Rede zum Antrag der Fraktion AfD | 17.02.2022

Antrag der Fraktion AfD, die „2G Regelungen fallen zu lassen“

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Redebeitrag im Landtag Rheinland-Pfalz von MdL Heiner Illing (SPD) vom 17. Februar 2022:

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

als ich die beiden Anträge zur 2G/3G Regelung sah, dachte ich zunächst, warum denn diese Debatte – war doch schon klar, dass zur gestrigen MPK das meiste geforderte umgesetzt werden würde.

Aber im Nachhinein bin ich doch froh, dass Sie diese Anträge stellten und wir heute noch einmal darüber diskutieren.

Die Freien Wähler sprechen den Umstand an, dass unser Einzelhandel gegenüber den Nachbarländern im Nachteil wäre, da diese Länder bereits umfangreiche Lockerungen eingeführt hätten.

Ja, das stimmt! Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es Absprachen und Regelungen auf Bund- und Länderebene gibt, die auch bisher immer mit einem „Ablaufdatum“, an dem diese Regelungen auf den Prüfstand kommen, versehen waren und man sich bei den entsprechenden Konferenzen neu justiert.

Leider hat sich die Unsitte etabliert, dass manche Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Landesregierungen sich darin überbieten, diese gemeinsamen Absprachen anschließend in Frage zu stellen und für ihr Bundesland das vermeintlich Beste zu machen, in dem man sich über diese Beschlüsse hinwegsetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme aus der freien Wirtschaft und ging bis vor kurzem noch geschäftlich in Firmenzentralen wie BASF, Coca-Cola oder Bayer ein und aus und kann Ihnen versichern, bei einer solchen Sprunghaftigkeit und Unzuverlässigkeit hätten diese Firmen jede Geschäftsbeziehung unverzüglich eingestellt!

Ich bin froh, dass sich unsere Landesregierung an die Abmachungen hält, auch wenn Sie manchmal weh tun.

Aber dies beweist unsere Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit. Dies findet bei den Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch gerade in großen Teilen der Wirtschaft Wertschätzung und Anerkennung.

Nicht zu vergessen, dass die Einzelhändler nicht im Stich gelassen wurden, sondern, falls sie einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent hatten, mit der Überbrückungshilfe III Plus auch bereits im Dezember 2021 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten konnten (und in besonderen Fällen auch einen Eigenkapitalzuschuss). Im neuen Jahr 2022 gibt es dann die Überbrückungshilfe IV. Zum Antrag der AfD kann ich nur sagen: und täglich grüßt das Murmeltier…

Egal welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bisher ergriffen wurden, sie werden von Ihnen immer wieder grundlegend in Frage gestellt und Sie versuchen durch dubiose wissenschaftliche Quellen dies dann zu belegen.

Ich kann mich nicht erinnern, dass hier hat jemals jemand gesagt hat, dass der Einzelhandel und die Gastronomie DER Infektionstreiber sind.

Die Menschen, die sich fachlich in der Materie auskennen, führen immer wieder aus, dass es die Masse der Kontakte und Maßnahmen macht, die zur Verschärfung oder Bekämpfung der Pandemie beiträgt.

Und somit waren gerade noch vor wenigen Tagen auch diese Maßnahmen wie 2G+ in Gastronomie oder Einzelhandel noch absolut angemessen.

Das gleiche gilt übrigens auch für alle Einschränkungen von Veranstaltungen – egal ob drinnen oder draußen!

Sie implizieren immer wieder, als sei Omikron nichts weiter als ein harmloser Schnupfen.

Irgendwie kenne ich aber keine seriösen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die ihre Meinung teilen.

Keiner hier in diesem Hause, selbst unsere Mediziner, kann sagen, wie sich eine Omikron-Infektion als Long-Covid darstellt.

Der nun eingeschlagene Weg des moderaten, aber berechenbaren Öffnens bestätigen praktisch alle Fachleute, egal ob Immunologen, Epidemiologen, Intensivmediziner aber auch große Teile der Wirtschaft.

Aus diesem Grund ist der Antrag der AfD abzulehnen!

Ich danke Ihnen!

Veröffentlicht am 19.02.2022.