Landesregierung und Kommunen werden in Rheinland-Pfalz alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. In einer Telefonkonferenz waren sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Stefanie Hubig und Innenminister Roger Lewentz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte einig, dass nur im engen Zusammenwirken aller Verantwortlichen sowie der Einsicht und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger dieser extremen Herausforderung wirkungsvoll begegnet werden kann.
„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation ist es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher habe die Landesregierung heute beschlossen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. So würden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Dabei würden auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützt. Ferner werde der Handlungsrahmen für Landesbürgschaften damit erweitert.
Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günter Schartz, begrüßte die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Land ausdrücklich. „Unser Personal in den Gesundheitsämtern arbeitet rund um die Uhr für einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, so Schartz weiter.
Ministerpräsidentin Dreyer dankte den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen für ihr zielgerichtetes Vorgehen und konsequentes Handeln im Umgang mit dem Coronavirus. In der Konferenz wurden ein allgemeines Lagebild zur aktuellen Verbreitung des Virus, die Betreuungssituation in Kitas und Schulen sowie die aktuellen Erlasse der Landesregierung zur weiteren Beschränkung des öffentlichen Lebens erörtert. Sie appellierte nochmal an die kommunale Familie, die Regelungen zur Notfallbetreuung entsprechend der Landesvorgaben umzusetzen und keine eigenen weiteren kommunalen Einschränkungen vorzunehmen.
Es wurde vereinbart, dass es einen regelmäßigen Austausch geben wird.
Veröffentlicht am 17.03.2020.