Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute die Novelle des Hochschulgesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Johannes Klomann:
„Mit dem neuen Hochschulgesetz stellen wir die Weichen für eine moderne Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz. Es stellt unsere Hochschulen zukunftsfest auf, stärkt ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und eröffnet neue Wege zu akademischer Bildung. Insbesondere erhalten die rheinland-pfälzischen Universitäten und Hochschulen mit dem neuen Gesetz mehr Autonomie und Handlungsspielraum zur individuellen Profilbildung. Wegweisend ist überdies, dass sich die Hochschulen künftig noch stärker für vielfältige Lebensmodelle und Bildungswege öffnen werden. So können beruflich Qualifizierte künftig auch ohne zweijährige Berufstätigkeit ein Studium aufnehmen. Auch Teilzeitstudiengänge und duale Studienangebote werden durch das Gesetz erweitert und ausgebaut. Die Ampelfraktionen haben zuletzt zwei zentrale Änderungen am Regierungsentwurf im Sinne der Studierenden vorgenommen. So sollen Studentinnen und Studenten mit einer Schwerbehinderung künftig von Zweitstudiengebühren befreit werden, um ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Damit durch die Corona-Pandemie für Studierende keine weiteren Nachteile entstehen, wird die individuelle Regelstudienzeit für im Sommersemester eingeschriebene Studentinnen und Studenten um ein Semester verlängert.“
Die weiterbildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Katrin Rehak-Nitsche, ergänzt: „Mit dem neuen Hochschulgesetz wird die Zukunft der Wissenschaft ein ganzes Stück weiblicher. Es ist ein Meilenstein bei der Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung. Nur rund jede fünfte Professur in Rheinland-Pfalz wird derzeit von Frauen bekleidet. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes nun auch für den Hochschulbereich konsequent umgesetzt. In den Entscheidungsgremien der Hochschulen sowie bei der Vergabe von wichtigen Ämtern und Professuren müssen Frauen künftig gleich repräsentiert sein. Hochschulrat und Hochschulkuratorium sind in Zukunft paritätisch zu besetzen, auch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wird aufgewertet. Ein Gleichstellungsplan wird für jede Hochschule obligatorisch.“
Veröffentlicht am 16.09.2020.