Archiv für den Monat: Mai 2020

Umfrage zu einem gemeinsamen Schulentwicklungsplan für Rheinhessen


Liebe Genossinnen und Genossen,

meine Landtags-Kollegin Nina Klinkel aus Mainz-Bingen und ich glauben an unsere Region. An ihr Potenzial und an ihre Stärke. Und daran, dass die Zukunft in der Kooperation liegt. Gerade auch in der Schulentwicklungsplanung. Hierfür sind bisher die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils für ihr Gebiet zuständig. Wir finden, dass das zu kurz greift. Wir möchten lieber regionale Zukunftschancen statt Kirchturmpolitik. Denn die administrativen Grenzen sind nicht die

Grenzen der Bürger. Wir wollen Rheinhessen an einem Tisch und ein gemeinsames Denken und Planen. Gerade in der Zukunftsfrage Schulentwicklung – und zwar nicht nur beim Thema Standortfragen, sondern ganzheitlich. Inhaltliche Zusammenarbeit, Synergie, Austausch und Kooperation ist es, was uns bewegt.

Die Corona-Krise hat uns gezeigt: Wir müssen uns noch besser digital aufstellen. Aus der Kür muss die Pflicht werden und diese Krise bietet auch die Chance, Erfahrungen zusammenzubringen und das in der ganzen Region. Das Beste in Rheinhesssen für Rheinhessen.
Wenn Ihr der gleichen Meinung seid, dann wäre es wichtig, dass Ihr bei der Umfrage mitmacht.

https://www.surveymonkey.de/r/DXZQYJX

Ihr MdL Heiner Illing

Bleiben Sie gesund.

Veröffentlicht am 08.05.2020.

Finanzministerin Ahnen begrüßt Vorschlag für ein Corona-Steuerhilfegesetz

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt den Vorschlag für ein Corona-Steuerhilfegesetz, über den die Bundesregierung heute beraten hat.

„Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen in der Gastronomiebranche vor wirtschaftlich existenzielle Probleme. Während der Kontaktsperre sind die Umsätze dieser Betriebe vollständig eingebrochen. Diese Umsätze können in Zukunft, anders als in anderen Branchen, auch kaum mehr nachgeholt werden. Ich begrüße daher, dass mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die Mehrwertsteuer für Speisen zeitlich befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden soll. Dies wird für eine gezielte Entlastung der Gastronomiebetriebe sorgen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Ministerin begrüßte zudem, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere die Kommunen, mehr Zeit erhalten sollen, um sich auf die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz vorzubereiten. Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen und wäre ursprünglich ab 2021 verpflichtend anzuwenden gewesen. „Das ist eine gute Nachricht insbesondere für die Kommunen. Für die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz müssen die Kommunen ihre Tätigkeiten aus umsatzsteuerlicher Sicht neu beurteilen. Ich weiß, dass die Kommunen hier bereits erhebliche Anstrengungen unternommen haben. Es sind jedoch noch Fragen offen und die Kommunalverwaltungen derzeit mit vordringlichen Arbeiten zur Bewältigung der Corona-Krise belastet. Durch eine im Corona-Steuerhilfegesetz vorgesehene Regelung erhalten sie daher nun bis Ende 2022 Zeit, noch offene steuerrechtliche Fragen zu klären“, sagte Ahnen.

Veröffentlicht am 06.05.2020.

Gesundheit der Pflegebedürftigen ständig neu evaluiert werden.“ Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Men

Zur heutigen Ankündigung von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zu Lockerungen für Einrichtungen der Altenpflege sowie der Eingliederungshilfe erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber: „Im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags hat Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute Lockerungen der Besuchsverbote für Alten- und Pflegeeinrichtungen angekündigt. Gerade für ältere Menschen, die durch die strengen Kontaktsperren unter großer Einsamkeit leiden, ist dies eine lang ersehnte Nachricht. Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass gerade im Kontakt mit älteren Menschen die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin strikt einzuhalten sind. Bei allen anstehenden Lockerungen komme es insbesondere auf die Selbstdisziplin der Angehörigen an. Die Einrichtungen sind zudem in der Verantwortung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit zu keiner Zeit die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime gefährdet werden und neue Infektionsketten entstehen können. Wichtig bleibt, dass alle getroffenen Schritte vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und zum Wohle der Gesundheit der Pflegebedürftigen ständig neu evaluiert werden.“

Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Lothar Rommelfanger, ergänzt: „Die dauerhafte Abschottung älterer Menschen sowie von Menschen mit Behinderung ist aus verschiedenen Gründen als problematisch anzusehen. Der Infektionsschutz und der Schutz der psychischen Gesundheit müssen stets abgewogen und vor dem Hintergrund der Pandemiedauer ständig neu bewertet werden. Viele Einrichtungen haben mit den zuständigen Gesundheitsämtern bereits passende Hygienekonzepte entwickelt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionszahlen sind schrittweise Lockerungen nun vertretbar.“

Veröffentlicht am 05.05.2020.

Neues Nahverkehrsgesetz für Rheinland-Pfalz kommt

Richtige Weichenstellungen für die Mobilität der Zukunft 

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Benedikt Oster: „Ein attraktiver und leistungsfähiger Nahverkehr ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Mobilitätswende. Mit dem Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz stellt die Ampelkoalition die Weichen für die Mobilität der Zukunft. Rheinland-Pfalz erhält ein modernes Nahverkehrsnetz, bei dem Straße und Schiene konsequent zusammen gedacht werden. Auf der Grundlage des neuen Nahverkehrsgesetzes sollen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbund weiter ausgebaut und dynamisch fortentwickelt werden. Mit dem Nahverkehrsgesetz wird ein zentrales Vorhaben der Ampelkoalition aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Es steht für eine vorausschauende, zeitgemäße und nachhaltige Mobilitätspolitik, die allen Bürgerinnen und Bürger zugutekommt und gemeinsam mit allen beteiligten Akteure entwickelt wird.“

Oster weiter: „Die geplante Organisationsstruktur mit zwei starken Zweckverbänden stellt das System Nahverkehr auf ein solides Fundament. Die bisherige Trennung zwischen Straße und Schiene wird aufgehoben, Prozesse werden gestrafft und das Know-How aller Beteiligten genutzt. Der bewährte und erfolgreiche „Rheinland-Pfalz-Takt“ im SPNV wird so nun auf den ÖPNV ausgeweitet und gemeinsam gedacht.  Ein weiterer zentraler Baustein des neuen Nahverkehrsgesetzes: Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird künftig zur kommunalen Pflichtaufgabe. Die Kommunen erhalten dadurch die Möglichkeit, weit über das bisher bestehende Maß hinaus in Mobilitätsangebote für ihre Bürgerinnen und Bürger zu investieren. Über die konkreten Projekte entscheiden Land und Kommunen gemeinschaftlich im Nahverkehrsplan.“

Veröffentlicht am 05.05.2020.