Neuste Anordnungen ab 21.03.2020

Es werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: 

  1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.  
  1. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),  
  2. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen, 
  3. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen, 
  4. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, 
  5. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Weitere Informationen finden Sie in der unten angehängten pdf !


> > >  FAQ zu Corona_Stand 20.03.2020_1. Aktualisierung.pdf < < <


 

Veröffentlicht am 21.03.2020.