Archiv für den Monat: April 2020

In Kommunen sollen Video- und Telefonkonferenz-Beschlüsse möglich werden

Mehr Spielraum für regionale und lokale Gremien in Krisen-Zeiten

Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen haben heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung für die Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch eingereicht. Hierzu erklärt Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Die Ampel-Koalition und die CDU-Opposition wollen damit die Möglichkeit schaffen, dass in den kommunalen Parlamenten künftig Beschlüsse auch per Telefon- oder Videokonferenz beziehungsweise im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden können. Die Fraktionen greifen damit einen Wunsch der Kommunalpolitik auf. Vorgesehen ist, dass die jeweiligen Gremien die Entscheidung, ob und welches dieser Verfahren angewandt wird, selbst treffen. Die so ermöglichten Beschlüsse und Beratungen müssen zeitnah publik gemacht oder in geeigneten Fällen öffentlich übertragen werden.“

Noss sagt weiter: „Die aktuelle Lage stellt die Kommunen und ihre Gremien vor große Herausforderungen: Auf der einen Seite müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, auf der anderen Seite sollen die Stadt-, und Gemeinderäte sowie die Kreistage darauf achten, bei ihren Sitzungen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Einige Gremien haben daher unter großem Aufwand in Stadthallen getagt oder Befugnisse an kleinere Ausschüsse delegiert. Außerdem können Landräte und Bürgermeister in einigen Fällen Entscheidungen alleine per Eilentscheidung treffen. Diese Optionen sind jedoch vielerorts nur schwer umsetzbar oder sollten im Sinne demokratischer Prinzipien keine Dauerlösung sein. Die neuen Verfahren sind geeignet, die Kommunen während der aktuellen Pandemie handlungsfähig zu halten und gleichzeitig die Befugnisse der Räte zu sichern.“

Noss betont: „Das Umlaufverfahren, bei dem Beschlüsse per E-Mail oder Brief gefasst werden, kann dem Gesetzentwurf zufolge angewandt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums diesem Vorgehen widerspricht. Das Format der Video- oder Telefonkonferenzen benötigt die Zustimmung von zwei Dritteln der jeweiligen Mitglieder. Die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen muss der Öffentlichkeit – in der Regel per Livestream – ermöglicht werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren müssen in der nächsten öffentlichen Präsenzsitzung vom Rat, Bezirkstag oder Landkreistag bestätigt werden.“

Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf soll in der Plenarsitzung am 29. April in 1. Lesung im Landtag beraten werden. Gemeinsames Ziel der Fraktionen ist, ihn im Mai zu verabschieden. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Formate ist, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion feststellt, dass eine Naturkatastrophen-Situation oder eine vergleichbare außergewöhnliche Notsituation vorliegt. In solchen Zeiten gelten die üblichen strengeren Regeln, wann ein Live-Stream eingerichtet werden kann, nicht. Die neuen Regelungen sollen für alle Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, den Bezirkstag Pfalz, Ortsbeiräte sowie Ausschüsse nutzbar sein. Sie sind zunächst bis 31. März 2021 befristet und sollen wissenschaftlich evaluiert werden.

Veröffentlicht am 28.04.2020.

„Gemeinsam digitalisieren und entwickeln“

SPD-Abgeordnete Nina Klinkel und Heiner Illing fordern rheinhessischen Schulentwicklungsplan

„In Zeiten der Corona Krise wurde uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Digitalisierung an unseren Schulen ist“, sind sich die rheinhessischen SPD-Landtagsabgeordneten Nina Klinkel aus Mainz-Bingen und Heiner Illing aus Alzey-Worms einig. Und beide können auch Musterbeispiele aus ihren Kreises benennen. So verweist Klinkel auf die Adam-Elsheimer Grundschule in Stadecken-Elsheim, die seit dem Schuljahr 19/20 im Landesprogramm „Medienkompetenzschule“ ist. Im Rahmen dieses Programms können die Schülerinnen und Schüler die digitale Welt kindergerecht und auf spielerische Art und Weise kennenlernen und einen souveränen und sicheren Umgang mit digitalen Medien erlernen“, berichtet Klinkel. Vom Land gefördert und vom Pädagogischen Landesinstitut fachlich unterstützt rüste die Grundschule ihre Schülerinnen und Schüler für die Zukunft aus. Und auch Illing verweist auf ein Musterbeispiel: Das Medienkonzept der integrativen Erich-Kästner Realschule Plus in Wörrstadt, die ebenfalls eigenverantwortliche Nutzung digitaler Medien in den Fokus nehmen und die Unterstützung von Eltern bei der Aufgabe der Medienerziehung hervorheben, ebenso wie die Weiterbildung der Lehrkräfte.

„Nun wäre es wünschenswert, diese Erfahrungen zusammenzubringen und das in der ganzen Region“, zeigen sich die Abgeordneten überzeugt.

„Wir müssen Rheinhessen leben“, fordern sie und ergänzen: „Die regionale Stärke muss in die Alltagspolitik umgesetzt werden. Landkreis- und Stadtgrenzen stellen keine unüberwindbaren Mauern dar, sondern sind in erster Linie reine Verwaltungslinien, die administrativ Nachbargemeinden voneinander trennen. Wenn man sich einig ist, und aus den politischen Gremien wird dies immer wieder verlautbart, dass ein ganzheitlich gedachtes Rheinhessen die Zukunft darstelle, dann muss sich das auch in politischen Entscheidungen widerspiegeln. Wir müssen Synergieeffekte nutzen. Wir leben auf engem Raum miteinander. Kirchturmdenken ist nicht angesagt“, so Klinkel und Illing.

Den beiden Abgeordneten schwebe daher ein gemeinsamer, regionaler Schulentwicklungplan vor: „Erfahrungen teilen, ein Netzwerk aufbauen, die Standorte in Beteiligungsprozessen überprüfen, die Schulen unterstützen in der Kooperation und so die Region stark machen. Das Beste aus Rheinhessen für Rheinhessen auf den Weg bringen“. Man müsse weg von einer Diskussion über reine Standortfragen, die sich ausschließlich in eigenen Kreisgrenzen bewege, hin zu einer Diskussion über wirkliche Synergieeffekte und dem inhaltlich besten Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Region. In der Pflicht sehen die Abgeordneten hier den Rheinhessentag. „Wir müssen Rheinhessen leben. Auch politisch. Und die Schulentwicklung ist ein praktisches Beispiel hierfür“, so Klinkel und Illing abschließend.

Veröffentlicht am 28.04.2020.

Land spannt Schutzschirm für Vereine in Not

Mit einem Soforthilfe-Programm will die Landesregierung Vereinen unter die Arme greifen, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Dies teilt der Landtagsabgeordnete Heiner Illing mit. Das Landesprogramm wurde heute in Mainz vorgestellt. Vereine in finanzieller Not können mit einem Landeszuschuss von bis zu 12.000 Euro rechnen.

Illing sagt: „Die Corona-Pandemie hat in viele Vereinskassen tiefe Löcher gerissen. Viele Vereinei m Alzeyer Land berichten über weggebrochene Einnahmen, viele kämpfen ums Überleben. Die Landesregierung hält nun Wort und spannt für die rund 38.000 Vereine in Rheinland-Pfalz einen 10 Millionen Euro schweren Schutzschirm auf.“ Mit den Landeszuschüssen werde sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die Vereinsvielfalt  auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten bleiben. „Rheinland-Pfalz ist das Land des Ehrenamts, das soll auch nach Corona so bleiben“, macht Heiner Illing deutlich.

Rheinland-Pfalz verfügt über eine vielfältige Vereinsstruktur. Jeder zweite Rheinland-Pfälzer beziehungsweise jede zweite Rheinland-Pfälzerin ist in einem oder mehreren Vereinen aktiv. „Durch ihre starke Mitgliederbasis sind viele unserer Vereine gut gerüstet, die Krise aus eigener Kraft zu überstehen. Mit dem Landesprogramm werden diejenigen gemeinnützigen Vereinen unterstützt, die es nicht alleine schaffen, ihre laufenden Kosten zu decken“, erklärt Illing. Anträge können ab dem 4. Mai online auf der Internetseite www.wir-tun-was.rlp.de gestellt werden. Vereine und Initiativen, die sich während der Corona-Pandemie in der Nachbarschaftshilfe engagieren, können zudem eine Projektförderung in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten. Vereine, die über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, können zur Abfederung von Liquiditätsengpässen Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Programm des Bundes beantragen.

Mehr Informationen: www.wir-tun-was.rlp.de

Veröffentlicht am 27.04.2020.

Verordnung zur Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen ab dem 27. April 2020 heute verkündet

Die Verordnung zur Maskenpflicht wurde heute verkündet und kann auf der Internetseitewww.corona.rlp.de eingesehen werden. Auf den Erlass einer solcher Maskenpflicht hatte sich Rheinland-Pfalz zuvor mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland sowie Bremen verständigt.

Veröffentlicht am 24.04.2020.

Digitale Bürgersprechstunde 30.04.2020

Die nächste Bürgersprechstunde des MdL Heiner Illing findet am Donnerstag, den 30. April 2020, von 17:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 06731 – 498 150 oder per Skype mdl.heiner-illing@hotmail.com statt.

In dringenden Fällen freut sich Heiner Illing auch einen individuellen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Veröffentlicht am 20.04.2020.