In einer Aktuellen Debatte der SPD-Landtagsfraktion hat der Landtag heute über den Start des Pilotprojekts „Telemedizinische Assistenz“ beraten. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kathrin Anklam-Trapp:
„Die neuen Möglichkeiten der Telemedizin sind ein wichtiger Baustein bei der Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Bei der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung kann das rheinland-pfälzische Pilotprojekt „Telemedizinische Assistenz“ zukunftsweisende Erkenntnisse liefern. Gerade Landärztinnen und Landärzte sind durch Hausbesuche und Sprechstunden einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Eine durch Telemedizin unterstützte Patientenversorgung kann Hausärztinnen und Hausärzte sinnvoll entlasten und die Attraktivität des Hausarztberufs stärken.
Das entscheidende Bindeglied zwischen Patienten und Hausarzt sind die Telemedizinischen Assistentinnen und Assistenten: Ausgerüstet mit Tablet, mobilem Internet und medizinischen Geräten besuchen sie Patientinnen und Patienten zuhause in ihrer gewohnten Umgebung. Insbesondere für ältere und chronisch kranke Menschen ist dies eine große Entlastung, denn strapaziöse Wege zum Hausarzt, lange Wartezeiten in der Praxis und die Sorge vor Ansteckungen entfallen. Neben der Messung von Vitalparametern oder der Wundkontrolle kommt auch beim digitalen Hausbesuch das persönliche Gespräch nicht zu kurz. Die Befunde werden schließlich digital an den behandelnden Hausarzt übermittelt.
Der digitale Hausbesuch ist im September in vier ausgewählten ländlichen Regionen gestartet. Im Landkreis Alzey, in Bad Bergzabern und Dahn, in Betzdorf, Kirchen und Wissen sowie und in der Region Daun sind 46 geschulte Telemedizinische Assistenzkräfte im Einsatz. Insgesamt nehmen 24 Hausarztpraxen und 56 Ärztinnen und Ärzte an dem Pilotprojekt teil. Zu begrüßen ist, dass das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durch ein breites Bündnis unterstützt wird. Auch alle gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an dem Modellversuch durch zusätzliche Honorarzahlungen an die mitwirkenden Praxen.“
Veröffentlicht am 16.09.2020.