CORONA-UPDATE 1/11 vom 3.11.2020

ÜBER 1.600 INTENSIVBETTEN, 1.271 BEATMUNGSPLÄTZE

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz halten nach einem deutlichen Aufbau derzeit über 1.600 Intensivbetten vor. Fast 500 Intensivbetten sind davon aktuell frei gemeldet und stehen zur sofortigen intensivmedizinischen Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung. Eine Notreserve von über 500 Intensivbetten kann zudem innerhalb von 7 Tagen in Betrieb genommen werden. Im Land stehen 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der entsprechenden Beatmungsgeräte zur Verfügung. Hinzu kommen über 500 Reservegeräte.

SCHUTZ DER PFLEGE UND DER EINGLIEDERUNGSHILFE: LAND
UNTERSTÜTZT EINRICHTUNGEN BEI TEST-BESCHAFFUNGEN

Ergänzend zu den Regelungen der kürzlich in Kraft getretenen Testverordnung des Bundes unterstützt Rheinland-Pfalz Pflegeheime und andere Einrichtungen bei der Beschaffung von POC-Antigen-Tests auf besondere Weise:
1. Das Land hat gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen ein Mustertestkonzept erarbeitet, das alle mehr als 400 Einrichtungen im Land für sich nutzen können, um die benötigte Testmenge zu beantragen. Hierdurch wird das Verfahren – u.a. die in manchen Fällen mögliche Refinanzierung – enorm vereinfacht und beschleunigt.
2. Das Gesundheitministerium übernimmt zu Beginn Prüfung und Genehmigung der von den Einrichtungen vorzulegenden Testkonzepte, um die Gesundheitsämter zu entlasten und das Verfahren zu beschleunigen.
3. Das Land beschafft in der Anfangsphase selbst ein Kontingent an Antigen- Tests, das vor allem kleineren und ambulanten Einrichtungen angeboten werden kann.

HILFSANGEBOT FÜR BELGIEN

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat dem belgischen Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke wegen der angespannten Situation der Krankenhäuser in seinem Land Hilfe bei der medizinischen Versorgung COVID-19- Erkrankter angeboten. Verschiedene Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben sich bereit erklärt, bei Bedarf Patientinnen und Patienten aus Belgien aufzunehmen.

PFLEGEKRÄFTE FÜR INTENSIVMEDIZIN GESCHULT

Bislang haben 2.149 Pflegefachkräfte an der vom Land finanzierten Kurz- Qualifizierung Intensivpflege und am Auffrischungskurs für ehemalige Intensivpflegefachkräfte teilgenommen. Nachdem das Qualifizierungsprogramm im Sommer geruht hat, steht die Pflegekammer aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wieder mit den Kliniken in Kontakt, um die Bedarfe an einer Fortführung abzufragen. Bei Bedarf können weitere 1.500 Pflegefachkräfte an den Qualifizierungen teilnehmen.

VISIERE SIND KEIN ERSATZ FÜR MUND-NASEN-BEDECKUNGEN

Aufgrund einer Presseanfrage hat das Gesundheitsministerium erneut deutlich gemacht, dass die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Mund-Nasen-Bedeckungen vorsieht. Dies können Alltagsmasken sein. Gesichtsschilde oder gar sog. Kleinvisiere bieten hingegen keinen vergleichbaren Schutz und sind deshalb nicht zulässig. Lediglich für Tätigkeiten in Handel und Gastronomie kann das Tragen von Visieren durch Beschäftigte anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geduldet werden, namentlich dann, wenn die Abstandsregeln gewahrt bleiben und den Beschäftigten aufgrund der Arbeitsbedingungen das
dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist.

Veröffentlicht am 04.11.2020.