Archiv für den Monat: März 2020

Auslegungshilfe zu 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Bei der folgenden Auflistung als pdf-Datei >>> Auslegungshilfe_3.Verordnung <<< ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. In der nachfolgenden Auflistung wird auf weitere bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient als ergänzende Auslegungshilfe für die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO). Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen.

Veröffentlicht am 25.03.2020.

Landkreis Alzey-Worms erhält rund 3,2 Millionen Euro

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekommt der Landkreis Alzey-Worms rund 3,2 Millionen Euro. Wie der Abgeordnete Heiner Illing betont, hat die Landesregierung angekündigt, das Geld den Kommunen rasch zur Verfügung zu stellen. „Die Kommunen kämpfen an vorderster Front gegen das Corona-Virus, etwa über ihre Gesundheitsämter. Es ist daher genau richtig, dass die Landesregierung heute beschlossen hat, ihnen eine einmalige pauschale Zahlung zuzuweisen.“ Die Mittel werden über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt, über den die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz an diesem Freitag abstimmen wollen. Das Geld soll anschließend über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ausgezahlt werden.

Der Abgeordnete Heiner Illing sagt: „Die Landesregierung hat heute einen enormen Rettungsschirm zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen angekündigt. Es werden die Strukturen der Gesundheitsversorgung gestärkt, Kommunen unterstützt sowie Selbstständigen und Unternehmen geholfen. Neben Bundeshilfen gibt es für Unternehmen Landesgeld: So können Unternehmen von elf bis 30 Beschäftigten etwa bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes erhalten zuzüglich eines Landes-Zuschusses. Damit füllt das Land eine Lücke, die der Bund offen gelassen hat.“ Für kleinere und größere Unternehmen gebe es Hilfen der Bundesregierung und Sofortdarlehen des Landes. Zudem soll der für Unternehmen vorgesehene Bürgschaftsrahmen des Landes von 800 Millionen Euro auf 3 Milliarden massiv erweitert und die Bürgschaftsquote auf 90 Prozent der Kreditsumme erhöht werden.

Der Abgeordnete Illing betont: „Die Ampel-Koalition steht eng an der Seite der Kommunen, der Beschäftigten und der Betriebe. In dieser Krise ist es enorm wichtig, dass alle zusammenhalten. Die Gesundheit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer hat oberste Priorität. Zudem müssen in Not geratene Unternehmen Unterstützung erhalten und Arbeitsplätze gerettet werden.“

Veröffentlicht am 24.03.2020.

Neuste Anordnungen ab 21.03.2020

Es werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: 

  1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.  
  1. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),  
  2. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen, 
  3. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen, 
  4. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, 
  5. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Weitere Informationen finden Sie in der unten angehängten pdf !


> > >  FAQ zu Corona_Stand 20.03.2020_1. Aktualisierung.pdf < < <


 

Veröffentlicht am 21.03.2020.

Informationen zur Corona-Krise

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Corona-Krise hat alles im Griff und verändert gerade in rasender Geschwindigkeit unsere Welt, unser Deutschland und auch unsere schöne Heimat Rheinland-Pfalz.

Aber lassen Sie es uns bei allen Einschränkungen und Gefahren positiv sehen, denn jede Krise bietet auch die Chance fürs Zusammenrücken und für dringend notwendige Veränderungen…

An dieser Stelle finden Sie laufend die neuesten Informationen rund ums Thema „Corona“.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, ganz gleich ob im Zusammenhang mit Kita`s und Schulen, Wirtschaft und Beruf, Kommunen und Dasein oder was auch immer – senden Sie mir eine E-Mail mdl@heiner-illing.de oder rufen Sie unter 06731 498-150 an.

Wir melden uns schnellstens bei Ihnen, bzw. versuchen Ihr Anliegen an die entsprechende Stelle zu leiten.

Herzlichst Ihr MdL Heiner Illing

…und bleiben Sie gesund!

Veröffentlicht am 18.03.2020.

Corona mit klaren Regeln eindämmen

Beschlossene Beschränkungen treten heute ab Mitternacht in Kraft

Zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Ministerrat Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. „Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Das gleiche gilt für Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Messen, Ausstellungen, Zoos, Spielhallen und Freizeitparks“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Auch Fitnessstudios, Schwimmbäder, private Sportanlagen und Spielplätze müssten schließen. Dieser Beschluss trete heute ab Mitternacht in Kraft.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung seien weitere kontaktreduzierende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Beschlüsse des Ministerrats trügen zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik bei, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Ausnahmen von den Beschränkungen

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote würden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. „Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleister und Handwerker könnten weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten könnten. Der übrige Einzelhandel, insbesondere Outlets haben zu schließen. Handreichungen zur weiteren Präzisierung werden erarbeitet.

Veranstaltungen und Lokale, Kantinen, Mensen
Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels werde beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Darunter eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, die Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten würden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe seien nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten seien ferner Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Alle Veranstaltungen seien zu untersagen. Diese Verbote gälten ohne Ausnahmen.

Das betrifft auch nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Corona-Krise

Der Ministerrat hat heute außerdem darüber beraten, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. „Die Ausbreitung der Corona-Pandemie führt gegenwärtig zu tiefgreifenden Einschnitten in das öffentliche und private Leben der Bürgerinnen und Bürger. Für diese Situation stehen bereits jetzt Mittel zur Verfügung. In Anbetracht der aktuellen und dynamischen Situation erweitern wir verantwortungsbewusst unsere Handlungsmöglichkeiten. Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen bei der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrats. Angesichts der Dynamik der Situation sei es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen.

Durch den Nachtrag werden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, damit das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsämter vor Ort flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. „Wir werden einen höheren dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die Pandemiefolgen zu bekämpfen. Es wird sich um einen Maßnahmenmix aus Barmitteln, Bürgschaften und der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen handeln. Dabei werden wir auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützen“, so die Finanzministerin. Außerdem werde der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung angehoben, um die rheinland-pfälzischen Betriebe bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 650 Millionen Euro.
„Wir profitieren nun davon, dass wir die guten Jahre für Schuldentilgungen genutzt haben und auch für 2020 umsichtig geplant haben. Die Landesfinanzen sind gut aufgestellt, um auch eine Verschärfung der Krise zu bewältigen“, so die Finanzministerin abschließend. Das Finanzministerium erstellt nun einen Entwurf für den Nachtrag. Dieser soll am 31. März im Ministerrat beschlossen werden.

Hilfen für die Wirtschaft
„Die wirtschaftlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz sind sehr unterschiedlich. Aber wir nehmen alle Unternehmen in den Blick, die kleinen, die mittleren und die großen. Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir Insolvenzen wo immer möglich vermeiden“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der Höchstbetrag für Bürgschaften wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen. Darüber hinaus steht der rheinland-pfälzische Mittelstandslotse, Prof. Dr. Manfred Becker, vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen als zentraler Ansprechpartner im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung.

Sie erreichen das Büro von Prof. Dr. Becker unter 06131-16-5652 oder per E-Mail Mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de.

Zudem können Sie unter 06131-16-5110 oder per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona im Wirtschaftsministerium kontaktieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf Corona.rlp.de

Veröffentlicht am 17.03.2020.

Gemeinsame Anstrengungen von Landesregierung und Kommunen, um Ausbreitung zu bremsen

Landesregierung und Kommunen werden in Rheinland-Pfalz alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. In einer Telefonkonferenz waren sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Stefanie Hubig und Innenminister Roger Lewentz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte einig, dass nur im engen Zusammenwirken aller Verantwortlichen sowie der Einsicht und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger dieser extremen Herausforderung wirkungsvoll begegnet werden kann.

„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation ist es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher habe die Landesregierung heute beschlossen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. So würden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Dabei würden auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützt.  Ferner werde der Handlungsrahmen für Landesbürgschaften damit erweitert.

Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günter Schartz, begrüßte die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Land ausdrücklich. „Unser Personal in den Gesundheitsämtern arbeitet rund um die Uhr für einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, so Schartz weiter.

Ministerpräsidentin Dreyer dankte den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen für ihr zielgerichtetes Vorgehen und konsequentes Handeln im Umgang mit dem Coronavirus. In der Konferenz wurden ein allgemeines Lagebild zur aktuellen Verbreitung des Virus, die Betreuungssituation in Kitas und Schulen sowie die aktuellen Erlasse der Landesregierung zur weiteren Beschränkung des öffentlichen Lebens erörtert. Sie appellierte nochmal an die kommunale Familie, die Regelungen zur Notfallbetreuung entsprechend der Landesvorgaben umzusetzen und keine eigenen weiteren kommunalen Einschränkungen vorzunehmen.

Es wurde vereinbart, dass es einen regelmäßigen Austausch geben wird.

Veröffentlicht am 17.03.2020.