Archiv für den Monat: Dezember 2021

Alzey erhält 664.000 Euro für weitere Maßnahmen im Alzeyer Osten

Zuwendungen aus dem Programm Städtebauliche Erneuerung

Der Landtagsabgeordnete Heiner Illing teilt mit, dass der Stadt Alzey im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt (SZ)“ von Innenminister Roger Lewentz ein Zuwendungsbetrag von 664.000 Euro (einschließlich Bundesfinanzhilfen) zur Gebietsentwicklung und zum Abbau sozialer Problembereiche im Alzeyer Osten gewährt wurde. „Den Bereich Alzeyer Osten im Rahmen einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen und alle Bevölkerungsgruppen zu integrieren sind wichtige Maßnahmen für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft“, betont Heiner Illing.

Veröffentlicht am 24.12.2021.

Vortrag Frauenzentrum Worms „Digitalisierte Gewalt an Frauen und Mädchen“

In Kooperation mit dem Frauenzentrum Worms fand am 24.11.21 der Vortrag „Digitalisierte Gewalt an Frauen und Mädchen“ zum Anlass des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25.11.) statt.

Die Referentinnen Ronja Scheu und Michaela Brauburger stellten für alle Interessierte einen Link zur Verfügung, unter welchem Sie hilfreiche Materialien und Informationen zum Thema finden können. Diese sind auf einer Online-Pinnwand abgebildet. Sie können die dort zur Verfügung gestellten Inhalte gerne teilen und für Ihre Arbeit nutzen.

Der Link lautet folgendermaßen:

https://www.taskcards.de/#/board/145cd676-61f9-42e2-a9f8-414166fdb2d3/view

Bei Fragen können Sie sich gerne unter alzey@frauenzentrumworms.de oder 06731/4841241 melden.

Veröffentlicht am 16.12.2021.

Videokonferenz für Sportvereine – Kinder und Jugendliche im Fokus

Im Rahmen seiner Expertenrunde „Auf ein Wort mit Heiner“ lud der Landtagsabgeordnete Heiner Illing Sportvereine zu einer Videokonferenz ein. Randolf Stich, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport, ergänzte als Ansprechpartner für die aktuellen Herausforderungen die Runde. „Neben vielen anderen Vereinen haben unsere Sportvereine bisher extrem unter Corona gelitten. Trainingsstunden und Wettkämpfe fielen aus, Vereinsheime mussten schließen und viele Ehrenamtliche haben sich neu orientiert.“, blickte Illing zurück. Der Staatssekretär lobte die große Solidarität im Sportbereich und bedankte sich bei den Vereinen, welche die Einschränkungen mitgetragen und dadurch das Infektionsrisiko gesenkt haben.

 „Gerade in Corona-Zeiten ist Sport wichtig!“, betont Stich. Daher setze sich das  Innenministerium dafür ein, dass es im Sportbereich so wenig Einschränkungen wie möglich gebe. Bevor es neue Verordnungen gebe, seien als Ansprechpartner immer auch der Landessportbund (LSB), die Sportverbünde und der Gesundheitsminister eingebunden. „Unbedingt die Kinder im Blick haben!“, ersucht Stefan Martin, 1. Vorsitzender vom TSG Weinheim 1896/1920 e.V., dessen Abteilung Turnen im letzten Lockdown hart getroffen war. Randolf Stich beruhigt: „Wir haben die Kinder fest  im Fokus!“ Man habe aus der Vergangenheit gelernt und schwer handhabbare Regelungen in der 28. Coronaverordnung vereinfacht. So sei gewährleistet, dass der Sport – unter vorgegebenen Bedingungen – durchführbar bleibe. Jetzt warte man gespannt auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz und die ab 4. Dezember geltenden Regeln. Angesichts steigender Infektionszahlen sollte man einen Plan B parat haben, so Martin. Vor allem, wenn es im schulischen Bereich wieder zu Schließungen kommen sollte. „Bewegung und Sport sind für Kinder so wichtig!“

Andreas Bauer (TSG 1848 e.V. Gau-Bickelheim) thematisiert den großen Aufwand, Corona-Verordnungen zu lesen und das herauszufiltern, was für den Sport relevant ist. Stich weist auf „FAQ Sport“ des Sportbundes hin, damit Vereine sehr schnell sehen, was die Sportvereine betrifft. Außerdem informiert der Staatssekretär darüber, dass die Soforthilfen des Landes (Schutzschild für Vereine in Not) auch für 2022 gewährt werden. „Stellen Sie Anträge! Voraussetzung: die Reserven sind noch nicht » weiterlesen

Veröffentlicht am 14.12.2021.

Zuwendungen aus dem Programm Städtebauliche Erneuerung

Der Landtagsabgeordnete Heiner Illing freut sich mitteilen zu können, dass der Stadt Wörrstadt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE)“ von Innenminister Roger Lewentz ein Zuwendungsbetrag von 276.000 Euro (einschließlich Bundesfinanzhilfen) zur Innenstadtentwicklung gewährt wurde. Bund und Länder sehen die Städtebauförderung als Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige, resiliente und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden. Das Förderprogramm „Nachhaltige Stadt“ ermögliche eine Stärkung der Wirtschafts- und Wohnstandorte und die Gestaltung lebenswerter Quartiere, betont Heiner Illing.

Veröffentlicht am 13.12.2021.

Schmitt: Die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen nutzen

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt verweist mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage, in der sich viele Unternehmen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen befinden, auf die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen. Diese werden einerseits als Überbrückungshilfe IV mindestens bis März 2022 verlängert, andererseits bieten sie als Überbrückungshilfe III plus schon jetzt Hilfen für besonders betroffene Branchen.

„Nutzen Sie die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen, wenn Sie aktuell Umsatzeinbrüche erleiden. Mit der Überbrückungshilfe III Plus kann Unternehmen unmittelbar geholfen werden“, erklärte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Wichtig: „Die Überbrückungshilfe greift auch dann, wenn es keinen formalen Lockdown-Beschluss oder vergleichbare Regeln gibt.“ Es genügt, dass Umsätze aufgrund der Pandemie zurückgehen.

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, aber auch gemeinnützige und kirchliche Unternehmen und Organisationen aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. Euro im Jahr 2020 können die Überbrückungshilfe III Plus für einen Monat von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in diesem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Demnach sind auch Einbußen eines schleppenden Weihnachtsgeschäfts inbegriffen.

Was deckt die Überbrückungshilfe ab?
Die Überbrückungshilfe III plus deckt wesentliche betrieblichen Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent der Fixkosten. Besonders schwer getroffene Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Fixkostenhilfe ausgezahlt wird.

Wie wird die Überbrückungshilfe beantragt?
Beantragt werden muss die Hilfe über so genannte prüfende Dritte. Das sind insbesondere Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer.

Ich habe bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt. Ist das ein Problem?
Nein. Bei der Überbrückungshilfe III Plus besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag für einen bestehenden Antrag einzureichen, wenn sich beispielsweise die prognostizierten Umsatzahlen deutlich verändert haben. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. Das bedeutet: Wer größere Einbußen als angenommen hat, reicht einen Änderungsantrag ein.

„Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Steuerberaterbüro, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer auf und loten Sie die Möglichkeit der Überbrückungshilfen aus“, appellierte Ministerin Schmitt an betroffene Unternehmen.

Gerade die im vergangenen Jahr auf Drängen der Bundesländer eingeführten Sonderregelungen zur Saisonware sei für viele Unternehmen hilfreich. So können Einzelhändler, Hersteller, Großhändler, sowie professionelle Verwender für verderbliche Waren zum Beispiel Kosmetikstudios, Frisörsalons (Kosmetikprodukte) oder Gastronomie (Lebensmittel) Wertverluste aus verderblicher Ware oder saisonaler Ware als zusätzliche förderfähige Kosten in der Überbrückungshilfe III Plus geltend machen.

Was passiert, wenn ich im Januar noch immer Umsatzeinbußen habe?
Ab Januar soll die Überbrückungshilfe IV greifen. „Der Bund ist jetzt gefordert, hier so schnell wie möglich das Antragsverfahren ans Laufen zu bringen“, sagte Ministerin Schmitt. Sie hoffe, dass Unternehmen bereits im Januar Anträge stellen können. Zusammen mit den angekündigten Abschlagszahlungen könne so weitgehend nahtlos unterstützt werden.

Die Überbrückungshilfe IV sehe zudem einige Verbesserungen gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus vor. So erhalten Unternehmen, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss. Die Ministerin betonte aber erneut, dass noch mehr Unternehmen in den Genuss einer solchen Sonderregelung kommen müssten, da in der der Gastronomie, der Veranstaltungsbranche und dem Einzelhandel gerade das wichtige Dezembergeschäft zum zweiten Mal in Folge nahezu komplett wegfalle.

Veröffentlicht am 13.12.2021.

Jährliche Mittel für Landesstraßenbauprogramm steigen auf Rekordwert

Benedikt Oster: „Modernisierung und Vielfalt der Mobilität im Fokus“

„So hohe finanzielle Mittel wie nie zuvor pro Jahr: Mit den insgesamt 135 Millionen Euro für das Landesstraßenbauprogramm 2022 bringt die Landesregierung erneut ordentlich PS auf die Straße. Die 324 Projekte, die im kommenden Jahr vorbereitet, begonnen oder weitergeführt werden, werden die Infrastruktur für die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer vielerorts modernisieren und spürbar verbessern können.“ Dieses Fazit zieht Benedikt Oster, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zum heute vorgestellten Landesstraßenbauprogramm für das kommende Jahr.

Das Landesstraßenbauprogramm 2022 umfasst mit seinen 135 Millionen Euro allein neun Millionen Euro mehr als im Vorjahr und damit so viel Geld pro Jahr wie noch nie, betont Oster. Überwiegend werden die Mittel erneut in den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur fließen. Allein 180 Projekte gehen in den Bereich Fahrbahnsanierung, weitere 76 in den Erhalt von Brücken und anderen Bauwerken, erläutert Oster.

„Das Paket enthält aber auch zahlreiche Projekte, die den Radverkehr stärken. Allein 18-mal geht es dabei um reine Radwegeprojekte, 10-mal um Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, die in größere Vorhaben eingefasst sind. Ein klares Zeichen dafür, dass es der amtierenden Landesregierung nicht nur mit den Belangen der Bekämpfung des Klimawandels, sondern auch mit der Vielfalt der Mobilitätsformen ernst ist“, sagt Oster.

„Angesichts eines Landesstraßennetzes von mehr als 7000 Kilometern Länge ist allein der Erhalt der Infrastruktur eine große und die wohl wichtigste Aufgabe, die auch im kommenden Jahr beherzt und nachhaltig angegangen wird“, führt Oster aus. „Dass die dafür zu Verfügung stehenden Mittel im Landesstraßenbauprogramm seit Jahren gesteigert werden können, spricht für die kluge und vorausschauende Verkehrspolitik dieser Landesregierung.“ Der Landtag wird im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushalts über das Landesstraßenbauprogramm 2022 entscheiden.

Veröffentlicht am 11.12.2021.

MdL Heiner Illing zu Besuch im Jobcenter Alzey-Worms

„Arbeit muss sich lohnen!“

„Schön, dass uns mal jemand von der Politik besucht!“, freut sich Geschäftsführerin Ilka Huber über den Besuch des Landtagsabgeordneten Heiner Illing im Jobcenter Alzey-Worms im ehemaligen Sparkassengebäude in der Bleichstraße. Die Leiterin und ihre Stellvertreterin Heike Hoffmann gaben eine differenzierte Analyse der Situation im nördlichen Landkreis, wofür das Jobcenter in Alzey zuständig ist.

Das Jobcenter sei, vereinfacht gesagt, Adressat für Anträge zur Grundversorgung, erläutert Huber die komplizierten Strukturen, die das Sozialgesetzbuch vorgibt. Betreut werden in Alzey etwa 2600 Bedarfsgemeinschaften, unter diesem Begriff verstehe man Singles ebenso wie Familien. Insgesamt seien es etwa 6000 Erwerbsfähige.

 „Das Jobcenter Alzey-Worms führte Anfang November als eines der ersten Jobcenter bundesweit den digitalen Hauptantrag ein“, berichtet Hoffmann. Das neue Angebot „Jobcenter digital“ erleichtere die Antragstellung erheblich. Die Praxis aber biete viele Bremsen und Hürden. „Jeder Einzelfall bedarf einer komplizierten Berechnung. Ermessensbescheide sind nicht möglich!“, erzählt die Leitung aus der Praxis. „Die Grenze, wer erwerbsfähig ist, ist sehr niedrig!“ So käme es in Einzelfällen dazu, dass geistig oder körperlich behinderte Menschen bis zur „Überführung in das SGB XII“, also der Gewährung von Sozialhilfe, wofür die Kreisverwaltung / das Sozialamt zuständig ist, unter „erwerbsfähig“ laufen. „Paradox, wenn für diesen Menschen auf der Bahre entschieden werden muss, zu welchem Rechtskreis er gehört!“, erinnern sich Huber und Hoffmann. Verschiedene Kostenträger erschweren die Entscheidungen. Das gesamte SGB II müsse dringend überarbeitet werden, betont Huber. „Das SGB II ist ein rechtliches Monstrum!“, legt Hoffmann nach. „Die Wege müssen kürzer werden!“, formuliert Illing das Ziel.

Zur Ausbildungssituation im Landkreis  kann Huber erfreuliche Zahlen nennen. 2021 hätten viele Jugendliche vor allem in kleinen Betrieben einen Platz bekommen. „Wir sind nicht so krisenanfällig wie die Metropolregionen!“ Allerdings gelte es, die vielen Langzeitarbeitslosen zu aktivieren und aus Hartz IV herauszulocken. „Man muss dringend Leistungsanreize schaffen! Damit es sich lohnt, eine Qualifizierung zu schaffen!“ Der Landespolitiker verweist auf das Imageproblem vieler Branchen und das viel zu geringe Gehalt: „Arbeit muss sich lohnen!“ Weitere Themen wie geringfügige Beschäftigung, Erwerbstätigkeit von Frauen und enormer Fachkräftemangel werden diskutiert. Da müsse gezielt gegengesteuert werden. Etwa mit Kampagnen, um Frauen aus dem Minijob rauszuholen, Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Förderung  junger Menschen. Eben dafür wurde die Jugendberufsagentur (JBA) plus im Landkreis ins Leben gerufen.

Der Bitte von Ilka Huber, „dass die Politik hilft, da, wo es möglich ist, zu vereinfachen“, verspricht Heiner Illing, der das direkte Sprachrohr zum rheinland-pfälzischen Parlament ist, über die indirekte Schiene zur Bundesbehörde nachzukommen.

Foto: v.l. Heike Hoffmann, Ilka Huber, Heiner Illing

 

Veröffentlicht am 10.12.2021.