen mit zertifizierten Unternehmen zu schließen. Bei Krankenfahrten findet im Gegensatz zu Krankentransporten keine medizinisch-fachliche Betreuung im Fahrzeug statt. Sofern im Einzelfall kein Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen zur Verfügung steht, wird der Rettungsdienst diese Fahrten übergangsweise bis zur Schaffung einer entsprechenden Angebotsstruktur weiter übernehmen. „Es muss gewährleistet sein, dass alle Patienten zeitnah befördert werden. Mit dieser Regelung sind die Voraussetzungen geschaffen worden, dass sowohl das Angebot an Krankenfahrten als auch ein leistungsfähiger Rettungsdienst sichergestellt werden kann. Es muss gewährleistet sein, dass alle Patienten befördert werden“, stellt der Angeordnete fest.

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Veröffentlicht am 27.12.2018.