Es werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen:
- Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.
- Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
- Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
- Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,
- Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
- Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.
Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.
Weitere Informationen finden Sie in der unten angehängten pdf !
> > > FAQ zu Corona_Stand 20.03.2020_1. Aktualisierung.pdf < < <
Veröffentlicht am 21.03.2020.