INTENSIVE ARBEIT AN IMPFSTRATEGIE
Das MSAGD arbeitet mit Hochdruck am Thema „Impfung“. Hierbei wird auch intensiv mit dem Bund gesprochen und der Druck darauf aufrechterhalten, dass durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine einheitliche Impfstrategie mit transparenter und nachvollziehbarer Priorisierung vorgelegt wird. Aktuell durchlaufen mehrere Präparate das Zulassungsverfahren. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, ist insbesondere abhängig von der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), der Vertragslage zwischen EU-Kommission und Hersteller sowie der logistischen Organisation. Laut Informationen des BMG ist mit einer Auslieferung wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.
KRANKENHÄUSER SIND GUT AUF ZWEITE WELLE VORBEREITET
Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing- Lichtenthäler haben im Rahmen einer gestrigen Pressekonferenz deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im Land trotz steigender Infektionszahlen gut gegen die zweite Welle der Pandemie gewappnet sind. Die Ministerpräsidentin betonte, dass die Zeit genutzt und alles getan worden sei, um das Gesundheitssystem so gut wie möglich auf diese Situation vorzubereiten. Man sei in einer anderen Situation als im Frühjahr. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hob insbesondere die Bedeutung der Intensivkapazitäten, Beatmungsplätze und des geschulten Personals für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitsverläufen hervor: „Darauf haben wir seit Beginn der Pandemie unseren Schwerpunkt gesetzt“. Zahlen/Fakten: Es stehen 1.631 Intensivbetten und 1.271 Intensivbehandlungsplätze für invasive Beatmung einschließlich der Beatmungsgeräte zur Verfügung. Die Landesregierung hat den Krankenhäusern kostenlos 478 Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt, 33 weitere werden bis Jahresende hinzukommen. Durch Qualifizierungen der Pflegekammer wurden über 2.100 Pflegefachkräfte in der Intensivpflege geschult. Weitere 1.500 Fortbildungen werden aktuell angeboten. Dafür stehen Landesmittel im Umfang von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Über einen Pool der Pflegekammer stehen rund 500 zusätzliche Pflegekräfte zur Unterstützung bereit.
Gleichwohl gilt es, die Infektionsdynamik zu verlangsamen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die getroffenen Maßnahmen befolgt und umgesetzt werden.
WIRTSCHAFTSHILFE MUSS SCHNELL FLIESSEN
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen ab November 2020 betroffen sind, unterstützen und ihre anordnungsbedingten finanziellen Ausfälle (Fixkosten) kompensieren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat gestern nochmals deutlich gemacht, wie wichtig dies ist. Die Eingriffe träfen uns alle – aber unterschiedlich hart. Die Landesregierung steht in intensivem Austausch mit der Bundesregierung, damit das Nothilfeprogramm so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann und die Betroffenen Sicherheit erlangen. Der pauschalierte Erstattungsbetrag beträgt etwa für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes eines Vergleichsmonats.
NEUE GESETZLICHE GRUNDLAGE DES BUNDES FÜR ANTICORONA-MASSNAHMEN SOLL RASCH KOMMEN
Anti-Corona-Maßnahmen sollen eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Dadurch soll auch die Rechtssicherheit der grundrechtsrelevanten Maßnahmen auf Basis der Rechtsverordnungen der Länder erhöht werden. Die Fraktionen der Berliner Regierungskoalition beabsichtigen, im beschleunigten Verfahren weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beschließen. Eine neue Vorschrift (§ 28a IfSG) soll die sog. Generalklausel, auf welche die Länder ihre Rechtsverordnungen stützen, durch die Regelung von Standardmaßnahmen, etwa des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen, ergänzen. Am morgigen Freitag sollen die Neuregelungen erstmals im Plenum des Bundestags beraten werden. Ihr Beschluss ist bereits für die übernächste Woche geplant.
AUSBLICK
Aktuell steht eine Änderung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) bevor. Dies dient der Umsetzung der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes, welche einheitlichere Länderregelungen gewährleisten soll. Hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz bedeutsamen Grenzregionen soll sich an den bisherigen Regelungen jedoch nichts Wesentliches ändern. So wird etwa die „72 Stunden“- Regelung gem. § 20 Abs.4 Ziff.4 1.Alt. der 12. CoBeLVO als eine der Ausnahmen von der Quarantänepflicht fortbestehen. Die Neuregelungen sollen ab Montag gelten.
Veröffentlicht am 06.11.2020.