Zur nachhaltigen Stärkung und Absicherung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) haben Bund und Länder aktuell einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vereinbart. Dieser Pakt umfasst die Themen Personalaufbau, Bezahlung und Tarifverträge, Aus- und Weiterbildung sowie IT-Ausstattung. Zur Umsetzung in Rheinland-Pfalz hat das Land gemeinsam mit dem Landkreistag und den Gesundheitsämtern eine enge Zusammenarbeit vereinbart.
„Die zentrale Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes für den gesundheitlichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich gerade in Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie. Unser Ziel ist es, den ÖGD nachhaltig zu stärken und so aufzustellen, dass er auch in Zukunft effektiv zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen kann“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Für die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellt der Bund insgesamt Finanzmittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bereit. Im Rahmen des „Pakt für den ÖGD“ sollen in einem ersten Schritt bundesweit im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue Vollzeitäquivalente an Ärztinnen und Ärzten, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das insgesamt 75 Vollzeitäquivalente, die überwiegend in den 24 Gesundheitsämtern im Land zum Einsatz kommen sollen. In einem zweiten Schritt sollen bis Ende 2022 bundesweit 3.500 weitere Stellen geschaffen werden.
Die AG zur Stärkung des ÖGD in Rheinland-Pfalz hat bei ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass zunächst Aufgabenstandards definiert werden sollen, die in allen Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz mit hoher Qualität erbracht werden müssen. Daran werden dann alle Gesundheitsämter individuell in einer Art „Aufgabenkritik“ gemessen. In einem ersten Schritt soll dann das Personal so verteilt werden, dass alle Gesundheitsämter die gesetzten Standards erfüllen. In einem zweiten Schritt werden dann die Gesundheitsämter, die sich zusätzlich auf besondere Aufgaben spezialisiert haben, mit weiterem Personal versehen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung vor Ort.
Bereits im Medizinstudium soll im Rahmen der anstehenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte der Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens stärker in der medizinischen Ausbildung verankert werden. Zum Beispiel sollen praktische Teile des Medizinstudiums auch im Gesundheitsamt abgeleistet werden können. Auch sollen Aus- und Fortbildung für Fachberufe im ÖGD gestärkt werden.
Rheinland-Pfalz will insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen so strukturieren, dass eine Kontinuität in der Anzahl der Fachärzte mit Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen gesichert ist. Des Weiteren sollen Weiterbildungsgesundheitsämter geschaffen werden, in denen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Rotationen ableisten können. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Medizinstudierenden der ÖGD-Quote wichtig.
Vor dem Hintergrund der Pandemie ist die Digitalisierung von Bedeutung. Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, kurz DEMIS, wird vom Bund am Robert Koch-Institut finanziert. Des Weiteren stellt der Bund zu diesem Zweck bereits im Jahr 2020 Finanzhilfen in Höhe von 50 Millionen Euro für die technische Modernisierung des ÖGD zur Verfügung. Damit sollen die Beschleunigung und Vereinfachung von Meldewegen vorangetrieben werden.
„Ziel ist es, dass alle Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz die gesetzten Standards erfüllen und alle Gesundheitsämter gemessen an der Einwohnerzahl annähernd gleichermaßen mit Personal auszustatten“, sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Veröffentlicht am 08.09.2020.